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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.11.1990 - BReg. 2 Z 103/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6742
BayObLG, 22.11.1990 - BReg. 2 Z 103/90 (https://dejure.org/1990,6742)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.1990 - BReg. 2 Z 103/90 (https://dejure.org/1990,6742)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 1990 - BReg. 2 Z 103/90 (https://dejure.org/1990,6742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 1991, 34
  • WE 1992, 27
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Behandlung von Mitgliedern einer …

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1990 - BReg. 2 Z 103/90
    Dieses Recht bleibt ihm auch dann erhalten, wenn die Gemeinschaft rechtlich vollständig in Vollzug gesetzt wird (wie BayObLGZ 1990, 101).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 138/16

    Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die …

    Rn. 19 (1) Einigkeit besteht allerdings noch darüber, dass eine entsprechende Anwendung des Stimmrechtsausschlusses nach § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei einer personellen und wirtschaftlichen Verflechtung von Wohnungseigentümer und (künftigem) Vertragspartner der Wohnungseigentümergemeinschaft in Betracht kommt (BayObLG, WE 1992, 27; BayObLGZ 1994, 339, 345;… NK-BGB/Schultzky, 4. Aufl., § 25 WEG Rn. 12;… Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl. § 25 Rn. 127; Pauly, ZMR 2013, 13, 15).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 3 Wx 366/98

    Voraussetzungen für den Stimmrechtsausschluß des WEG -Verwalters

    Hinzu kommt, daß gleichermaßen auch die W-mbH gemäß § 25 Abs. 5 WEG von der Abstimmung ausgeschlossen war, weil sie mit der Verwalterin zwar nicht rechtlich, wohl aber wirtschaftlich so stark verbunden ist, daß man sie interessengemäß als Einheit betrachten kann (vgl. BayObLG WE 1992, 27; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 175).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03

    Wohnungseigentum: Bestellung des Verwalters; Unwirksamkeit des …

    Die zur Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit von den Antragsteller vorgetragenen Tatsachen reichen auch nicht aus, eine so starke wirtschaftliche Verflechtung anzunehmen, dass man die betroffenen Wohnungseigentümer von ihren Interessen her als Einheit mit der weiteren Beteiligten betrachten könnte (vgl. Senat OLGZ 1983, 175; BayObLG WE 1992, 27; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch …

    Der Ausschluß vom Stimmrecht erfaßt nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern auch solche Wohnungseigentümer, die mit jenem eine wirtschaftliche Einheit bilden oder wirtschaftlich und rechtlich eng verknüpft sind, so daß sie interessengemäß als Einheit erscheinen (vgl. BayObLG WE 1992, 27; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 175 f.; KG MDR 1986, 319 ).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender …

    Auf diese sind die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, auch die verfahrensrechtlichen, entsprechend anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1990, 101 ff.; 1991, 150, 152; Bay-ObLG WE 1992, 27; OLG Frankfurt DWE 1993, 77; Röll DNotZ 1993, 215, 219).
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