Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Eigentümers eines wirtschaftlich totalbeschädigten Kraftfahrzeugs auf Ersatz der Wiederbeschaffungskosten einschließlich Mehrwertsteuer - Anspruch auf Ersatz des auf den Wiederbeschaffungswert entfallenden ...
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
VI. Zivilsenat des BGH urteilt am 4.5.1982 mit dem Aktenzeichen VI ZR 166/80 zur Mehrwertsteuererstattung bei Ersatzbeschaffung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249, § 251
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig gefahrenen, gut erhaltenen Fahrzeugs; Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs von einem Privatmann - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1864
- MDR 1982, 1008
- VersR 1982, 1074
- VersR 1982, 757
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (14)
- BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls - …
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
In diesem Fall ist er auch dann, wenn er den für ihn problemlosesten und risikofreiesten Weg der Ersatzbeschaffung in Form des Eigengeschäfts des Händlers wählt, mit der Mehrwertsteuer nicht endgültig belastet (vgl. Senatsurteil vom 06.06.1972 - VI ZR 49/71 - VersR 1972, S. 973).Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug stellt sich als Vorteilsausgleichung dar (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1972 - VI ZR 49/71 = VersR 1972 S. 973).
- BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72
Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Sie beruht auf dem Gedanken der Zumutbarkeit, auf den der Senat bei der Frage, welcher Ersatzanspruch dem Geschädigten zusteht, wiederholt abgestellt hat (vgl. BGHZ 54, 82, 85 f.; 61, 56, 58).Es gilt der Grundsatz, daß der Betrag der Geldentschädigung zur freien Verfügung des Geschädigten steht; er steht ihm auch dann zu, wenn er auf die Schadensbeseitigung ganz verzichtet (vgl. BGHZ 61, 56, 58; 66, 239, 241 ff).
- BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Dies bedeutet, daß derjenige, der im Fall eines Kraftfahrzeugtotalschadens ersatzpflichtig ist, den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Kraftfahrzeugs zu ersetzen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - VersR 1966 S. 830 f. und vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 = VersR 1978 S. 664 f.).Der erkennende Senat hat schon 1966 entschieden, daß der Geschädigte vom Schädiger die Kosten ersetzt verlangen kann, die sich ergeben, wenn er einen dem total beschädigten Fahrzeug ähnlichen Wagen nach einer gründlichen technischen Überprüfung von einem seriösen Gebrauchtwagenhändler erwirbt und sich von diesem Händler für eine gewisse Zeit eine Werkstättengarantie geben läßt (Urt.v. 17.05.1966 - VI ZR 252/64 - aaO).
- BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76
Schadensberechnung bei Totalschaden
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Dies bedeutet, daß derjenige, der im Fall eines Kraftfahrzeugtotalschadens ersatzpflichtig ist, den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Kraftfahrzeugs zu ersetzen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - VersR 1966 S. 830 f. und vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 = VersR 1978 S. 664 f.).An dieser Rechtsprechung, die auch in dem späteren Senatsurteil vom 07.03.1978 (VI ZR 237/76 - aaO) Ausdruck gefunden hat, wird jedenfalls für die Fälle festgehalten, in denen es sich - wie im Streitfall - bei dem Schadensfahrzeug um einen relativ wenig gefahrenen Wagen handelt, dessen guter Zustand in der Höhe seines Wiederbeschaffungswertes zum Ausdruck kommt.
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Es gilt der Grundsatz, daß der Betrag der Geldentschädigung zur freien Verfügung des Geschädigten steht; er steht ihm auch dann zu, wenn er auf die Schadensbeseitigung ganz verzichtet (vgl. BGHZ 61, 56, 58; 66, 239, 241 ff). - BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Sie beruht auf dem Gedanken der Zumutbarkeit, auf den der Senat bei der Frage, welcher Ersatzanspruch dem Geschädigten zusteht, wiederholt abgestellt hat (vgl. BGHZ 54, 82, 85 f.; 61, 56, 58). - BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Dies bedeutet, daß derjenige, der im Fall eines Kraftfahrzeugtotalschadens ersatzpflichtig ist, den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Kraftfahrzeugs zu ersetzen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - VersR 1966 S. 830 f. und vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 = VersR 1978 S. 664 f.). - AG Mainz, 20.10.1978 - 8 C 625/78
Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des für die Wiederbeschaffung eines …
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Soweit einige Gerichte - ebenso wie die Revision - darauf abheben, daß der Erwerb des Ersatzfahrzeugs von Gebrauchtwagenhändlern als Eigengeschäft nur noch den geringeren Teil der Fälle der Ersatzbeschaffung ausmacht (vgl. hierzu u.a. LG Bonn, ZfS 1981 S. 269; LG Kassel, VersR 1980 S. 343; LG Köln, VersR 1979 S. 851 f. und ZfS 1980 S. 169; LG Siegen, ZfS 1980 S. 265; AG Aalen, ZfS 1980 S. 265; AG Heidenheim, RuS 1981 S. 192; AG Mainz, NJW 1979 S. 272 [AG Mainz 20.10.1978 - 8 C 625/78]; AG Nürnberg, ZfS 1980 S. 265), wird verkannt, daß sich die Bemessung des Schadens an dem für den Geschädigten zumutbaren Weg der Ersatzbeschaffung zu orientieren hat und daß es nach dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit des Geschädigten für die Höhe des so bestimmten Ersatzanspruchs irrelevant ist, ob der Geschädigte seinen Schaden in der seiner Berechnung zugrundegelegten Weise behoben hat. - BFH, 30.11.1967 - V 131/64
Vermittlereigenschaft - Kraftfahrzeughändler - Gebrauchtwagen - Neuwagenkunde - …
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Sie entfällt nur dann, wenn der Händler deutlich im Namen eines anderen verkauft und das Risiko nicht übernimmt, eine selbständige Werkstattgarantie also nicht gibt (BFH 91, 320, 322). - OLG Bamberg, 22.05.1979 - 5 U 54/79
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Es hat auch in zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen seinen Niederschlag gefunden (vgl. u.a. KG, VersR 1973 S. 60; OLG Bamberg, NJW 1979 S. 2316 f. [OLG Bamberg 22.05.1979 - 5 U 54/79];… OLG Köln, VersR 1977, S. 939; LG Gießen, ZfS 1981 S. 269; LG Konstanz, ZfS 1980 S. 9; LG München, VersR 1973 S. 1176; 1980 S. 368; AG Köln, ZfS 1980 S. 266; AG Mönchengladbach, ZfS 1980 S. 266). - LG Kassel, 06.11.1979 - 6 S 47/79
- LG München I, 29.11.1972 - 14 S 123/72
- KG, 02.10.1972 - 12 U 478/72
Totalschaden; Mehrwertsteuer; Ersatzfahrzeug; Ersatzwagen; Privat
- LG Köln, 17.01.1979 - 70 O 179/77
- BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08
Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender …
Zwar kann die Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Schadensberechnung zu beachten sein (vgl. Senatsurteile vom 6. Juni 1972 - VI ZR 49/71 - VersR 1972, 772; vom 4. Mai 1982 - VI ZR 166/80 - VersR 1982, 757, 758). - BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82
Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem …
a) Soweit ein Markt für die zu ersetzende Sache vorhanden ist, ist der Preis, der durch Angebot und Nachfrage gebildet wird und der im allgemeinen der Wiederbeschaffungswert ist, ein geeigneter Anknüpfungspunkt, den wirtschaftlichen Wert der Sache in Gestalt des Tauschwerts in Geld zu bemessen (zuletzt Senatsurteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 166/80 - NJW 1982, 1864). - BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85
Kosten einer kosmetischen Operation
In allen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof diese Dispositionsfreiheit des Geschädigten bejaht hat, ging es um Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigungen (BGHZ 61, 56, 58; 61, 346, 347; 66, 239, 241; 76, 216, 221 [BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79]; 81, 385, 391 [BGH 02.10.1981 - V ZR 147/80]; BGH Urteile vom 24. März 1977 - VII ZR 319/75 - NJW 1977, 1819; vom 4. Mai 1982 - VI ZR 166/80 - NJW 1982, 1864, 1865).
- OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten …
Auch umfasst nach einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.5.1982 (VI ZR 166/80 = NJW 1982, 1864) der Wiederbeschaffungswert eines zumindest relativ wenig gefahrenen Fahrzeugs die Kosten, die sich ergeben, wenn der Geschädigte einen dem total beschädigten Fahrzeug ähnlichen Wagen nach einer gründlichen technischen Überprüfung von einem seriösen Gebrauchtwagenhändler erwirbt und sich von diesem Händler für eine gewisse Zeit eine Werkstattgarantie geben lässt; dabei geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass ein seriöser Gebrauchtwagenhändler das Fahrzeug (selbst) überprüft hat, also keine gesonderte sachverständige Überprüfung stattfindet. - BGH, 05.05.1992 - VI ZR 188/91
Produzentenhaftung bei unzureichender Gebrauchsanweisung
Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Klägerin, soweit sie Ersatz ihr entstandener Kosten verlangt, im Hinblick auf ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug keinen Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer hat (Senatsurteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 166/80 - VersR 1982, 757, 758). - BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83
Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten …
Zudem birgt die Wiederherstellung außerhalb eines normalen Reparaturbetriebes regelmäßig beachtliche Risiken in Bezug auf Mängelfreiheit und Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen (vgl. BGH Urteil vom 4.5.1982 - VI ZR 166/80 - VersR 1982, 757, 759). - LG Karlsruhe, 16.02.2007 - 3 O 285/06
Verkehrsunfall: Kollision in Bereich einer Kreuzung; Mithaftung des …
Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger vorsteuerabzugsberechtigt ist, hat die dafür darlegungs- und beweispflichtige Beklagte nicht vorgetragen (BGH, NJW 1982, 1864, 1866; OLGR Nürnberg 2002, 471, 472). - BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93
Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen
Maßgebend ist vielmehr der Preis, den er beim Kauf einer gleichwertigen gebrauchten Sache aufzuwenden hätte, eventuell einschließlich der üblichen Händlergewinnspanne (BGH, Urteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 166/80 - NJW 1982, 1864, 1865 m.N.;… MünchKomm BGB/Grunsky, 3. Aufl., § 251 RdNr. 8;… Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl. § 251 RdNr. 13). - OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00
Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken
Die Voraussetzungen für einen solchen Vorteilsausgleich sind vom Schädiger und nicht vom Geschädigten zu beweisen (vgl. BGH - Urteil vom 04.05.1982 - VI ZR 166/80 - NJW 1982, 1864). - KG, 11.02.2010 - 12 U 92/09 i Grundsätzlich - wiedasLandgericht stehtdemKlägernämlich (UA11)richtig erkannt hateinAnspruch aufAusgleich vonlnspektionsundGarantiekosten zu (BGHUrteilvom - NJW 1966,14b4;BGH,NJW 1982,1864,1g65;Schubert 17.Mai1966- Vt ZR 252t64 in BeckOK, BGB,Stand1.Februar 2007,$ 249Rn.198).Dasgiltaberauchdann,wennsich derWiederbeschaffungswert aufAngebote vongewerblichen Händlern bezieht(vgl.BOH urteilvom17. Mai1966- vt zR 252t64 - a.a.o,),weiles demGeschädigten nicht zuzumuten isl,sichaufeineÜberprufung durchdenaneinermöglichst reibungslosen Veräußerung interessierten Verkäufer zu verlassen, selbstwennes sichumeinen Fachhändler mitvonMarkenherstellern autorisierter Werkstatt handelt(OLGFrankfurt M D R1 9 9 1, 5 4, 5 5 ) .
- LG Kassel, 31.05.1995 - 4 O 1773/94
Anspruch auf Übergabe von Elektrizitätsversorgungseinrichtungen; Bestehen eines …
- AG Pforzheim, 01.10.2008 - 4 C 104/08
- LG Heilbronn, 03.12.2003 - 7 S 4/03
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Rechtsprechung
| BGH, 30.04.1982 - V ZB 6/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe - Versagung - Überlegungsfrist - Fristbeginn
Papierfundstellen
- VersR 1982, 757
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77
Beantragung des Armenrechts zur Durchführung der Berufung - Zustellung des …
Auszug aus BGH, 30.04.1982 - V ZB 6/82
Vom Tag der Zustellung an gilt das Hindernis für die Einlegung der Berufung grundsätzlich als behoben (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1978, VI ZB 7/77, NJW 1978, 1920). - BGH, 07.07.1952 - IV ZB 57/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1982 - V ZB 6/82
Im Falle der Versagung der Prozeßkostenhilfe ist der betroffenen Partei allerdings eine kurz zu bemessende Überlegungsfrist zur Durchführung des Rechtsmittels auf eigene Kosten zuzubilligen (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Juli 1952, IV ZB 57/52, LM ZPO § 233 Nr. 24: 1 bis 2 Tage).
- OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei gleichzeitiger …
Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (BGH NJW 86, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig OLGR 1998, 74, 75). - BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe
In einem solchen Fall steht dem Antragsteller vor Beginn der Frist des § 234 ZPO nämlich noch eine zusätzliche kurze Frist für die Überlegung zu, ob er das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGHZ 4, 55, 57/58; 26, 99, 100; 41, 1; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1979 - VI ZR 13/79 - VersR 1979, 444; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1982 - V ZB 6/82 - VersR 1982, 757; vom 28. November 1984 - IV b ZB 119/84 - NJW 1986, 257, 258 und vom 8. November 1989 - IV b ZB 110/89 - NJW-RR 1990, 451, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 23.05.1985 - 7 C 4.85
Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach …
Diese Argumentation verkennt, daß sich für den Kläger die Frage, ob er die Revision auf eigene Kosten durchführen will, erst nach Ablehnung seines Prozeßkostenhilfeantrages stellte; daraus folgt, daß das Hindernis, was ihn an einer rechtzeitigen Einlegung der Revision hinderte, jedenfalls nicht vor der Entscheidung des beschließenden Senats über den Prozeßkostenhilfeantrag des Klägers fortgefallen war (vgl. auch BGHZ 26, 99 [100] und BGH, Beschluß vom 30. April 1982 - V ZB 6.82 - VersR 1982, 757).
- BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Zur Dauer dieser Überlegungsfrist hat sich der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen geäußert (BGH VersR 1966, 139: ein bis zwei Tage; auf diesen Beschluß verweist BGH VersR 1982, 757 ohne eigene Stellungnahme; BGH LM ZPO § 233 Nr. 24: im Leitsatz: ein bis zwei Tage, in den Gründen: zwei bis drei Tage; darauf, ob die Überlegungszeit auf zwei, drei oder vier Tage zu bemessen war, kam es jedoch jedenfalls in den beiden ersten dieser Fälle für die Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch nicht an). - BGH, 01.02.1988 - II ZR 234/87
Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfrist - Versäumung der Rechtsmittelfrist …
Am 7. Dezember 1987 war überdies auch die Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen abgelaufen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Antragsteller zusätzlich für die Entscheidung einräumt, ob er das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (…BGHZ 26, 99, 100 und ständige Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 09.01.1985 aaO; v. 30.04.1982 - V ZB b 6/82, VersR 1982, 757; v. 06.02.1979 - VI ZR 13/79, VersR 1979, 444; v. 07.02.1977 - VII ZB 22/76, VersR 1977, 432). - BGH, 31.05.1989 - VIII ZB 3/89
Widereinsetzung in den vorherigen Stand auf Grund ordnungsgemäßen …
Nach Ablehnung der Prozeßkostenhilfe mit dem am 6. Mai 1987 zugestellten Beschluß stand dem Beklagten noch eine Überlegungsfrist von zwei bis drei Tagen zu, erst dann begann die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 2 ZPO zu laufen (BGH Beschluß vom 30. April 1982 - V ZB 6/82 = VersR 1982, 757). - OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 4 UF 209/85 Andererseits hat die Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch nach fehlender Armut bewilligt, wenn die Prozeßkostenhilfe versagt wurde, obwohl die Partei begründeten Anlaß hatte, auf die Bewilligung zu vertrauen; in diesem Falle beginnt die zweiwöchige Frist nach Ablauf einer kurzen Überlegungsfrist ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Partei selbst oder ihr Rechtsanwalt von der Ablehnung erfährt (vgl. BGH NJW 1958, 183; 1984, 2413; VersR 1982, 757; 1985, 271;… Stephan in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 234 Rdn. 8).
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