Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
| Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
| Abschnitt 3 - Prämie (§§ 33 - 42) |
Der Versicherer kann eine fällige Prämienforderung oder eine andere ihm aus dem Vertrag zustehende fällige Forderung gegen eine Forderung aus der Versicherung auch dann aufrechnen, wenn diese Forderung nicht dem Versicherungsnehmer, sondern einem Dritten zusteht.
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Rechtsprechung zu § 35 VVG
26 Entscheidungen zu § 35 VVG in unserer Datenbank:
- BGH, 29.09.2021 - IV ZR 99/20
A) Der private Krankenversicherer ist nach § 394 Satz 2 BGB berechtigt, mit ...
- BGH, 05.12.2018 - IV ZR 81/18
Private Krankenversicherung: Zulässigkeit der Aufrechnung mit rückständigen ...
Zum selben Verfahren:
- AG Bersenbrück, 15.09.2017 - 4 C 473/17
- LG Osnabrück, 28.02.2018 - 9 S 375/17
Krankenversicherung - Aufrechnung Beitragsrückständen mit Erstattungsansprüche im ...
- AG Marienberg, 23.01.2023 - 3 C 259/21
- OLG Jena, 04.08.2016 - 4 U 756/15
Behandlung Prozesskostenhilfeantrag mit Begründung als wirksame Berufung
- AG Düsseldorf, 06.07.2011 - 37 C 15936/10
Wirksamkeit von vereinbarten Ratenzahlungszuschüssen hinsichtlich einer ...
- AG Düsseldorf, 06.07.2011 - 37 C 137/11
Wirksamkeit von vereinbarten Ratenzahlungszuschüssen bei Lebensversicherungen; ...
- FG Köln, 18.08.2022 - 2 K 349/16
Unterwerfen der gezahlten Versicherungsprämien für Schiffsversicherungen der ...
- OLG Saarbrücken, 12.06.2025 - 5 U 52/24
Hilfsaufrechnung des Versicherers mit rückständigen Prämienforderungen gegen den ...