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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1964 - VII ZR 204/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1390
BGH, 20.01.1964 - VII ZR 204/62 (https://dejure.org/1964,1390)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1964 - VII ZR 204/62 (https://dejure.org/1964,1390)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1964 - VII ZR 204/62 (https://dejure.org/1964,1390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handelsvertreter - Leiter eines Auslieferungslagers - Betriebskosten - Unternehmensrisiko - Provisionseinkünfte

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Status eines Vermittlers, Einhaltung der Geschäftsöffnungszeiten, Bindung an Öffnungszeiten, Geschäftszeiten, Betriebspflicht, Weisungen, Unternehmerrisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 84 Abs. 1 Satz 2
    Begriff des Handelsvertreters

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 331
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.02.1959 - IV 340/56 U

    Gewerbesteuerpflicht eines Versicherungsvertreters - Abgrenzung zwischen …

    Auszug aus BGH, 20.01.1964 - VII ZR 204/62
    Maßgebend ist dabei die rechtliche Selbständigkeit; wirtschaftlich werden auch Handelsvertreter vielfach mehr oder weniger abhängig von dem von ihnen vertretenen Unternehmer sein, besonders, wenn es sich, wie hier, um Einfirmenvertreter handelt (vgl. zur Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestelltem das Urteil des erkennenden Senats von 12. Mai 1960, VII ZR 127/59; Bundesarbeitsgericht APArbGG § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 3; BFHE 69, 438, 444; Schröder, Recht der Handelsvertreter § 84 Anm. 3-6).
  • BGH, 12.05.1960 - VII ZR 127/59

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Einfirmenvertreter, ausschließliche …

    Auszug aus BGH, 20.01.1964 - VII ZR 204/62
    Maßgebend ist dabei die rechtliche Selbständigkeit; wirtschaftlich werden auch Handelsvertreter vielfach mehr oder weniger abhängig von dem von ihnen vertretenen Unternehmer sein, besonders, wenn es sich, wie hier, um Einfirmenvertreter handelt (vgl. zur Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestelltem das Urteil des erkennenden Senats von 12. Mai 1960, VII ZR 127/59; Bundesarbeitsgericht APArbGG § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 3; BFHE 69, 438, 444; Schröder, Recht der Handelsvertreter § 84 Anm. 3-6).
  • BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79

    Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

    Aber das allein spricht nicht zwingend für die Selbständigkeit (vgl. BGH v. 20.1.1964 - VII ZR 204/62 = VersR 1964, 331, 332;… Brüggemann, aaO, Rdn. 9 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1997 - 16 U 220/96

    Handelsrecht; Abgrenzung des selbständigen Handelsvertreters vom unselbständigen …

    Das ist in einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu ermitteln (vgl. zu allem: BGH in VersR 1964, Seite 331, 332; BGH in NJW 1982, Seite 1757, 1758; BAG in Betrieb 1990, Seite 779, 780; OLG Celle in OLG-Report Celle 1997, Seite 43, 44;… Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 84 HGB, Rdnr. 36; Münchener Kommentar/von Hoyningen-Huehne, HGB, § 84 HGB, Rdnrn. 26 bis 48;… Heymann, HGB, 2. Aufl., § 84 HGB, Rdnrn. 10, 14 bis 17).

    Vor diesem Hintergrund steht dem Unternehmer z.B. ein Weisungsrecht über die einzuhaltende Vertriebspolitik sowie über die Art der Kundenwerbung und -betreuung zu (…vgl. BSG, a.a.O.); außerdem kann er Weisungen erteilen, die die vertraglichen Pflichten des Handelsvertreters aus § 86 HGB konkretisieren, so etwa für die Verbuchung und Abrechnung von Lieferungen (vgl. z.B. BGH in VersR 1964, Seite 331, 332) oder für die Verwendung besonderer Vordrucke bei der Mitteilung von Geschäftsabschlüssen (vgl. z.B. BAG in Betrieb 1966, Seite 546, 547).

  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80

    Begriff der Vermittlungstätigkeit

    Dadurch war die Selbständigkeit der Klägerin jedoch schon deshalb nicht beeinträchtigt, weil sie nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht durch Weisungen der Beklagten gehalten war, die Verkaufszeiten persönlich einzuhalten, sondern sich an beiden Ständen durch ihre beiden Mitarbeiter vertreten lassen durfte (vgl. BGH VersR 1964, 331); für die Klägerin persönlich bestand eine Arbeitszeit- und Urlaubsregelung nicht, vielmehr war sie nur verpflichtet, für eine durchgehende Betreuung der Verkaufsstände zu den Öffnungszeiten und für die Erledigung der Berichtspflichten zu sorgen.
  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03

    Ausschließliche Gerichtsstandklauseln in Handelsvertreterverträgen; Vermutung der …

    Entscheidend ist die persönliche Freiheit, und zwar die rechtliche im Gegensatz zur "wirtschaftlichen" (st.Rspr.: BGH, VersR 64, 331; BAG, ZIP 97, 1715;… Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl. [2003], § 84 Rdnr. 35).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.1997 - 16 W 18/97

    - Hein Gericke 2 -, Abgrenzung HV / AN, Weisungen, stationärer Vertrieb, …

    Das ist in einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu ermitteln (unter Bezugnahme auf BGH, 20.01.1964, VersR 64, 331, 332; 11.03.1982, NJW 82, 1757, 1758; BAG, 03.05.1989, BB 90, 779, 780; OLG Celle, 14.08.1996 LS 1, 0LGR Celle 97, 43, 44).

    Der U kann dem HV Weisungen erteilen, die die vertraglichen Pflichten des HV aus § 86 HGB konkretisieren, so etwa für die Verbuchung und Abrechnung von Lieferungen, (unter Bezugnahme auf BGH, 20.01.1964, VersR 64, 331, 332), oder für die Verwendung besonderer Vordrucke bei der Mitteilung von Geschäftsabschlüssen (unter Bezugnahme auf BAG, 21.01.1966 LS 15, DB 66, 546, 547).

  • LAG Hamburg, 26.03.1999 - 3 Sa 58/98

    Vorliegen einer arbeitsrechtlich relevanten Kündigung; Nichtbestehen eines …

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  • LAG Hamburg, 18.12.1998 - 3 Sa 58/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters

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  • SG Heilbronn, 12.11.2021 - S 2 BA 1121/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - rein auf Provisionsbasis tätiger …

    Die wirtschaftliche Abhängigkeit kann daher kein Abgrenzungskriterium sein und indiziert nicht zugleich die allein maßgebliche persönliche Abhängigkeit (vgl BGH 20.01.1964, VII ZR 204/62, VersR 1964, 331; BAG 16.07.1997, 5 AZR 29/96, ZIP 1997, 1715; vgl auch BVerfG 25.10.1977, 1 BvR 15/75, NJW 1978, 365).
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