Rechtsprechung
| VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Afghanistan; Taliban; langjähriger Aufenthalt im Iran; Bezugsregion der Gefahrenprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Sie bilden einen einheitlichen Streitgegenstand (BVerwG vom 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rd.Nr. 10; vom 8.9.2011, DVBl. 2011, 1565; BayVGH vom 20.1.2012 - 13 A B 11.30427 - juris).Rn. 31 Hinsichtlich des Ortes der Rückkehr ist auf den "tatsächlichen Zielort" (EuGH vom 17.2.2009 - C-465/07 Elgafaji - NVwZ 2009, 705, juris Rd.Nr. 40) des Klägers abzustellen, also grundsätzlich auf seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rd.Nr. 13 ff.; BayVGH vom 12.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris m.w.N.).
- EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Die Tatbestandsvoraussetzung von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ist daher im Lichte des Art. 15 c QRL auszulegen, wonach als ernsthafter Schaden eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes gilt (BVerwG vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rd.Nr. 142; EuGH vom 17.2.2009 - C-465/07 Elgafaji - NVwZ 2009, 705).Rn. 31 Hinsichtlich des Ortes der Rückkehr ist auf den "tatsächlichen Zielort" (EuGH vom 17.2.2009 - C-465/07 Elgafaji - NVwZ 2009, 705, juris Rd.Nr. 40) des Klägers abzustellen, also grundsätzlich auf seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rd.Nr. 13 ff.; BayVGH vom 12.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris m.w.N.).
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30427
Kein Abschiebungsverbot für Afghanen aus der Ostregion; Kabul als interne …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Sie bilden einen einheitlichen Streitgegenstand (BVerwG vom 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rd.Nr. 10; vom 8.9.2011, DVBl. 2011, 1565; BayVGH vom 20.1.2012 - 13 A B 11.30427 - juris).Rn. 31 Hinsichtlich des Ortes der Rückkehr ist auf den "tatsächlichen Zielort" (EuGH vom 17.2.2009 - C-465/07 Elgafaji - NVwZ 2009, 705, juris Rd.Nr. 40) des Klägers abzustellen, also grundsätzlich auf seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rd.Nr. 13 ff.; BayVGH vom 12.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris m.w.N.).
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Über das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG ist nicht zu entscheiden, weil dieses mit dem bereits unanfechtbar festgestellten Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG einen einheitlichen, in sich nicht mehr teilbaren Streitgegenstand bildet (st. Rspr., z.B. BVerwG vom 24.6.2008 - 10 C 43/07 BVerwGE 131, 198 - juris Rn. 11 ff.). - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Die Tatbestandsvoraussetzung von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ist daher im Lichte des Art. 15 c QRL auszulegen, wonach als ernsthafter Schaden eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes gilt (BVerwG vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rd.Nr. 142; EuGH vom 17.2.2009 - C-465/07 Elgafaji - NVwZ 2009, 705). - VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394
Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Diese Frage muss jedoch nicht entschieden werden, denn afghanische Staatsangehörige sind sowohl in der Provinz Parwan als auch im Großraum Kabul oder anderen Städten wie beispielsweise Herat bei der derzeitigen Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben i.S. des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt (st. Rspr., vgl. z.B. für Parwan und Kabul BayVGH vom 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris Rd.Nr. 20; VG Würzburg vom 12.9.2012 - W 6 K 10.30257 - juris Rd.Nr. 34 ff.; für Herat BayVGH vom 15.3.2013 - 13a B 12.30292, 13a B 12.30325 - juris Rd.Nr. 16 ff.; zum Abstellen auf die Heimatregion und Kabul vgl. VG Augsburg vom 21.5.2013 - Au 6 K 13.30027 - juris Rd.Nr. 23 ff.). - VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30292
Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahrendichte in …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Diese Frage muss jedoch nicht entschieden werden, denn afghanische Staatsangehörige sind sowohl in der Provinz Parwan als auch im Großraum Kabul oder anderen Städten wie beispielsweise Herat bei der derzeitigen Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben i.S. des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt (st. Rspr., vgl. z.B. für Parwan und Kabul BayVGH vom 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris Rd.Nr. 20; VG Würzburg vom 12.9.2012 - W 6 K 10.30257 - juris Rd.Nr. 34 ff.; für Herat BayVGH vom 15.3.2013 - 13a B 12.30292, 13a B 12.30325 - juris Rd.Nr. 16 ff.; zum Abstellen auf die Heimatregion und Kabul vgl. VG Augsburg vom 21.5.2013 - Au 6 K 13.30027 - juris Rd.Nr. 23 ff.). - VG Augsburg, 21.05.2013 - Au 6 K 13.30027
Afghanischer Staatsangehöriger aus ...; kriminelles Unrecht Dritter; …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Diese Frage muss jedoch nicht entschieden werden, denn afghanische Staatsangehörige sind sowohl in der Provinz Parwan als auch im Großraum Kabul oder anderen Städten wie beispielsweise Herat bei der derzeitigen Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben i.S. des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt (st. Rspr., vgl. z.B. für Parwan und Kabul BayVGH vom 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris Rd.Nr. 20; VG Würzburg vom 12.9.2012 - W 6 K 10.30257 - juris Rd.Nr. 34 ff.; für Herat BayVGH vom 15.3.2013 - 13a B 12.30292, 13a B 12.30325 - juris Rd.Nr. 16 ff.; zum Abstellen auf die Heimatregion und Kabul vgl. VG Augsburg vom 21.5.2013 - Au 6 K 13.30027 - juris Rd.Nr. 23 ff.). - VG Würzburg, 12.09.2012 - W 6 K 10.30257
Afghanistan; Provinz Parwan; keine erhebliche individuelle Gefahr; junger, …
Auszug aus VG Würzburg, 24.05.2013 - W 1 K 12.30357
Diese Frage muss jedoch nicht entschieden werden, denn afghanische Staatsangehörige sind sowohl in der Provinz Parwan als auch im Großraum Kabul oder anderen Städten wie beispielsweise Herat bei der derzeitigen Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben i.S. des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt (st. Rspr., vgl. z.B. für Parwan und Kabul BayVGH vom 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris Rd.Nr. 20; VG Würzburg vom 12.9.2012 - W 6 K 10.30257 - juris Rd.Nr. 34 ff.; für Herat BayVGH vom 15.3.2013 - 13a B 12.30292, 13a B 12.30325 - juris Rd.Nr. 16 ff.; zum Abstellen auf die Heimatregion und Kabul vgl. VG Augsburg vom 21.5.2013 - Au 6 K 13.30027 - juris Rd.Nr. 23 ff.).
- VG Würzburg, 28.04.2014 - W 1 K 13.30093
Afghanistan; langjähriger Aufenthalt im Iran; Schiiten; Bezugsregion der …
Rn. 24 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (…z.B. U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris Rn. 31 ff.;… U.v. 8.11.2012 - 13a B 11.30391 - juris Rn. 28 ff.;… U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30292, 13a B 12.30325 - juris Rn. 35 ff.), der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat (vgl. VG Würzburg, U.v. 24.5.2013 - W 1 K 12.30357- juris; U.v. 8.10.2013 - W 1 K 12.30064 - juris; U.v. 26.11.2013 - W 1 K 12.30225 - juris), ist gemäß sämtlichen Auskünften und Erkenntnismitteln nicht davon auszugehen, dass ein alleinstehender arbeitsfähiger männlicher afghanischer Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach einer Rückkehr in eine derartige extreme Gefahrenlage geraten würde, die eine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich als unzumutbar erscheinen ließe.Insoweit erscheint dem Kläger eine - hier angenommene - Rückkehr beispielsweise nach Kabul oder Herat zumutbar, denn afghanische Staatsangehörige sind sowohl im Großraum Kabul als auch in anderen großen Städten wie beispielsweise Herat bei der derzeitigen Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt (…st. Rspr., vgl. z.B. für Kabul BayVGH U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris Rn. 20; VG Würzburg U.v. 24.5.1013 - W 1 K 12.30357 - Rn. 32;… U.v. 12.9.2012 - W 6 K 10.30257 - juris Rn. 34 ff.;… für Herat BayVGH U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30292, 13a B 12.30325 - juris Rn. 16 ff.;… VG Würzburg U.v. 8.10.2013 - W 1 K 13.30064 - juris Rn. 33 ff.;… U.v. 26.11.2013 - W 1 K 12.30225 - juris Rn. 44 ff.).
- VG Würzburg, 04.02.2014 - W 6 K 11.30194
Afghanistan: Die Sicherheitslage in der Stadt Kabul wird weiterhin als …
Durch eine solche freiwillige Ablösung verliert die Herkunftsregion ihre Bedeutung als Ordnungs- und Zurechnungsmerkmal und scheidet damit als Anknüpfungspunkt für die Gefahrenprognose nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG aus (…BVerwG, v. 31.1.2013, a.a.O., Rd.Nr. 14 ff. zur Vorgän gerregelung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.; VG Würzburg, U.v. 24.5.2013, W 1 K 12.30357 - juris Rd.Nr. 31).
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