Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1357
BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56 (https://dejure.org/1958,1357)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1958 - II ZR 317/56 (https://dejure.org/1958,1357)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1958 - II ZR 317/56 (https://dejure.org/1958,1357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1958, 173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Erstprämie

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56
    Deckung in der Regel gestundet, die Vorschrift des § 38 Abs. 2 VVG ist also insoweit vertraglich abbedungen (BGHZ 21, 122, 129) [BGH 25.06.1956 - II ZR 101/55] .

    Da der Beklagte hier den Versicherungsschein erst am 2. Oktober 1953, also einen Tag nach dem Eintritt des Versicherungsfalles, durch Zahlung der Erstprämie eingelöst hat, kommt es für die Frage, ob er für diesen Versicherungsfall auf Grund der vorläufigen Deckungszusage Versicherungsschutz beanspruchen kann, entscheidend darauf an, ob er die Zahlung vom 2. Oktober 1953 noch "unverzüglich", d.h. ohne schuldhaftes Zögern geleistet hat (BGHZ 21, 122, 136) [BGH 25.06.1956 - II ZR 101/55] .

    Denn vor der Übersendung einer ordnungsmäßigen und als Zahlungsaufforderung zu wertenden Beitragsrechnung konnte der Beklagte keinesfalls, in Schuldnerverzug kommen (BGHZ 21, 122, 134) [BGH 25.06.1956 - II ZR 101/55] .

  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56
    Sie bleibt, wenn nichts anderes vereinbart ist, solange wirksam, bis der endgültige Versicherungsvertrag in Kraft getreten ist oder die Vertragsverhandlungen endgültig gescheitert sind (BGHZ 1, 87, 91 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] ; BGH VersR 1951, 114 u. 195; 1955, 339 u. 738;… Prölss a.a.O. Zusatz zu § 1 Anm. 3).
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 180/54

    Rückgriff bei Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil BGHZ 20, 234 näher ausgeführt hat, kann der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer keinen Rückgriff nach § 158 f VVG nehmen, wenn er im Zeitpunkt der Befriedigung des geschädigten Dritten dem Versicherungsnehmer gegenüber zur Deckung verpflichtet war und die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG erst nach diesem Zeitpunkt fruchtlos abgelaufen ist.
  • BGH, 09.05.1955 - II ZR 290/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56
    Sie bleibt, wenn nichts anderes vereinbart ist, solange wirksam, bis der endgültige Versicherungsvertrag in Kraft getreten ist oder die Vertragsverhandlungen endgültig gescheitert sind (BGHZ 1, 87, 91 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] ; BGH VersR 1951, 114 u. 195; 1955, 339 u. 738;… Prölss a.a.O. Zusatz zu § 1 Anm. 3).
  • RG, 14.12.1929 - I 214/29

    1. Was gehört zur Verschaffung eines verkauften Rechts? 2. Gehört es beim …

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56
    Mithin kommt es auf die von der Revision weiter angeschnittene Frage, ob die Klägerin dem Beklagten, wenn sie ihn wirksam in Verzug setzen wollte, nach § 35 Satz 2 VVG zunächst den Versicherungsschein anbieten mußte (vgl. hierzu RGZ 152, 235, 244 ff; 126, 280, 285;… Stiefel/Wussow AKB 3. Aufl. § 1 Anm. 15, 21;… Prölss a.a.O. Zusatz zu § 1 Anm. 3, § 35 Anm. 3;… Brück/Möller VVG 8. Aufl. § 35 Anm. 48 m.w.RspNachw.), und ob ein solches Angebot hier etwa stillschweigend erfolgt ist, nicht mehr an.
  • RG, 23.10.1936 - VII 67/36

    1. Wann tritt in der Haftpflichtversicherung, insbesondere im Falle des …

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56
    Mithin kommt es auf die von der Revision weiter angeschnittene Frage, ob die Klägerin dem Beklagten, wenn sie ihn wirksam in Verzug setzen wollte, nach § 35 Satz 2 VVG zunächst den Versicherungsschein anbieten mußte (vgl. hierzu RGZ 152, 235, 244 ff; 126, 280, 285;… Stiefel/Wussow AKB 3. Aufl. § 1 Anm. 15, 21;… Prölss a.a.O. Zusatz zu § 1 Anm. 3, § 35 Anm. 3;… Brück/Möller VVG 8. Aufl. § 35 Anm. 48 m.w.RspNachw.), und ob ein solches Angebot hier etwa stillschweigend erfolgt ist, nicht mehr an.
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen …

    Vor Zugang der Prämienrechnung kann er mit der Zahlung der Erstprämie nicht in Verzug kommen (so schon BGHZ 21, 122, 134 = VersR 1956 482, 484; VersR 1958, 173/74).
  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 87/61

    bestrittener Zugang des Briefs - § 130 BGB, kein Anscheinsbeweis für Zugang bei …

    Denn es handelt sich hier um eine auflösende Bedingung, bei deren Eintritt der Versicherungsschutz entfällt (vgl. BGH VersR 1958, 173).

    "Unverzüglich" bedeutet dabei wie in § 121 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" (BGHZ 21, 122, 136; VersR 1958, 173).

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen …

    Der damit zustande gekommene Vertrag über vorläufigen Versicherungsschutz stellt einen vom eigentlichen Lebensversicherungsvertrag losgelösten, rechtlich selbständigen Vertrag dar, der schon vor dem Beginn eines endgültigen Versicherungsvertrages und unabhängig von ihm einen Anspruch auf Versicherungsschutz entstehen läßt (BGH, Urteil vom 13. Februar 1958 - II ZR 317/56 - VersR 1958, 173 unter 2 b).

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß eine vorläufige Deckungszusage so lange wirksam bleibt, bis der endgültige Versicherungsvertrag Versicherungsschutz begründet oder die Vertragsverhandlungen endgültig gescheitert sind (BGH, Urteil vom 9. Mai 1958 - II ZR 317/56 - VersR 1958, 173 unter 2 b).

  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93

    Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluß eines …

    Denn mit einer solchen Deckungszusage des Versicherers wird ein vom eigentlichen Versicherungsvertrag losgelöster, rechtlich selbständiger Vertrag begründet, der schon vor dem Beginn eines endgültigen Versicherungsvertrages und unabhängig von ihm einen Anspruch auf Versicherungsschutz entstehen läßt (BGH, Urteil vom 13. Februar 1958 - II ZR 317/56 - VersR 1958, 173 unter 2 b).
  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73

    Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei …

    Nachdem dieser durch Leistung untergegangen war, bestand für sein späteres Erlöschen durch Versäumung der Klagefrist kein Raum mehr (BGHZ 20, 234, 236; BGH VersR 1958, 173; 1967, 149).
  • BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64

    Rechte des Versicherers im Rahmen von Verhandlungen mit dem Geschädigten bei …

    Die bei Leistung des Versicherers noch nicht abgelaufene Frist kann nicht mehr versäumt werden, weil der Versicherungsnehmer durch die Leistung des Versicherers klaglos gestellt ist (BGHZ 20, 234 = VersR 1956, 284; VersR 1958, 173; 1961, 651).
  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60

    Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer

    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, kann der Versicherer nicht mehr nach § 12 Abs. 3 VVG leistungsfrei werden, wenn er, wie die Klägerin, den Geschädigten schon vor Ablauf der gesetzten Klagefrist vollständig befriedigt hat (BGHZ 20, 234 = VersR 1956, 284; BGH VersR 1958, 173; 1960, 726; 1961, 651).
  • OLG Hamm, 01.07.1983 - 20 U 427/82

    Streit um Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckungszusage; Abgrenzung …

    Dies wäre nur der Fall, wenn der Hauptvertrag abgeschlossen worden oder endgültig gescheitert wäre (BGH NJW 82, 824; VersR 58, 173).
  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 228/58

    Rückgriffsanspruch nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Auslegung des …

    Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 20, 234; BGH VersR 1958, 173) zutreffend davon aus, daß die Klägerin ihren Rückgriffsanspruch aus § 158 f VVG nur für ihre nach Ablauf der Klagefrist gemachten Aufwendungen auf § 12 Abs. 3 VVG stützen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht