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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,7311
BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57 (https://dejure.org/1958,7311)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1958 - VI ZR 107/57 (https://dejure.org/1958,7311)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 107/57 (https://dejure.org/1958,7311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1958, 834
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57
    Voraussetzung dafür ist aber, daß bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten eine dieses Ereignis betreffende Verbindlichkeit oder wenigstens entsprechende, einer Verbindlichkeit ähnliche Rechtsbeziehungen bestanden (BGHZ 3, 46, 49; 9, 316, 319; 24, 325, 327; Urteil vom 1. März 1957 - VIII ZR 33/56 = VersR 1957, 269).

    Denn der Geschädigte muß sich die schuldsame Mitverursachung des Schadens durch eine Hilfsperson gemäß § 254 BGB auch dann anrechnen lassen, wenn er sich dieser Hilfsperson nicht zur Erfüllung einer Leistungspflicht, sondern zur Wahrung seiner eigenen Belange in Ansehung des verletzten Interesses bedient hat, und das schädigende Verhalten der Hilfsperson in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ihr anvertrauten Pflichtenkreis steht (BGHZ 3, 46).

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57
    Voraussetzung dafür ist aber, daß bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten eine dieses Ereignis betreffende Verbindlichkeit oder wenigstens entsprechende, einer Verbindlichkeit ähnliche Rechtsbeziehungen bestanden (BGHZ 3, 46, 49; 9, 316, 319; 24, 325, 327; Urteil vom 1. März 1957 - VIII ZR 33/56 = VersR 1957, 269).
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56

    Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen

    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57
    Voraussetzung dafür ist aber, daß bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten eine dieses Ereignis betreffende Verbindlichkeit oder wenigstens entsprechende, einer Verbindlichkeit ähnliche Rechtsbeziehungen bestanden (BGHZ 3, 46, 49; 9, 316, 319; 24, 325, 327; Urteil vom 1. März 1957 - VIII ZR 33/56 = VersR 1957, 269).
  • BGH, 10.01.1956 - VI ZR 216/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57
    Auf das aufhebende Urteil des erkennenden Senats vom 10. Januar 1956 - VI ZR 216/54 - (= LM Nr. 8 zu § 836 BGB; NJW 1956, 506 Nr. 4) hat das Oberlandesgericht nunmehr den Klageanspruch gemäß § 836 BGB dem Grunde nach zu 2/3 für gerechtfertigt erklärt, im übrigen aber die Klage wegen mitwirkenden Verschuldens abgewiesen.
  • BGH, 27.11.1951 - IV ZR 185/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57
    Denn zur Zustellung eines in vollständiger Form abgefaßten Urteils ist erforderlich, daß der Zustellungsempfänger die vollständige Ausfertigung des Urteils bekommt und auch behalten kann; es genügt nicht, wenn die vollständige Ausfertigung nur zum Zweck der Quittungsleistung übersandt und demgemäß von dem die Zustellung empfangenden Anwalt unverzüglich mit seiner Quittung über die Zustellung zurückgegeben wird (BGH Beschluß vom 27. November 1951 - IV ZR 185/51 - LM Nr. 1 zu § 198 ZPO).
  • BGH, 01.03.1957 - VIII ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57
    Voraussetzung dafür ist aber, daß bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten eine dieses Ereignis betreffende Verbindlichkeit oder wenigstens entsprechende, einer Verbindlichkeit ähnliche Rechtsbeziehungen bestanden (BGHZ 3, 46, 49; 9, 316, 319; 24, 325, 327; Urteil vom 1. März 1957 - VIII ZR 33/56 = VersR 1957, 269).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Das bereits erwähnte, vom Berufungsgericht als Belegstelle für seine Meinung angeführte Urteil des VI. Zivilsenats v. 30.10.1959 (= NJW 60, 335 = LM Nr. 2 zu § 909 BGB) wendet sich zwar gegen eine Unterwerfung nachbarschaftlicher Beziehungen unter die Vorschriften, die für bestehende Schuldverhältnisse gelten (vgl. auch das Urteil desselben Senats v. 14.10.1958, VI ZR 107/57, VersR 58, 834), sagt aber nicht, ob das nur für den Sonderfall des § 909 BGB gelten soll oder auch für jedes andere nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis.
  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68

    Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

    Es braucht daher nicht mehr geprüft zu werden, ob sich die Klägerin das Mitverschulden F. nicht auch gemäß § 831 BGB anrechnen lassen müßte (vgl. BGHZ 1, 248, 249 [BGH 08.03.1951 - III ZR 65/50] ; Senatsurteil vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 107/57 - VersR 1958, 834).
  • BGH, 02.11.1961 - II ZR 98/61

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Und hierzu genügt nicht, wenn eine Ausfertigung des vollständigen Urteils nur zum Zwecke der Quittungsleistung übersandt und dem zustellenden Anwalt wieder zurückgegeben wird, während der Zustellungsempfänger nur eine gleichzeitig mitgesandte Urteilsausfertigung in abgekürzter Form behalten soll und behält (BGH VersR 1958, 834).
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58

    Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung

    Zur entsprechenden Anwendung des § 278 BGB im Rahmen des § 254 BGB ist nicht erforderlich, daß es auf seiten des Geschädigten um die Erfüllung einer Verbindlichkeit im rechtstechnischen Sinne geht, sondern es genügt, daß zur Zeit des schadenstiftenden Ereignisses zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten eine einer Verbindlichkeit ähnliche Rechtsbeziehung bestand (BGHZ 9, 316; BGH VersR 1957, 269 und 1958, 834).
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 67/61

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch eine nach …

    Der VI. Zivilsenat hat sich in seinem Urteil vom 30. Oktober 1959, VI ZR 156/58 (LM BGB § 909 Nr. 2) gegen eine Unterwerfung nachbarschaftlicher Beziehungen unter die für bestehende Schuldverhältnisse geltenden Vorschriften ausgesprochen (vgl. auch das Urteil desselben Senats vom 14. Oktober 1958, VI ZR 107/57, VersR 1958, 834); zweifelhaft bleibt aber, ob sich diese Ausführungen nur auf den dort behandelten Sonderfall des § 909 BGB beziehen oder auf jedes nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis schlechthin.
  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 204/61

    Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …

    Einmal hätten sie auf Grund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1958 - IV ZR 107/57 - (VersR 1958, 834) angenommen, daß es zur Zustellung nicht genüge, wenn sich der zustellende Anwalt eine Urteilsabschrift von dem Anwalt, dem zugestellt werden soll, ausleiht und das Schriftstück nach Anbringung des Zustellungsvermerks zurückgibt.
  • BGH, 17.11.1959 - VI ZR 204/58

    Rechtsmittel

    Allerdings unterliegt die hier streitige Frage des Kausalzusammenhanges zwischen dem konkreten Haftungsgrunde, nämlich der versehentlichen Salbengabe, und dem durch das fast völlige Erlöschen der Sehfähigkeit entstandenen Schaden der Beurteilung nach § 287 ZPO (…vgl. BGH Urt. v. 24.6.1958 - VI ZR 142/57 = VersR 1958, 566; v. 14.10.1958 - VI ZR 107/57 und VI ZR 186/57 = VersR 1958, 834 und 849).
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