Rechtsprechung
| VG Würzburg, 17.08.2009 - W 7 E 09.737 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wechsel eines geduldeten Ausländers in ein anderes Bundesland
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Länderübergreifender Wohnsitzwechsel; Duldungsinhaber; fehlende Zuständigkeit der Behörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Augsburg, 17.12.2010 - Au 6 K 10.1520
Länderübergreifende Umverteilung; örtliche Zuständigkeit
Ein Ortswechsel müsse danach durch Antrag auf Erteilung einer (weiteren/anschließenden) Duldung durch die Ausländerbehörde, in deren Bezirk der Zuzug erfolgen soll, nach § 60a, § 61 Abs. 1 Satz1 AufenthG eingeleitet und von dieser Behörde verbeschieden werden (vgl. VG Würzburg vom 17.8.2009, Az. W 7 E 09.737, juris, RdNr. 11; VG Osnabrück vom 27.11.2009, Az. 5 A 72/09, juris, RdNrn. 24 ff.;… Kessler, in: Hofmann/Hoffmann (Hrsg.), Ausländerrecht, 1. Auflage 2008, § 61 AufenthG, RdNr. 9, § 51 AsylVfG, RdNrn. - VG Augsburg, 20.12.2010 - Au 6 K 10.1520 Rn. 47 Auch jene Auffassung, welche für geduldete aber vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer wie die Kläger nach Abschluss ihres Asylverfahrens das asylrechtliche Umverteilungsverfahren nach § 51 AsylVfG für unanwendbar erachtet (vgl. VG Würzburg vom 17.8.2009, Az. W 7 E 09.737, juris, RdNr. 11; VG Osnabrück vom 27.11.2009, Az. 5 A 72/09, juris, RdNrn. 24 ff.;… Kessler, in: Hofmann/Hoffmann (Hrsg.), Ausländerrecht, 1. Auflage 2008, § 61 AufenthG, RdNr. 9, § 51 AsylVfG, RdNrn.
- VG Augsburg, 17.12.2010 - Au 6 K 10.1847
Länderübergreifende Umverteilung; örtliche Zuständigkeit; Abtrennung und …
Ein Ortswechsel müsse danach durch Antrag auf Erteilung einer (weiteren/anschließenden) Duldung durch die Ausländerbehörde, in deren Bezirk der Zuzug erfolgen soll, nach § 60a, § 61 Abs. 1 Satz1 AufenthG eingeleitet und von dieser Behörde verbeschieden werden (vgl. VG Würzburg vom 17.8.2009, Az. W 7 E 09.737, juris, RdNr. 11; VG Osnabrück vom 27.11.2009, Az. 5 A 72/09, juris, RdNrn. 24 ff.;… Kessler, in: Hofmann/Hoffmann (Hrsg.), Ausländerrecht, 1. Auflage 2008, § 61 AufenthG, RdNr. 9, § 51 AsylVfG, RdNrn.
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