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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 19-I-07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,56956
VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 19-I-07 (https://dejure.org/2007,56956)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2007 - 19-I-07 (https://dejure.org/2007,56956)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2007 - 19-I-07 (https://dejure.org/2007,56956)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Organstreit auf Antrag von fünf Abgeordneten der Linksfraktion/PDS wegen der Gefährdung von Minderheitsrechten im Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtages; Verletzung des Minderheitenschutzes in einem Untersuchungsausschuss durch die Nichtvornahme eines ...

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20

    Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1. …

    Die Antragsteller zu 2) repräsentieren die Einsetzungsminderheit im Untersuchungsausschuss und sind als qualifizierte Minderheit von mindestens einem Fünftel der Ausschussmitglieder in Art. 54 Abs. 3 SächsVerf ebenfalls mit eigenen Rechten ausgestattet (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 30. Januar 2009 - Vf. 99-I- 08; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009, BVerfGE 124, 78 [107] zu Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG).

    Zu verantworten hat nach dem Antragsvorbringen die Belehrungsformel allein der Antragsgegner zu 1) und nicht (auch) der Antragsgegner zu 2) innerhalb des von ihm selbständig wahrzunehmenden Untersuchungsauftrags (vgl. hierzu SächsVerfGH, Urteil vom 30. Januar 2009 - Vf. 99-I-08; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2002 - Vf. 16-I-02; vgl. zum Abgrenzungskriterium, wer von mehreren Beteiligten die rechtliche Verantwortung trägt, auch LVerfG M-V…, Urteil vom 25. Februar 2016 - LVerfG 9/15 - juris Rn. 44 f.;… Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., § 7 Rn. 36).

    Dass der Vorsitzende - der Antragsgegner zu 1) - hier die Belehrung in Ausführung eines zuvor gefassten Beschlusses der Ausschussmehrheit durchführt (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]), so dass sein Verhalten dem Ausschuss - dem Antragsgegner zu 2) - zuzurechnen ist, wird von den Antragstellern nicht dargelegt.

    Ohnehin begründet Art. 54 Abs. 4 SächsVerf Rechte nicht gegenüber einem Untersuchungsausschuss oder dessen Vorsitzenden, sondern nur gegenüber der Staatsregierung (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]; vgl. hierzu auch Urteil vom 29. August 2008 - Vf. 154-I-07).

    Dieses Minderheitsrecht dient im Kern der Gewährleistung effektiver parlamentarischer Kontrolle (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]) und ergänzt die in Art. 54 Abs. 1 SächsVerf verankerten Rechte.

    Beweisanträgen der qualifizierten Minderheit im Sinne von Art. 54 Abs. 3 SächsVerf ist danach grundsätzlich Folge zu leisten; ein beantragter Beweisbeschluss muss erlassen werden, wenn er sich im Rahmen des festgelegten Untersuchungsauftrags hält und das Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausgeübt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 8. April 2002, BVerfGE 105, 197 [225]).

    Darüber hinaus verpflichtet Art. 54 Abs. 3 SächsVerf den Untersuchungsausschuss im Grundsatz, den auf einem Minderheitsantrag beruhenden Beweisbeschluss zu vollziehen, um dadurch sicherzustellen, dass der Untersuchungsauftrag effektiv verwirklicht werden kann (SächsVerfGH, Urteil vom 30. Januar 2009 - Vf. 99-I-08; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]).

    Deshalb muss die Minderheit - innerhalb des im Ausgangspunkt am Mehrheitsprinzip orientierten Verfahrensrechts - nicht nur über den Umfang, sondern auch über sonstige Umstände der Beweiserhebung zumindest insoweit in effektiver Weise mitbestimmen können, als das Verfahren auf die inhaltliche Erfüllung des Untersuchungsauftrags ausstrahlen kann (SächsVerfGH, Urteil vom 30. Januar 2009 - Vf. 99-I-08; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]; Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 86-I-03).

  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21

    Erfolgloser Antrag der AfD im Organstreitverfahren zum 1. Untersuchungsausschuss …

    Gemessen an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Vf. 99-I-08 und Vf. 18-I-07 (HS)/Vf. 19-I-07 (e.A.) verletze der angegriffene Beschluss die Minderheitenrechte der Antragsteller.

    Dieses Minderheitsrecht dient im Kern der Gewährleistung effektiver parlamentarischer Kontrolle (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]) und ergänzt die in Art. 54 Abs. 1 SächsVerf verankerten Rechte.

    Beweisanträgen der qualifizierten Minderheit im Sinne von Art. 54 Abs. 3 SächsVerf ist grundsätzlich Folge zu leisten; ein beantragter Beweisbeschluss muss erlassen werden, wenn er sich im Rahmen des festgelegten Untersuchungsauftrags hält und das Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausgeübt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 176-I-20 [HS]; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 8. April 2002, BVerfGE 105, 197 [225]).

    Daran vermag auch der Verweis der Antragsteller auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 24. April 2007 - Vf. 18-I-07 (HS)/Vf. 19-I-07 (e.A.) - und vom 21. November 2008 - Vf. 99-I-08 - nichts zu ändern.

  • StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323

    1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die …

    Rn. 153 - BVerfGE 105, 197 [225]; in diesem Sinne für Art. 54 der Sächsischen Verfassung auch SächsVerfGH, Urteil vom 20.04.2007 - Vf. 18-I-07 (Hs)/Vf. 19-I-07 (e. A.) -, LVerfGE 18, 469 [476] -.
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 18-I-07

    Organstreit auf Antrag von fünf Abgeordneten der Linksfraktion.PDS wegen der …

    Franz Vf. 19-I-07 (e.A.) Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
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