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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2011 - IX ZB 128/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5706
BGH, 20.10.2011 - IX ZB 128/11 (https://dejure.org/2011,5706)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - IX ZB 128/11 (https://dejure.org/2011,5706)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - IX ZB 128/11 (https://dejure.org/2011,5706)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzverfahren: Stundung der Verfahrenskosten bei möglicher Ratenzahlung des Schuldners

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a Abs 1 InsO, § 4a Abs 3 S 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Stundung der Verfahrenskosten bei möglicher Ratenzahlung des Schuldners

  • Wolters Kluwer

    Stundung der Verfahrenskosten für ein Insolvenzverfahren bei pfändbarem monatlichem Einkommen von 347,05 EUR

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4a
    Stundung der Verfahrenskosten für ein Insolvenzverfahren bei pfändbarem monatlichem Einkommen von 347,05 EUR

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverfahren: Stundung der Verfahrenskosten bei möglicher Ratenzahlung des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für eine Stundung der Verfahrenskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2012, 158
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2003 - IX ZB 459/02

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Stundung der Verfahrenskosten; …

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - IX ZB 128/11
    Dabei ist dieses Vermögen nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 35 bis 37 InsO über die Insolvenzmasse zu bestimmen (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 149/05, NZI 2008, 47 Rn. 8), so dass auch der Neuerwerb, insbesondere - wie vorliegend - pfändbares Arbeitseinkommen, zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IX ZB 459/02, NZI 2003, 665).

    Rn. 8 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Verfahrenskosten selbst dann zu stunden, wenn der Schuldner unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Dauer des Bewilligungszeitraums die in den jeweiligen Verfahrensabschnitten - Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren, Wohlverhaltensperiode - anfallenden Kosten (§ 4a Abs. 3 Satz 2 InsO) im Wege der Ratenzahlung, nicht aber in einer Einmalzahlung aufbringen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003, aaO, 665 f;… vom 18. Mai 2006 - IX ZB 205/05, ZInsO 2006, 773 Rn. 11;… vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 149/05, NZI 2008, 47 Rn. 8).

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 149/05

    Anforderungen an die Form der Entscheidung über den Stundungsantrag des …

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - IX ZB 128/11
    Dabei ist dieses Vermögen nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 35 bis 37 InsO über die Insolvenzmasse zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 149/05, NZI 2008, 47 Rn. 8), so dass auch der Neuerwerb, insbesondere - wie vorliegend - pfändbares Arbeitseinkommen, zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IX ZB 459/02, NZI 2003, 665).

    Rn. 8 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Verfahrenskosten selbst dann zu stunden, wenn der Schuldner unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Dauer des Bewilligungszeitraums die in den jeweiligen Verfahrensabschnitten - Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren, Wohlverhaltensperiode - anfallenden Kosten (§ 4a Abs. 3 Satz 2 InsO) im Wege der Ratenzahlung, nicht aber in einer Einmalzahlung aufbringen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2003, aaO, 665 f;… vom 18. Mai 2006 - IX ZB 205/05, ZInsO 2006, 773 Rn. 11; vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 149/05, NZI 2008, 47 Rn. 8).

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZB 205/05

    Zulässigkeit teilweiser Stundung der Verfahrenskosten

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - IX ZB 128/11
    Rn. 8 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Verfahrenskosten selbst dann zu stunden, wenn der Schuldner unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Dauer des Bewilligungszeitraums die in den jeweiligen Verfahrensabschnitten - Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren, Wohlverhaltensperiode - anfallenden Kosten (§ 4a Abs. 3 Satz 2 InsO) im Wege der Ratenzahlung, nicht aber in einer Einmalzahlung aufbringen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2003, aaO, 665 f; vom 18. Mai 2006 - IX ZB 205/05, ZInsO 2006, 773 Rn. 11;… vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 149/05, NZI 2008, 47 Rn. 8).
  • BGH, 09.07.2015 - IX ZB 68/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rückwirkende Verfahrenskostenstundung

    Dabei bildet das Eröffnungsverfahren neben dem eröffneten Insolvenzverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren einen besonderen Verfahrensabschnitt (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - IX ZB 128/11, VuR 2012, 158; vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IX ZB 459/02, NJW 2003, 3780, 3781).
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