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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 22.02.1999

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1390
BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98 (https://dejure.org/1999,1390)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1999 - III ZR 77/98 (https://dejure.org/1999,1390)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1999 - III ZR 77/98 (https://dejure.org/1999,1390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 652

  • Judicialis

    BGB § 652

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 652
    Kein Abschluß eines stillschweigend geschlossenen Änderungsvertrages durch bloßes Ausnutzen der vertragsgemäß erbrachten Leistung eines Finanzmaklers

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Finanzierungsvermittlung, Finanzmakler, Änderung einer Provisionsabrede durch schlüssiges Verhalten, Rechtsbindungswille

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Zur Frage der Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten bei fehlender wirtschaftlicher Kongruenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten geändert? (IBR 1999, 598)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 57
  • ZIP 1999, 1847
  • MDR 1999, 1370
  • NZM 1999, 1129
  • NZM 1999, 1156
  • ZMR 2000, 102
  • ZMR 2000, 104
  • VersR 1999, 1410
  • WM 1999, 2556
  • BB 1999, 2104
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in mißverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953; und vom 6. März 1999 - LwZR 7/98 - UA S. 5 f, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage; Aufrechnung …

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. nur Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967, 1968 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten …

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
    Dabei ist hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung allerdings nicht vollständige Identität des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Hauptvertrag erforderlich, entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (vgl. nur Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - III ZR 18/97 - NJW 1998, 2277, 2278 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98

    Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in mißverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953; und vom 6. März 1999 - LwZR 7/98 - UA S. 5 f, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04

    Provisionsanspruch des Kreditvermittlers bei Formnichtigkeit des vermittelten …

    Da Entscheidungsreife im Revisionsverfahren nicht gegeben ist, muß die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, damit dieses unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen im Rahmen des ihm gegebenen Prüfungsumfangs eine abschließende tatrichterliche Prüfung des Klageanspruchs - in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des vom Kläger behaupteten Maklervertrages bzw. einer durch schlüssiges Verhalten geänderten Maklerprovisionsabrede (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1999 - III ZR 77/98 - NJW-RR 2000, 57) - vornehmen und gegebenenfalls die erforderlichen weiteren Feststellungen treffen kann.
  • BGH, 27.07.2000 - III ZR 279/99

    Auskunftsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. nur Senatsurteil vom 16. September 1999 - III ZR 77/98 - NJW-RR 2000, 57, 58).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (BGH NJW-RR 2000, 57 f. und NJW 1998, 2277, 2278 m.w.N.).

    Eine solche konkludente Vertragsänderung kommt etwa dann in Betracht, wenn sich der Auftraggeber eine weitere Tätigkeit des Maklers gefallen lässt, obwohl bereits feststeht, dass das ursprünglich beabsichtigte Geschäft nicht oder nicht zu den in Aussicht genommenen Bedingungen zustande kommen kann (vgl. zum Ganzen BGH NJW-RR 2000, 57 ff).

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02

    Maklerprovisionsanspruch: Fehlende Identität zwischen dem nach dem Maklervertrag …

    Der Umstand, dass die Beklagte den von der Klägerin hergestellten Kontakt zu den Verkäufern ausgenutzt hat, um mit den Verkäufern einen Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum abzuschließen, reicht für eine Vertragsänderung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 57).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 141/16

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts

    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 57 m.w.N.).
  • LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen …

    Die in einem vergleichbaren Fall vertretene Ansicht der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin (GE 2002, 804), wonach eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vorliegen könne, steht unter einer von der Zivilkammer 63 selbst erwähnten Einschränkung, die der BGH in NJW-RR 2000, 57, 58 [BGH 16.09.1999 - III ZR 77/98] wie folgt formuliert hat:.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.1999 - 6 U 180/98   

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https://dejure.org/1999,15439
OLG Hamm, 22.02.1999 - 6 U 180/98 (https://dejure.org/1999,15439)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1999 - 6 U 180/98 (https://dejure.org/1999,15439)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 6 U 180/98 (https://dejure.org/1999,15439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1410
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen …

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde eine Erweiterung des Schutzes des § 67 Abs. 2 VVG a.F. auf nichteheliche Lebensgemeinschaften bislang überwiegend abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 1381 ff. ; OLG Hamm RuS 1999, 470, 471 und VersR 1993, 1513; OLG Frankfurt MDR 1998, 1163, 1164 und VersR 1997, 561 f. ; OLG Köln VersR 1991, 1237 ; OLG München NJW-RR 1988, 34 f. ; OLG Schleswig VersR 1979, 669).
  • OLG Koblenz, 23.12.2002 - 12 U 1404/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Regressanspruch gegen den unfallverursachenden …

    Daher schließt sich der Senat der in Rechtsprechung und in Literatur vorherrschenden Ansicht an, die eine analoge Anwendung des § 67 II VVG auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ablehnt (vgl. BGHZ 102, 257 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1991, 670, 671; OLG Frankfurt VersR 1997, 561, OLG Hamm NVersZ 1999, 559;… Römer/ angheit, Kommentar zum VVG, § 67 Rn. 48 m. w. N.;… Prölls/Martin, Kommentar zum VVG, § 67 Rn. 37 m. w. N.).
  • LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06

    Regressansprüche einer Versicherung gegen eine Kraftfahrzeugführerin wegen …

    Da insbesondere eine Entscheidung des für den hiesigen Landgerichtsbezirk zuständigen Oberlandesgerichts in Naumburg hier noch nicht bekannt geworden ist, wird hier mit der wohl noch herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. hierzu z.B. die von der Klägerin zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt - VersR 97, 561 - OLG München - NJW-RR 1988, 34 - OLG Hamm VersR 99, 1410 - OLG Köln VersR 1991, 1237 - OLG Schleswig VersR 79, 669) davon ausgegangen, dass die Bestimmung von Sachverhalte, welche die Erstreckung des Familienprivilegs über den heutigen Wortlaut des § 67 Absatz 2 VVG hinaus auf weitere Personengruppen rechtfertigt, allein dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, so die Formulierung des OLG Frankfurt im Urteil vom 03.04.1998, MDR 1998, 1163 ff.
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