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Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24201
VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/2006 (https://dejure.org/2006,24201)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 06.06.2006 - VgK-11/2006 (https://dejure.org/2006,24201)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - VgK-11/2006 (https://dejure.org/2006,24201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 7 GWB; § 98 Nr. 1 GWB; § 114 Abs. 1 GWB; § 24 Nr. 3 VOB/A; § 25 Nr. 5 VOB/A; § 30 VOB/A
    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen eines VOB-Vergabeverfahrens innerhalb des Hochwasserschutzes; Berücksichtigung der Nebenangebote des Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachverhandlungsverbot: Grundsätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen eines VOB-Vergabeverfahrens innerhalb des Hochwasserschutzes; Berücksichtigung der Nebenangebote des Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie viel Aufklärung von Angebotsinhalten ist zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • VK Niedersachsen, 20.03.2006 - VgK-04/06

    Verpflichtung des Auftraggebers zum erneuten Eintritt in die Angebotswertung; …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Rn. 30 Soweit die Antragstellerin moniere, dass sie, die Auftraggeberin, auch das Nebenangebot NA 4 der Beigeladenen neu gewertet habe, verweist die Auftraggeberin auf den Tenor des rechtskräftigen Beschlusses der Vergabekammer vom 20.03.2006, a.a.O..

    Im Übrigen ist die erneute Angebotswertung der Auftraggeberin auf der Grundlage der im streitbefangenen Vergabeverfahren bereits ergangenen Beschlüsse der Vergabekammer vom 20.03.2006, Az.: VgK-04/2006, und vom 22.03.2006, Az.: VgK-05/2006, dagegen nicht zu beanstanden.

    Dagegen ist nicht zu beanstanden, dass die Auftraggeberin im Rahmen der unter Beachtung der Beschlüsse der Vergabekammer vom 20.03.2006, Az.: VgK-04/2006, und vom 22.03.2006, Az.: VgK-05/2006, aus den im Vergabevermerk nunmehr in nachvollziehbarer Weise dokumentierten Gründen zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Nebenangebote NA 3 (Flanschverbindungen der Spülrohre in neuer Trasse) und NA 4 (Flanschverbindungen der Spülrohre in vorgesehener Trasse) der Antragstellerin nicht als gleichwertig zu den entsprechenden, für das Hauptangebot vorgesehenen Positionen des Amtsentwurfs zu werten sind (im Folgenden b).

    Die Vergabekammer hat jedoch mit ihren rechtskräftigen Beschlüssen vom 20.03.2006, Az.: VgK-04/2006, und vom 22.03.2006, Az.: VgK-05/2006, im Zusammenhang mit den Nebenangeboten der Antragstellerin darauf hingewiesen, dass eine derart knappe Begründung den Ausschluss eines Nebenangebotes nicht trägt, weil die Verdingungsunterlagen keine entsprechenden negativen Mindestanforderungen für Nebenangebote enthalten.

    In den Entscheidungsgründen des zitierten Beschlusses vom 20.03.2006, Az.: VgK-04/2006, heißt es vielmehr im Zusammenhang mit der Erörterung des seinerzeit unzureichenden Vergabevermerks:.

  • VK Niedersachsen, 22.03.2006 - VgK-05/06

    Überprüfung der Nebenangebote der Bieter auf ihre Gleichwertigkeit zur …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Im Übrigen ist die erneute Angebotswertung der Auftraggeberin auf der Grundlage der im streitbefangenen Vergabeverfahren bereits ergangenen Beschlüsse der Vergabekammer vom 20.03.2006, Az.: VgK-04/2006, und vom 22.03.2006, Az.: VgK-05/2006, dagegen nicht zu beanstanden.

    Dagegen ist nicht zu beanstanden, dass die Auftraggeberin im Rahmen der unter Beachtung der Beschlüsse der Vergabekammer vom 20.03.2006, Az.: VgK-04/2006, und vom 22.03.2006, Az.: VgK-05/2006, aus den im Vergabevermerk nunmehr in nachvollziehbarer Weise dokumentierten Gründen zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Nebenangebote NA 3 (Flanschverbindungen der Spülrohre in neuer Trasse) und NA 4 (Flanschverbindungen der Spülrohre in vorgesehener Trasse) der Antragstellerin nicht als gleichwertig zu den entsprechenden, für das Hauptangebot vorgesehenen Positionen des Amtsentwurfs zu werten sind (im Folgenden b).

    Die Vergabekammer hat jedoch mit ihren rechtskräftigen Beschlüssen vom 20.03.2006, Az.: VgK-04/2006, und vom 22.03.2006, Az.: VgK-05/2006, im Zusammenhang mit den Nebenangeboten der Antragstellerin darauf hingewiesen, dass eine derart knappe Begründung den Ausschluss eines Nebenangebotes nicht trägt, weil die Verdingungsunterlagen keine entsprechenden negativen Mindestanforderungen für Nebenangebote enthalten.

    Wie die Vergabekammer bereits im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VgK-05/2006 mit Beschluss vom 22.03.2006 festgestellt hat, steht der Eignung der Beigeladenen nicht entgegen, dass ihr Angebot einen erheblichen Nachunternehmereinsatz vorsieht.

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Zur weiteren Begründung verweist die Auftraggeberin auf den Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 20.07.2000, Az. Verg 1/2000.

    Die Vergabekammer teilt die Auffassung des OLG Bremen (Beschluss v. 20.07.2000, Verg 1/2000), dass im Stadium der Angebotsabgabe, in dem der Bieter noch keine hinreichende Aussicht auf den Zuschlag hat, eine vertragliche Bindung zwischen Bieter und Nachunternehmer nicht gefordert werden kann.

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Dies gilt auch für sog. "Klarstellungen" von Preisen, die auf eine Reduzierung des Preises hinauslaufen (BGH NZBau 2002, S. 344 [BGH 06.02.2002 - X ZR 185/99];… Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., A § 24, Rdnr. 23, 26).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Die analoge Anwendung dieser Vorschrift zu Gunsten eines obsiegenden Beigeladenen ist im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geboten (…vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 155, 158 [OLG Düsseldorf 12.01.2000 - Verg 3/99]; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000, Az.: Verg 6/00).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Die analoge Anwendung dieser Vorschrift zu Gunsten eines obsiegenden Beigeladenen ist im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geboten (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 155, 158 [OLG Düsseldorf 12.01.2000 - Verg 3/99]; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000, Az.: Verg 6/00).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Rn. 73 Die Auftraggeberin ist jedoch von der Entrichtung ihres Kostenanteils gemäß § 128 Abs. 1 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG von der Kostentragungspflicht befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 30/00

    Wirksame Zuschlagserteilung auch bei unklarem Auftragsumfang?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Aufklärungsverhandlungen können insgesamt nur dazu dienen, einen feststehenden Sachverhalt aufzuklären, nicht aber diesen zu verändern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2001, Az.: Verg 30/00).
  • OLG Celle, 02.07.2002 - 13 Verg 6/02

    Zulässigkeit von Verhandlungen, die zu einer Änderung eines Angebotes führen; …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Sie darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebotes zu ermöglichen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 02.07.2002, Az.: 13 Verg 6/02).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06
    Sie verweist hinsichtlich der Benennung der Nachunternehmer auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.05.2004, Az. VII-Verg 10/04.
  • OLG Celle, 16.12.2004 - 5 U 71/04

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem …

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …

  • VK Südbayern, 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14

    Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!

    Dies ist nicht mehr von § 18 EG VOL/A gedeckt (3. VK Bund, B. v. 21.07.2005 - Az.: VK 3 - 61/05; VK Lüneburg, B. v. 06.06.2006 - Az.: VgK-11/2006).
  • VK Sachsen, 16.12.2009 - 1/SVK/057-09

    Fehlende Preisangabe = 0 Euro?

    Dies ist nicht mehr von § 24 VOB/A bzw. VOL/A gedeckt (VK Brandenburg, B. v. 22.02.2008 - Az.: VK 3/08; VK Lüneburg, B. v. 06.06.2006 - Az.: VgK-11/2006; 3. VK Bund, B. v. 21.07.2005 - Az.: VK 3 - 61/05).
  • VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07

    Fehlende Erklärungen: Ausschluss!

    Aufklärungsverhandlungen können insgesamt nur dazu dienen, einen feststehenden Sachverhalt aufzuklären, nicht aber diesen zu verändern (OLG Düsseldorf, B. v. 14.3.2001 - Az.: Verg 30/00; VK Lüneburg, B. v. 06.06.2006 - Az.: VgK-11/2006; B. v. 20.05.2005 - Az.: VgK-18/2005; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 27.9.2001 - Az.: 1/SVK/85-01, 1/SVK/85-01G).
  • VK Sachsen, 11.01.2007 - 1/SVK/116-06

    Ausschluss erst durch die Vergabekammer

    Sie darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots zu ermöglichen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2006, Az.: VgK-11/2006; Beschluss vom 20.05.2005, Az.: VgK-18/2005; VK Sachsen, Beschluss vom 05.04.2006, Az.: 1/SVK/027-06; 2. VK Bund, Beschluss vom 19.11.2003 - Az.: VK 2- 114/03).
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