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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1296
BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68 (https://dejure.org/1969,1296)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1969 - VI ZR 34/68 (https://dejure.org/1969,1296)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1969 - VI ZR 34/68 (https://dejure.org/1969,1296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mehrere Geschädigte - Verletzungen durch ein Schadensereignis - Übergang auf Sozialversicherungsträger - Einheitliche Forderung - Verjährung - Schadensersatzansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 208, 852; RVO § 1542
    Rechtsfolgen des Anspruchsübergangs auf einen Sozialversicherungsträger für die Verjährung von Ansprüchen

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 921
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68
    anstalt - "Bb-Versicherungsanstalt" - aufgeführt« Es war also für den Beklagten durchaus nicht ersichtlich, daß lediglich die Klägerin gegen ihn Rückgriffsansprüche zu er heben gedachte« Im übrigen übersieht die Revision, daß die Ansprüche im Augenblick des schadenstiftenden Ereignisses auf den Sozialversicherer übergehen? Entstehung und Übergang vollenden sich in demselben Augenblick (BGHZ 48, 181, 191) Es kommt nicht darauf an, ob die Bundesbahn-Versicherer."- anstalt am 21« T;Iai 1962 bereits Leistungen erbracht hatte« 2. Nach Ansicht des Berufungsgerichts war es nicht erforderlich, daß die Bundesbahn-Versicherungsanstalt die für den Lauf der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis erst durch die Berentung der Frau Elfriede M o erhielt; es genüge, daß sie den tatsächlichen Sachverhalt erfahren habe, aus dem sich die dauernde Arbeitsunfähigkeit ergebe« Hierbei reiche es aus, daß sich aus den Verletzungen eine spätere Arbeitsunfähigkeit als möglich vorhersehen lasse, wohingegen die Unausweichlichkeit der Invalidisierung noch nicht festzustehen brauche« Bei der Armverletzung der als Reinemachefrau tätigen Elfriede M o 0 habe wegen der am 21. Mai 1962 bereits fast vier Monate anhaltenden Arbeitsunfähigkeit eine dauernde Invalidität durchaus im Bereich des Möglichen gelegen; man könne nicht von Spätfolgen sprechen.

    Bei Schadensersatzansprüchen, die gemäß § 1542 RVO auf einen Sozialversicherungsträger übergegangen sind, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht mehr die Kenntnis des Verletzten, sondern die des Sozialversicherungsträgers maßgebend, wobei os nur da rauf ankommt, daß eine - wenn auch entfernte -Möglichkeit dafür besteht, also die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Versicherungsträger dem Verletzten Leistungen zu gewähren haben wird (BGHZ 48, 181, 191)- Nur in Fällen in denen sich schwere Folgezustände bei anscheinend ganz leichten Verletzungen orst später unerwartet einstellen, ist der Beginn der Verjährung in der Regel erst von dem Zeitpunkt an zu rechnen, in welchem die Kenntnis von diesen erst nachträglich eintretenden Schäden er langt wird (Urteil des erkennenden Senats vom 14" Juni 1957 -VI ZR 165/56 - VersR 1957, 534).

  • BGH, 11.07.1963 - II ZR 29/61

    Schadensteilungsabkommen

    Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68
    2, wonach das Abkommen auch nach seinem Ablauf noch auf die vorher entstandenen Erstattungsfälle angewendet werden soll, den Schluß gezogen, daß sich das Teilungsabkommen auf die während seiner Geltungsdauer entstandenen Ansprüche beschränkt Diese und die weiteren von dem Berufungsgericht angestellten Erwägungen, die angesichts der Revisibilität von Teilungsabkommen (BGHZ 20, 385, 389; BGHZ 40, 108, 110) der vollen Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen, lassen entgegen der Ansicht der Revision einen Rechtsirrtum nicht erkennen.

    Die umstrittene Präge, ob die Klägerin aus dem Teilungsabkommen gegenüber dem Beklagten überhaupt Rechte herleiten kann oder ob dieses Abkommen nur im Verhältnis zwischen der Klägerin und dem Haftpfliehtversicher er wirkt (BGHZ 40, 108, 112;… VVussow, Teilungsabkommen, 2. Aufl., I 6 -Seite 9-; Yfussow, Das Unfall-Haftpflicht-Rocht 9- Aufl., Tz. 1438), kann deshalb dahingestellt bleiben.

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden …

    Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68
    Der Wortlaut ergibt, daß der Haftpflichtveroicherer nicht die Unfallfolgen, sondern ein Leberleiden und einen Herzmuskelschaden als Grund für die Invalidisierung von Elfriede Mo(p angesehen hat. Für die Annahme eines Anerkenntnisses nach § 208 BGB ist eine Handlung oder Äußerung des Verpflichteten dem Berechtigten gegenüber erforderlich, aus der sich das Bevmßtsein des Verpflichteten vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt (RG2 113? 234? 238; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juli I960 - VI ZR 163/59 - VersR I960, 831 und vom 11. Mai 1965 - VI ZR 280/63 - VersR 1965? 958).
  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55

    Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

    Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68
    2, wonach das Abkommen auch nach seinem Ablauf noch auf die vorher entstandenen Erstattungsfälle angewendet werden soll, den Schluß gezogen, daß sich das Teilungsabkommen auf die während seiner Geltungsdauer entstandenen Ansprüche beschränkt Diese und die weiteren von dem Berufungsgericht angestellten Erwägungen, die angesichts der Revisibilität von Teilungsabkommen (BGHZ 20, 385, 389; BGHZ 40, 108, 110) der vollen Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen, lassen entgegen der Ansicht der Revision einen Rechtsirrtum nicht erkennen.
  • BGH, 11.05.1965 - VI ZR 280/63

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68
    Der Wortlaut ergibt, daß der Haftpflichtveroicherer nicht die Unfallfolgen, sondern ein Leberleiden und einen Herzmuskelschaden als Grund für die Invalidisierung von Elfriede Mo(p angesehen hat. Für die Annahme eines Anerkenntnisses nach § 208 BGB ist eine Handlung oder Äußerung des Verpflichteten dem Berechtigten gegenüber erforderlich, aus der sich das Bevmßtsein des Verpflichteten vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt (RG2 113? 234? 238; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juli I960 - VI ZR 163/59 - VersR I960, 831 und vom 11. Mai 1965 - VI ZR 280/63 - VersR 1965? 958).
  • BGH, 27.06.1967 - VI ZR 3/66

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Versetzung eines Polizeibeamten in den …

    Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68
    Der Hinweis der Revision auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1967 - VI ZR 3/66 - (VersR 1967, 953) geht fehl, weil in dem dort entschiedenen Fall der Haftpflichtversicherer die Haftung des Beklagten in dem Schriftwechsel ausdrücklich dem Grunde nach anerkannt und Teilzahlung geleistet hatte.
  • BGH, 23.10.1962 - VI ZR 245/61

    Beginn der Verjährung der Ansprüche minderjähriger Unfallgeschädigter

    Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68
    Vielmehr gelten alle Eolgezu- OU stände, die im Zeitpunkt der erlangten Kenntnis von dem Schaden überhaupt auch nur als möglich voraussusehen waren, mit dieser allgemeinen Kenntnis als bekannt (Urteil des erkennenden Senats vom 23- Oktober 1962 -VI ZR 245/61 VersR 1963, 161).
  • BGH, 14.06.1957 - VI ZR 165/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 34/68
    Bei Schadensersatzansprüchen, die gemäß § 1542 RVO auf einen Sozialversicherungsträger übergegangen sind, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht mehr die Kenntnis des Verletzten, sondern die des Sozialversicherungsträgers maßgebend, wobei os nur da rauf ankommt, daß eine - wenn auch entfernte -Möglichkeit dafür besteht, also die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Versicherungsträger dem Verletzten Leistungen zu gewähren haben wird (BGHZ 48, 181, 191)- Nur in Fällen in denen sich schwere Folgezustände bei anscheinend ganz leichten Verletzungen orst später unerwartet einstellen, ist der Beginn der Verjährung in der Regel erst von dem Zeitpunkt an zu rechnen, in welchem die Kenntnis von diesen erst nachträglich eintretenden Schäden er langt wird (Urteil des erkennenden Senats vom 14" Juni 1957 -VI ZR 165/56 - VersR 1957, 534).
  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72

    Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

    Es genügt vielmehr die allgemeine Kenntnis vom Schaden; wer sie erlangt, dem gelten - wie das Berufungsgericht weiter zutreffend ausführt - auch solche Schadensfolgen als bekannt, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnis nur als möglich voraussehbar waren (…vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 = VersR 57, 534;… Urt. vom 11. November 1958 - VI ZR 231/57 = LM § 1542 RVO Nr. 23 = VersR 59, 34;… Urt. vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 245/61 = VersR 63, 161; Urt. vom 30. Mai 1969 - VI ZR 34/68 = VersR 69, 921).

    Für sie läuft vom Tage ihrer Kenntnis und der Kenntnis ihres ursächlichen Zusammenhanges mit der unerlaubten Handlung an eine besondere Verjährung (…vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1957 - VI ZR 156/56 = VersR 57, 534;… Urt. v. 27. September 1968 - VI ZR 26/67 = VersR 68, 1163 und Urt. v. 30. Mai 1969 - VI ZR 34/68 = VersR 69, 921).

    Der Senat hat bereits neben einer Knochenverletzung im Bereich des Handgelenks (…Urt. v. 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 = VersR 57, 534) und einer nach fast vier Monaten nicht ausgeheilten Oberarmfraktur (Urt. v. 30. Mai 1969 - VI ZR 34/68 = VersR 69, 921) auch einen Schenkelbruch nicht zu den Verletzungen leichterer Art gerechnet, bei denen keine Folgeschäden zu erwarten sind (…Urt. v. 11. Juli 1967 - VI ZR 115/66 = VersR 67, 1092), und hat demgemäß in diesen Fällen mit der allgemeinen Kenntnis vom Schaden auch etwa eintretende Spätschäden als vorhersehbar und damit als bekannt angesehen.

  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

    Wenn das Berufungsgericht unter Berücksichtigung dieser Umstände zu dem Ergebnis gelangt ist, daß in der Leistung dieser Zahlungen kein Anerkenntnis des Nachforderungsanspruchs liege, so handelt es sich dabei um die Auslegung eines tatsächlichen Verhaltens der Beklagten, die möglich ist und keinen Rechtsfehler erkennen läßt (BGH VersR 69, 921, 923).
  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80

    Erstreckung der Verjährung auf Spätfolgen

    Dabei ist der Senat stets davon ausgegangen, daß zwar bei einer Verletzung leichterer Art nicht stets als möglich vorauszusehen ist, daß schwere, etwa chronifizierte Folgen eintreten können, daß aber Knochenverletzungen schon im Regelfall nicht zu den Verletzungen leichterer Art in diesem Sinne zu zählen sind (Senats urteile vom 14.6.1957 - VI ZR 165/56 = VersR 1957, 534 - Handgelenkfraktur; vom 30.5.1969 - VI ZR 34/68 = VersR 1969, 921 - Oberarmfraktur; vom 30.1.1973 - VI ZR 4/72 = VersR 1973, 371 - Fraktur des Schienbeinkopfes).
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