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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4303
VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95 (https://dejure.org/1996,4303)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.01.1996 - 15-I-95 (https://dejure.org/1996,4303)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - 15-I-95 (https://dejure.org/1996,4303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion betreffend die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Garantie der formalen Gleichheit der Fraktionen eines Landesparlamentes; Berücksichtigung der Gleichheit der Fraktionen bei der Besetzung von Gremien; Berücksichtigung der Gleichheit der Fraktionen bei der Besetzung einer Parlamentarischen Kontrollkommission; Wahrnehmung ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 886 (Ls.)
  • DVBl 1997, 128 (Ls.)
  • DÖV 1996, 783
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95
    So nehmen Fraktionen gleichberechtigt an der Fraktionsfinanzierung teil, sind ihrem Stärkeverhältnis entsprechend gleichermaßen in den Ausschüssen und anderen Parlamentsorganen vertreten und haben ein grundsätzlich gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen und Gremien des Parlaments (vgl. BVerfGE 70, 324 [363]).

    Zwar wird für die Parlamentarische Kontrollkommission der Nachrichtendienste des Bundes verbreitet nur eine mißbräuchliche Behandlung parlamentarischer Minderheiten verfassungsrechtlich ausgeschlossen (…vgl. etwa C. Arndt, Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste, in: Schneider/Zeh [Hrsg.], Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, § 50, S. 1369, 1376; Zeh, in: Isensee/Kirchhof [Hrsg.], Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band II, § 42 Rdnr. 47 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 324 [363 ff.]).

    Zu Recht ist daher eine solche Verfahrensweise als ungewöhnlich bezeichnet worden, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).

    Insofern handelt es sich um Gründe, die es rechtfertigen, die Bestellung des Gremiums vom Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).

    Ein solches Verfahren schließt allerdings immer auch die Möglichkeit ein, daß die Mehrheit ihre Entscheidung nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien trifft, um derentwillen dieses Verfahren vorgesehen ist, sondern um ihr politisch genehme Abgeordnete zu wählen oder Minderheiten zu übergehen (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).

    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Mehrheit des Sächsischen Landtages einen Abgeordneten deshalb ablehnt, weil er fachlich entweder nicht kompetent ist oder aber das Vertrauen deshalb nicht findet, weil er keine Gewähr dafür bietet, daß die Geheimhaltungsvoraussetzungen auch eingehalten werden (vgl. BVerfGE 70, 324 [362 ff.]).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95
    Der Maßstab formaler Chancengleichheit kommt überall dort zur Geltung, wo Aufgaben des Parlaments erfüllt werden, also etwa im Bereich der Gesetzgebungsfunktion, beim Budgetrecht und bei der Ausübung der Kreations-, Informations- und Kontrollfunktionen (vgl. insoweit auch BVerfGE 80, 188 [218]).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20

    Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …

    Vor diesem Hintergrund überzeugt auch die Auffassung nicht, dass sich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit eine Verpflichtung des Parlaments ergeben könne, die Gründe für die Ablehnung eines den Fraktionen zugewiesenen Wahlvorschlages darzulegen (so Sächsischer VerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, S. 20).

    Demgegenüber kann auch nicht darauf verwiesen werden, dass es Aufgabe des Parlaments selbst sei, ein Verständigungsverfahren zu etablieren, das sicherstellt, dass das Recht auf Chancengleichheit der Fraktionen nicht ohne zwingenden Grund durch das Wahlverhalten der Mehrheit beseitigt wird (so aber Sächsischer VerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, S. 20).

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische …

    Daher kann dahinstehen, ob die Wahl der Mitglieder der PKK als einheitlicher Vorgang zu werten ist, sich die einzelnen Wahlakte also als bloße Teilakte des Gesamtvorgangs der Wahl dieses Gremiums darstellen (so SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 295), oder ob nicht vielmehr wegen der Eigenständigkeit jedes einzelnen Wahlaktes für jeden einzelnen Wahlvorgang auf die Frist des § 36 Abs. 3 VerfGGBbg abzustellen ist.

    Die Bildung eines möglichst kleinen Gremiums, dessen Zusammensetzung durch Persönlichkeitswahl bestimmt wird, ohne dass gleichzeitig die Opposition übergangen wird, kann vielmehr gerade aus Geheimhaltungsgründen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 70, 324, 359; E 96, 264, 281; E 112, 118, 140 f; E 130, 318, 358 f; E 131, 230, 235; SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 297; BayVerfGH NVwZ 2002, 1372, 1374).

    Zweck der Wahlregelung ist es damit sicherzustellen, dass nur Abgeordnete gewählt werden, die persönlich das Vertrauen der Mehrheit in ihre fachliche Kompetenz und Verschwiegenheit besitzen (vgl. BVerfGE 70, 324, 365; SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 299; BayVerfGH NVwZ 2002, 1372, 1374).

    Rn. 48 Verfassungsrechtlich ist das Erfordernis einer mit der Mehrheit der Abgeordneten des Landtages erfolgenden Wahl der Mitglieder der PKK wegen der an die Integrität der zu Wählenden zu stellenden Anforderungen grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 70, 324, 365; E 130, 318, 359; SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 298 f; BayVerfGH NVwZ 2002, 1372, 1374).

    Insbesondere der Verfassungsgerichtshof Sachsen (SächsVerfGH) hat eingehend das Verfahren der Wahl der Mitglieder der PKK erörtert und verfahrensrechtliche Sicherungen der Rechte der (Minderheits-) Fraktionen herausgearbeitet, und zwar ebenfalls vom Maßstab formeller Chancengleichheit der Fraktionen abgeleitet (Urt. v. 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, LVerfGE 4, 287 ff; Beschl. v. 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04 -, LVerfGE 16, 409 ff; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof - BayVerfGH - NVwZ 2002, 1372 ff).

  • VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der …

    Insoweit habe der Landtag dann aber - entsprechend der Rechtsprechung insbesondere des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs im Urteil vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95) - durch verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass Ablehnungen nicht aus anderen Gründen als mangelnde Eignung und fehlende Vertrauenswürdigkeit erfolgten und durch ein formelles oder informelles Verfahren auf eine Präsentation geeigneter und mehrheitsfähiger Abgeordneter hinzuwirken.

    Auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95) die dortigen Wahlakte nur deshalb als Gesamtvorgang qualifiziert, weil seinerzeit eine PKK noch nicht gebildet gewesen sei.

    Auch die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95) stellt nicht auf eine solche "Zäsurwirkung" der Konstituierung der PKK ab.

    Vor dem Hintergrund insbesondere der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95) und des Fehlens eigener Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zu dieser Frage ist es jedenfalls nicht von vorn herein ausgeschlossen, dass der Antragstellerin der geltend gemachte Anspruch auf Wahl eines ihrer Abgeordneten in die PKK bzw. entsprechende Schutzvorkehrungen zusteht.

    Angesichts dessen bestehen Bedenken, ob § 24 Abs. 1 Satz 2 BbgVerfSchG ohne die Abschaffung des Wahlerfordernisses einer Auslegung in dem Sinne, dass die Abgeordneten zwar abstimmen dürfen, die Wahl aber - jedenfalls im Regelfall - zu einem bestimmten Ergebnis führen muss (so der Sache nach SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, Rn. 34 ff.; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 106/20 -, Rn 37 ff., juris), überhaupt zugänglich wäre.

    Die Wahlentscheidung kann danach auch nicht etwa wenigstens eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob die Kandidaten für die PKK aus sachwidrigen Gründen abgelehnt worden sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. März 2022 - 2 BvE 9/20 -, BVerfGE 160, 411, 421 f., Rn. 33, www.bverfg.de; Leunig, ZParl 2022, 757, 761; a. A. SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, Rn. 34 ff.; ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 106/20 -, Rn. 37 ff., juris).

  • VG Köln, 15.06.2023 - 4 K 454/23

    Landschaftsversammlung Rheinland kann Wahl zur Nachbesetzung von Ausschüssen …

    Rn. 93 Entsprechend zur Besetzung eines parlamentarischen Kontrollgremiums Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (VGH Sachsen), Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 31.

    Rn. 97 Vgl. auch VGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 31.

    Rn. 100 Vgl. auch VGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 35.

    Rn. 109 Vgl. auch VGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 36 ff.

    Rn. 119 Vgl. insoweit aber auch für die Mandatsfreiheit aus Art. 39 Abs. 3 Satz 2 der sächsischen Verfassung VGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 35.

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04

    Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …

    Der Antrag ist zwar zulässig, aber - im Anschluss an die Grundsätze im Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95; JbSächsOVG 4, 39) - offensichtlich unbegründet.

    aa) Die Rechtsstellung der Antragstellerin wird nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern ist - wie der Status der Abgeordneten - Art. 39 Abs. 3 SächsVerf zu entnehmen (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [41]; SächsVerfGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - Vf. 52-I-02).

    Unterschiedliche Behandlungen kommen nur in Betracht, wenn diese zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs der Parlamentsarbeit, zur Abwehr missbräuchlicher Ausnutzung parlamentarischer Rechte oder zum Schutze anderer vorrangiger Verfassungsgüter erforderlich sind (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 71 [76]; SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [41 f.]).

    bb) Dieses Gebot formaler Chancengleichheit kommt auch bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission zum Tragen (vgl. zur Parlamentarischen Kontrollkommission: SächsVerfGHG JbSächsOVG 4, 39 [42]), so dass auch in diesen die Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis zu berücksichtigen sind.

    (2.1) Der Antragsgegner ist verpflichtet, durch verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission trotz der dem Plenum mittels Mehrheitswahl überantworteten Entscheidung die Rechte der bei der Besetzung zu berücksichtigenden Fraktionen gewahrt werden (SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [47]).

    Aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel spricht für das im Freistaat Sachsen gewählte Besetzungsverfahren zudem, dass es über die Entscheidungskompetenz des Plenums (vgl. dazu im Einzelnen: SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [46]) das in Art. 3 Abs. 1 SächsVerf verankerte Demokratieprinzip stärkt, ohne Rechte der besetzungsbefugten Fraktion zu beschneiden (vgl. für die Wahlen zum Vermittlungsausschuss: BVerfG, Urteil des zweiten Senats vom 18. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02; BVerfGE 96, 264 [283]; zur Wahl von Ausschussmitgliedern im Gemeinderat: BVerwGE 119, 305 [311]).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2024 - 1 GR 21/22

    VerfGH Stuttgart: Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren …

    Dem entsprechend habe der Sächsische Verfassungsgerichtshof im Urteil vom 26. Januar 1996 (- Vf. 15-I-95 -, Juris) entschieden, dass die Ablehnung von Kandidaten für die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags nur wegen deren mangelnder Eignung oder fehlender Vertrauenswürdigkeit erfolgen dürfe.

    Infolgedessen kann bei einer freien Wahl keine Verpflichtung des Landtags angenommen werden, die Gründe für die Ablehnung eines Wahlvorschlags darzulegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.3.2022 - 2 BvE 9/20 -, BVerfGE 160, 411 Rn. 33;… ähnlich VerfG Bbg., Urteil vom 6.9.2023 - 78/21 -, Juris Rn. 125; a.A. VerfGH Sachsen, Urteil vom 26.1.1996 - Vf. 15-I-95 -, Juris Rn. 38 f.; Thür.

    Als Maßstab kommt der Grundsatz gleicher Teilhabe aller Abgeordneten überall dort zur Geltung, wo Aufgaben des Parlaments erfüllt werden, also etwa im Bereich der öffentlichen Beratung und der Gesetzgebung, beim Budgetrecht sowie bei der Ausübung der Kreations-, Informations- und Kontrollfunktionen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 13.6.1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188, 217 f., Juris Rn. 102; VerfGH Sachsen, Urteil vom 26.1.1996 - Vf. 15-I-95 -, Juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2024 - 15 A 1404/23

    Landschaftsversammlung Rheinland durfte Nachbesetzung von Ausschusssitzen der …

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts werde nicht durch Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 - bekräftigt, nach der die Wahlfreiheit der Abgeordneten des Sächsischen Landtags hinsichtlich der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission durch das aus der Sächsischen Verfassung abgeleitete Gebot der formalen Gleichheit der Fraktionen eingeschränkt sei.

    Rn. 119 vgl. zu § 16 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und der sächsischen Landesverfassung: Sächs. VerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 34 ff.; ebenso zu § 25 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes und der Thüringer Landesverfassung: Thüringer VerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 106/20 -, juris, Rn. 36 ff.,.

    Rn. 129 Vgl. Sächs. VerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 4; Thüringer VerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 106/20 -, juris, Rn. 3 ("dass 'wir nach wie vor der Meinung sind, dass eine Partei wie die AfD […] nicht in eine Parlamentarische Kontrollkommission gehört' und dass 'es völlig unerheblich [ist], welche Personen […] benannt werden'").

  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 132-I-21

    Erfolgloser Antrag gegen Wahlverfahren von Abgeordneten des Sächsischen Landtages …

    a) Das Recht auf Chancengleichheit einer Fraktion leitet sich ab aus dem Status der Abgeordneten, die sie bilden (SächsVerfGH, Urteil vom 21. März 2013 - Vf. 95-I-12; Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95; Urteil vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93; st. Rspr.).

    Deren Durchsetzung darf nicht davon abhängen, ob sie sich in der Mehr- oder Minderheit befinden (SächsVerfGH, Urteil vom 21. März 2013 - Vf. 95-I-12; Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95; Urteil vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93; st. Rspr.).

    Soweit sich die Antragstellerin zu 1. zur Untermauerung ihrer Auffassung einzig auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 - beruft, ist der Antragsschrift eine inhaltliche Befassung mit den tragenden Erwägungen der Entscheidung und deren Übertragbarkeit auf die vorliegende Konstellation nicht zu entnehmen.

    Ob nach dem Grundsatz der Organtreue in Verbindung mit dem Recht auf Chancengleichheit eine Pflicht bestehen könnte, verfahrensmäßige Vorkehrungen zu treffen, die auf eine effektive Wahrnehmung des den Fraktionen eingeräumten Vorschlagsrechts zielen, wird in der Verfassungsgerichtsbarkeit unterschiedlich beurteilt (verneinend hinsichtlich der Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter und Stellvertreterinnen unter Berufung auf Art. 40 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 22. März 2022, BVerfGE 160, 411 [419 ff.]; bejahend hinsichtlich der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission: SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95; so im Ergebnis ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 106/20 - juris Rn. 39 ff. sowie BbgVerfG…, Urteil vom 6. September 2023 - 78/21 - juris Rn. 135).

  • VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20

    Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission

    Die Freiheit des Mandats nach Art. 39 Abs. 3 Satz SächsVerf, wonach die Abgeordneten des Landtags nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden seien, befreie von diesen verfassungsrechtlichen Bindungen nicht (VerfGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, LVerfGE 4, 287 [295 ff.]).
  • VerfGH Bayern, 18.07.2024 - 36-IVa-22

    Unangemessene Benachteiligung, Rechtsmißbrauch, Rechtsschutzinteresse, …

    Daher müsse entsprechend der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs im Urteil vom 26. Januar 1996 (DÖV 1996, 783) der Landtag dann, wenn sich Schwierigkeiten bei der Besetzung eines Gremiums durch eine Mehrheitswahl zeigten, durch ein formelles oder informelles Verfahren auf eine Präsentation geeigneter und mehrheitsfähiger Abgeordneter hinwirken und sicherstellen, dass das Recht auf Chancengleichheit der Fraktionen nicht ohne zwingende Gründe beeinträchtigt werde.

    Rn. 80 Auch überzeugt den Verfassungsgerichtshof übereinstimmend mit dem Bundesverfassungsgericht (…BVerfGE 160, 411 Rn. 33) die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen in dessen Urteil vom 26. Januar 1996 (DÖV 1996, 783) nicht, wonach sich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit eine Verpflichtung des Parlaments ergeben könne, die Gründe für die Ablehnung eines den Fraktionen zugewiesenen Wahlvorschlags darzulegen (…vgl. auch VerfG Bbg vom 6.9.2023 - 78/21 - juris Rn. 128).

  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das …

  • OVG Hamburg, 24.11.2023 - 3 Bf 250/21

    Kein Anspruch der AfD-Bürgerschaftsfraktion auf Wahl ihrer Mitglieder in die …

  • VG Dresden, 14.04.2004 - 12 K 2496/01
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion wegen der gescheiterten Wahl …

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15

    Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16

    Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 30/22

    Parlamentarisches Kontrollgremium

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 95-I-12

    Anforderungen an die Zusammensetzung einer parlamentarischen Delegation; Recht …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 31.07.2025 - 1 GR 105/24

    Unzulässiger Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren wegen Wahl eines …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.08.2025 - 1 GR 105/24

    Baden-Württemberg - und der Streit um die Nachwahl eines Mitglieds des …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.11.2021 - 1 GR 159/21

    Unzulässiger Eilantrag gegen die Konstituierung des Kuratoriums der …

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 81/02

    Wegen Löschung aller personenbezogenen Daten nach Beendigung einer Rasterfahndung …

  • VG Schleswig, 10.04.2025 - 6 A 29/23

    Organklage bzgl. der Besetzung von Ausschussvorsitzenden im Kreistag -Wahl von …

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 28-I-10

    Organstreitverfahren einer Fraktion wegen der Wahl der Vizepräsidenten zum 5. …

  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07

    Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen; …

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2002 - 16-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen Verfahrensgrundsätzen …

  • VG Berlin, 22.08.2024 - 2 K 336.22
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