Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1957 - II ZR 299/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,433
BGH, 27.06.1957 - II ZR 299/55 (https://dejure.org/1957,433)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1957 - II ZR 299/55 (https://dejure.org/1957,433)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1957 - II ZR 299/55 (https://dejure.org/1957,433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 34
  • NJW 1957, 1477
  • VersR 1957, 499
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • RG, 26.03.1943 - VI (VII) 144/42

    Was ist in § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für …

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - II ZR 299/55
    Diese stellen denn auch bei der Auslegung des § 1 Ziff 1 AHB nicht so sehr die sprachlichen und systematischen Zusammenhänge in den Vordergrund, als vielmehr den wirtschaftlichen Zweck der Regelung, so insbesondere das Reichsgericht in seiner Entscheidung RGZ 171, 43 = DR 1943.988, in der es dem Versicherungsnehmer schon dann einen Deckungsanspruch zubillige wenn nur die Schadenursache in die Versicherungszeit fällt.

    Ihnen folgte erst im Jahre 1943 das Reichsgericht mit seinem Urteil RGZ 171, 43 (im Anschluß an OLG Dresden HansRGZ 1943, 39), nachdem es zuvor in einigen Entscheidungen, die sich mit der Auslegung des § 149 VVG befassen, das "Schadenereignis" als maßgeblich bezeichnet hatte (JW 1936, 2978; 1937, 2365).

  • RG, 31.01.1911 - VII 180/10

    Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - II ZR 299/55
    Eine solche mag zwar im Gesamtbereich der Schadensversicherung als Ausnahme erscheinen, sie ist aber entgegen der auf Oberbach AHB 1, 76 gestützten Ansicht der Revision der Haftpflichtversicherung ebenso wenig wesensfremd wie umgekehrt die Einbeziehung von Zukunftsschäden bei denjenigen Versicherungsarten, in denen die Verstoßtheorie gilt (RGZ 75, 173;… Boettinger a.a.O. S. 92;… Prölss VVG 10. Aufl. § 149 Anm. 3; vgl. auch § 2 VVG und die unter I 3 erwähnten Sonderbedingungen für die Vermögensschaden - und die Architektenhoftpflichtversicherung).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …

    Unter dem Ereignis, das nach § 1 Ziff. 1 AHB während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein muß, ist nicht der Eintritt des "realen Verletzungszustands", sondern vielmehr der vom Versicherungsnehmer gesetzte oder von ihm zu vertretende Haftungsgrund zu verstehen, der die Schädigung des Dritten zur Folge gehabt hat (Abweichung von BGHZ 25, 34).

    In dem Urteil BGHZ 25, 34 heißt es zwar im Leitsatz, daß es auf das äußere Ereignis ankomme, das den Personen- oder Sachschaden unmittelbar ausgelöst habe; dies könnte den Anschein erwecken, damit sei ein der Schädigung vorausgehendes Glied der Kausalkette gemeint.

    Entgegen der in BGHZ 25, 34, 41 f vertretenen Ansicht kann der hieraus entstehenden Gefahr nicht - jedenfalls nicht in vollem Umfang - durch eine Anwendung der §§ 242 BGB, 16 VVG begegnet werden.

    i) Der Entstehungsgeschichte der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (vgl. dazu BGHZ 25, 34, 44 unter III.) kommt angesichts der gegen die Folgeereignistheorie sprechenden Gründe keine so ausschlaggebende Bedeutung zu, daß sie zu einer Auslegung im Sinne dieser Theorie zwingen würde.

    An der der Entscheidung des II. Zivilsenats in BGHZ 25, 34 zugrundeliegenden Rechtsansicht, auf die sich das Berufungsgericht gestützt hat, hält der erkennende Senat nicht fest.

  • OLG Nürnberg, 21.06.2012 - 5 W 1109/12

    Insolvenz eines haftpflichtversicherten Schädigers: Voraussetzungen für ein …

    Versicherungsfall im Sinne der Haftpflichtversicherung ist das Schadensereignis, das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte (BGHZ 25, 34); die Anspruchserhebung gegenüber dem Versicherungsnehmer durch den Geschädigten ist nicht maßgebend.
  • OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99

    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung

    Darunter sei mit der Entscheidung des BGH in NJW 57, 1477 f der äußere Vorgang zu verstehen, welcher die Schädigung des Dritten unmittelbar herbeiführe.

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die mit den Begriffen "Kausalereignistheorie" und "Folgeereignistheorie" umschriebenen Tatbestände nur allgemeine Modelle für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung darstellen (vgl. zum theoretischen Streit BGH VersR 57, 499; VersR 81, 173;… Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, Rz. 14 f zu § 1 AHB m.w.NJ. Welcher Theorie im einzelnen zu folgen ist, kann nur durch Auslegung der jeweils dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten AVB ermittelt werden. So ist z.B. für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die "Folgeereignistheorie" zugrunde gelegt worden (s. § 1 Ziffer 1 VB und AVB-WB;… vgl. Späte, a.a.O., Rz. 29).

  • BGH, 22.03.1990 - IX ZR 117/88

    Tätigkeit des beurkundenden Notars als Makler

    Dabei ist der Begriff des rechtlichen Zusammenhangs weit zu verstehen, ein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang ausreichend, wenn es Treu und Glauben widerspräche, daß der Kläger den Anspruch ohne Berücksichtigung des Gegenanspruchs durchsetzen könnte (BGHZ 25, 36 [BGH 27.06.1957 - II ZR 299/55]O, 363 f).
  • BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62

    Schadenereignis und Rettungspflicht

    Unter einem "Ereignis" versteht der allgemeine Sprachgebrauch, den ursprünglichen Sinn des Wortes wahrend (vgl. Duden-Etymologie 1963), einen sinnfälligen objektiven Vorgang, der sich vom gewöhnlichen Tagesgeschehen deutlich abhebt und dessen schwerwiegende Bedeutung sofort ins Auge springt (BGHZ 25, 34, 36) [BGH 27.06.1957 - II ZR 299/55].
  • LG Duisburg, 11.02.2025 - 6 O 227/24

    Empfängnis Geschlechtsverkehr Schadensereignis Sterilisation

    Lehnt man die Empfängnis als Schadensereignis ab, da es ein nur verborgener, innerer Vorgang ist, der nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwingend ein Ereignis darstellt im Sinne eines sinnfälligen objektiven Vorgang, der sich vom gewöhnlichen Tagesgeschehen deutlich abhebt und dessen schwerwiegende Bedeutung sofort ins Auge springt (BGH, Urteil vom 27.06.1957, II ZR 299/55, NJW 1957, 1477), dann wäre jedenfalls der vorgelagerte Geschlechtsverkehr ein solcher objektiver Vorgang, der den Personenschaden in Gestalt der ungewollten Schwangerschaft ausgelöst hat.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2018 - 4 U 10/18

    Baustelle in Schottland: Versicherung muss für "breach of contract" einstehen!

    Denn der Versicherungsfall ist auch dann während der Versicherungsdauer eingetreten, wenn auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter dem Schadensereignis der entscheidende äußere Vorgang zu verstehen ist, der die Schädigung des Dritten und damit die Haftpflicht des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt (BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 299/55 -, BGHZ 25, 34-47, Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem …

    Maßgeblich ist also nicht die Schadensursache, sondern das Folgeereignis, nämlich das äußere Ereignis, das einen Schaden unmittelbar auslöst (so für die Haftpflichtversicherung BGH VersR 57, 499;… für die Rechtsschutzversicherung: Harbauer, a.a.O., § 14 Rdziff. 11;… Prölss/Martin, a.a.O., § 14 ARB Anm. 1).
  • OLG Bamberg, 20.06.2002 - 1 U 184/01

    Rechtsfolgen der Versäumung der Meldefrist in der Rechtsschutzversicherung

    Bei zeitlich unbegrenzter Eintrittspflicht würde der Versicherer zur Bildung erheblicher Spätschadenreserven gezwungen (BGH NJW 1957, 1477 ff.;… Harbauer, a.a.O., Rdnr. 216).
  • BGH, 15.10.1962 - II ZR 25/60

    Auslegung der Begriffe "Fahrer" bzw. "Führer eines Kraftfahrzeugs" - …

    Die damit für die Kraftfahrversicherung getroffene Regelung entspricht der für die allgemeine Haftpflichtversicherung vertretenen Auffassung des Senats, der in BGHZ 25, 34 den Meinungsstreit zu § 1 Abs. 1 AHB in demselben Sinne entschieden hat.
  • OLG Oldenburg, 27.11.1996 - 2 U 202/96

    Schadensereignis; Produkthaftpflichtversicherung; Folgeereignis; Lieferung

  • BGH, 26.01.1961 - II ZR 218/58
  • OLG Jena, 01.07.2009 - 7 U 943/08

    Rahmenteilungsabkommen, Sturzfall, Volumenmangel

  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76

    Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe …

  • OLG Bamberg, 20.02.1992 - 1 U 272/90

    Abgrenzung von Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung; Schaden bei …

  • OLG Stuttgart, 12.12.1991 - 7 U 143/91

    Rechtzeitige Meldung eines Versicherungsfalles beim Schadensersatz-Rechtschutz …

  • LG Mönchengladbach, 11.12.2020 - 1 O 196/20
  • OLG Nürnberg, 01.03.1979 - 8 U 128/77

    Leistungspflichten der Berufshaftpflichtversicherung eines Bauingenieurs; Haftung …

  • LG Hanau, 22.05.1990 - 2 S 50/90

    Voraussetzungen für die Begründetheit eines Schuldbefreiungsanspruchs; Bestimmung …

  • BGH, 10.02.1966 - II ZR 237/63

    Klage gegen eine Betriebshaftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - …

  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 185/64

    Kausales Verhalten für einen Unfall durch unsachgemäße Errichtung eines Bauwerks …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht