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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2579
BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79 (https://dejure.org/1980,2579)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79 (https://dejure.org/1980,2579)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - VI ZR 86/79 (https://dejure.org/1980,2579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechtsfahrgebotes als Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall - Schadenersatz für die durch den Unfall eingetretene Erwerbsunfähigkeit - Anforderungen an die Geschwindigkeit eines langsamfahrenden Fahrzeuges - Anforderungen an das Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 254; StVG § 7 § 17; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 849
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
    Es kommt demnach darauf an, ob der Kraftfahrer nach den gesamten Umständen "vernünftig" weit rechts fährt (vgl. zum jetzigen Rechtszustand nach § 2 StVO, der sich insoweit gegenüber dem früheren Ergebnis nicht geändert hat, das Senatsurteil vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78 - VersR 1979, 528 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 2/79

    Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
    Das widerspräche den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 -, demnächst abgedruckt in VersR 1980.
  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 166/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
    Das Rechtsfahrgebot war und ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer einen gewissen Spielraum (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - VersR 1958, 550 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776).
  • BGH, 10.05.1966 - VI ZR 249/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in einer engen Kurve auf die Gegenfahrbahn …

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
    Das Rechtsfahrgebot war und ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer einen gewissen Spielraum (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - VersR 1958, 550 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776).
  • LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23

    Alleinhaftung im Zusammenhang von Überholung einer Kolonne bei unklarer …

    Es kommt darauf an, ob der Kraftfahrer nach den gesamten Umständen vernünftig weit rechts fährt, wobei ein gewisser Sicherheitsabstand zur Fahrbahnbegrenzung eingehalten werden darf (BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850] m.w.N.).

    Rn. 38 Im Übrigen besteht keine Verpflichtung stets am äußersten rechten Rand zu fahren, um - wie hier - aus oben genannten Gründen riskante Überholmanöver durch sog. Kolonnenspringer zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850]).

    Rn. 41 c) Zu Recht hat das Amtsgericht die einfache Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs hinter die aufgrund des als grob fahrlässig zu beurteilenden Verstoßes des Klägers gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO erhöhte Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs zurücktreten lassen, sodass das Urteil des Amtsgerichts im Ergebnis richtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850]).

  • OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03

    Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße

    Das Rechtsfahrgebot ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer vielmehr einen gewissen Spielraum (BGH VersR 66, 776; 80, 849).
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