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   BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64   

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https://dejure.org/1966,856
BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64 (https://dejure.org/1966,856)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1966 - V ZR 62/64 (https://dejure.org/1966,856)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1966 - V ZR 62/64 (https://dejure.org/1966,856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts - Nichtbeurkundung der in privatschriftlicher Form getroffenen Ergänzungsvereinbarung über gegenseitige Vormietrechte und Vorkaufsrechte - Wirksamkeit von formlosen Vereinbarungen einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1966, 736
  • WM 1966, 585
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1953 - V ZR 173/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64
    Unter Hauptbeteiligten sind Käufer und Verkäufer zu verstehen (Urteil des Senats vom 13. November 1953, V ZR 173/52, LM § 313 BGB Nr. 3 = DNotZ 1954, 188; RGZ 134, 243, 245) mit der Folge, daß nur diejenige in den Notariellen Vertrag nicht aufgenommene Vereinbarung die Nichtigkeit des Vertrags gemäß §§ 125, 313 BGB herbeiführt, die zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber getroffen wurde (RG JW 1921, 524 = Recht 1921 Nr. 2770).

    Eine Ausnahme gilt allerdings für den Fall, daß nach dem Willen aller drei Beteiligten, also des Verkäufers, des Käufers und des Dritten, das Kaufgeschäft die durch die Nebenabrede begründete Verpflichtung des Dritten mitumfassen sollte (Urteil des Senats vom 13. November 1953, a.a.O.).

    Es hat sich dabei mit Recht darauf berufen, daß bei äußerlich voneinander getrennten Vereinbarungen eine tatsächliche Vermutung dafür spreche, daß sie auch nach Ansicht der Beteiligten nicht als eine einheitliche Vereinbarung, sondern als verschiedene selbständige Geschäfte gewollt sind und dies gerade durch die Trennung zum Ausdruck gebracht werden sollte (Urteil des Senats vom 13. November 1953 a.a.O. unter Bezugnahme auf RGZ 103, 295, 297).

    Es lag in diesem Fall auch nicht in der Macht der Parteien, einen Teil des zusammenhängenden Rechtsgeschäfts ohne Beurkundung nach § 313 BGB zu lassen, ohne daß das ganze Rechtsgeschäft nichtig wurde (Urteil des Senats vom 13. November 1953 a.a.O.).

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 82/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64
    Das Berufungsgericht brauchte auf diesen Antrag schon deshalb nicht einzugehen, weil er nach der von ihm auf Grund der Beweisbeschlüsse vom 20. Juli 1962 und vom 22. November 1963 durchgeführten umfassenden Beweisaufnahme nicht wiederholt worden war (vgl. Urteile des Senats vom 25. November 1959, V ZR 82/58 S. 10 und vom 22. Februar 1960, V ZR 179/58 S. 8).
  • RG, 07.12.1921 - V 141/21

    Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64
    Es hat sich dabei mit Recht darauf berufen, daß bei äußerlich voneinander getrennten Vereinbarungen eine tatsächliche Vermutung dafür spreche, daß sie auch nach Ansicht der Beteiligten nicht als eine einheitliche Vereinbarung, sondern als verschiedene selbständige Geschäfte gewollt sind und dies gerade durch die Trennung zum Ausdruck gebracht werden sollte (Urteil des Senats vom 13. November 1953 a.a.O. unter Bezugnahme auf RGZ 103, 295, 297).
  • BGH, 22.02.1960 - V ZR 179/58

    Anordnung der Testamentsvollstreckung in einer letztwilligen Verfügung -

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64
    Das Berufungsgericht brauchte auf diesen Antrag schon deshalb nicht einzugehen, weil er nach der von ihm auf Grund der Beweisbeschlüsse vom 20. Juli 1962 und vom 22. November 1963 durchgeführten umfassenden Beweisaufnahme nicht wiederholt worden war (vgl. Urteile des Senats vom 25. November 1959, V ZR 82/58 S. 10 und vom 22. Februar 1960, V ZR 179/58 S. 8).
  • RG, 20.10.1934 - V 208/34

    Bedarf der Beurkundung nach § 313 BGB. eine Nebenabrede zu dem notariell

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64
    Vereinbarungen einer Vertragspartei mit einem Dritten sind demgegenüber regelmäßig formlos gültig, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie den Abschluß des Kaufvertrags erst ermöglicht und herbeigeführt haben oder durch den Kaufvertrag veranlaßt wurden (RGZ 145, 246, 248; RG WarnRspr 1912 Nr. 419; RG HRR 1928 Nr. 313).
  • RG, 23.11.1931 - VIII 252/31

    Wird die Gültigkeit der Bürgschaft für eine Kaufpreisschuld durch unrichtige

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64
    Unter Hauptbeteiligten sind Käufer und Verkäufer zu verstehen (Urteil des Senats vom 13. November 1953, V ZR 173/52, LM § 313 BGB Nr. 3 = DNotZ 1954, 188; RGZ 134, 243, 245) mit der Folge, daß nur diejenige in den Notariellen Vertrag nicht aufgenommene Vereinbarung die Nichtigkeit des Vertrags gemäß §§ 125, 313 BGB herbeiführt, die zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber getroffen wurde (RG JW 1921, 524 = Recht 1921 Nr. 2770).
  • RG, 23.03.1907 - V 544/06

    Welche Wirkung hat die formlose Vereinbarung der Änderung oder Ergänzung eines

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß hat, ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß es den Parteien nicht freisteht, willkürlich gewisse Vertragsbestimmungen von der Beurkundung auszuschließen, jedenfalls dann zu machen, wenn es sich um eine Nebenbestimmung handelt, auf welche die Parteien keinen Wert gelegt und von deren Wirksamkeit sie den Bestand des Vertrags nicht abhängig gemacht haben (HRR 1925 Nr. 1001; RGZ 65, 390, 393; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 313 Anmerkungen 15, 26; vgl. auch LM § 313 BGB Nr. 20).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Nach dieser ist das Rechtsgeschäft nur anfechtbar und nicht gemäß § 138 BGB nichtig, wenn seine Anstößigkeit ausschließlich auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch widerrechtliche Drohung beruht (BGH, Urt. v. 22. Dezember 1959 - VIII ZR 9/59, LM BGB § 138 Aa Nr. 7 a; v. 8. März 1966 - V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589; BGB -RGRK/Krüger-Nieland, § 123 BGB Rdnr. 84; Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl. § 123 Rdnr. 60 und § 138 Rdnr. 64).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 24 U 34/09

    Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages

    Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (BGHZ 20, 71 (73); BGH WM 1966, 585 (589); BGHZ 107, 92 (96 f.); NJW 2000, 1254 (1255)).
  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 120/87

    Übernahme einer durch Verbotsgrunddienstbarkeit abgesicherten

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses (hier: Dienstbarkeitsbestellung) abzustellen; eine rückwirkende Sittenwidrigkeit für zur Abschlußzeit einwandfreie Geschäfte gibt es nicht (vgl. BGHZ 7, 111, 114; BGH Urteile v. 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589; v. 27. Januar 1977, VII ZR 339/74, WM 1977, 399 ff).
  • BGH, 30.06.1983 - III ZR 114/82

    Bestimmung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nach den im Zeitpunkt

    Ein Wandel der Umstände kann nicht rückwirkend zur Nichtigkeit eines wirksam geschlossenen Geschäfts führen (BGH Urteile vom 8. März 1966 - V ZR 62/64 = WM 1966, 585 und vom 9. Juli 1968 - V ZR 118/67 = WM 1968, 1248).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem

    Auf eine nachträgliche Wertänderung kommt es, wie schon das Reichsgericht entschieden hat, nicht an (RGZ 86, 296, 298; 128, 251, 259), weil es "eine rückwirkende Sittenwidrigkeit für ein zum Abschlußzeitpunkt einwandfreies Rechtsgeschäft nicht gibt" (vgl. Senatsurt. v. 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 166/87

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zur Vereitelung schuldrechlicher Rechte

    Unter diesen Umständen kann das Rechtsgeschäft von dem Getäuschten lediglich nach § 123 Abs. 1 BGB angefochten werden (vgl. BGHZ 60, 102, 104/105; BGH, Urt. v. 8. März 1966 - V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589; Urt. v. 24. April 1972 - II ZR 81/70, WM 1972, 766, 767; Urt. v. 9. Februar 1977 - VIII ZR 258/75, DB 1977, 767 [BGH 09.02.1977 - VIII ZR 258/75]; Staudinger/Dilcher, a.a.O., § 138 Rdnr. 120; Kramer in MK, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 28).
  • BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 279/63

    Verfügungsverbot eines Grundstückseigentümers - Vertragliche Verpflichtung des

    Ist dies aber nicht der Fall, so steht es der Wirksamkeit des notariellen Vertrages nicht entgegen, daß die Parteien die von der Klägerin behauptete Vereinbarung nicht in den notariellen Vertrag aufgenommen haben (vgl. BGH Urt. v. 8. März 1966 - V ZR 62/64 - S. 17 f mit weiteren Nachweisen).

    Ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung scheidet daher immer dann aus, wenn nachträglich die von einem Vertragspartner hingegebenen Vermögensstücke eine unerwartete Wertsteigerung erfahren (vgl. RGZ 86, 296, 298 und das bereits erwähnte BGH Urteil v. 8. März 1966 - V ZR 62/64 - S. 22).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03

    Sittenwidrigkeit des Ankaufs eines Mauer- und Grenzgrundstücks in der ehemaligen

    a) Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes ist - hiervon geht auch die Klägerin aus - auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen; maßgebend sind grundsätzlich die im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts herrschenden Wertanschauungen (BGH WM 1966, 585, 589; NJW 2002, 429, 431; WM 2002, 1186, 1189).
  • BGH, 27.01.1977 - VII ZR 339/74

    Richtiger Maßstab bei der Beurteilung des Vorliegens eines sittenwidrigen

    Dabei ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (BGH Urteil vom 8. März 1966 - V ZR 62/64 = WM 1966, 585, 589).
  • BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86

    Tarifverträge: Nachwirkung, Neuregelung der Vergütung, Anfechtung wegen Drohung,

    Das Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes führt ohne Anfechtungserklärung nicht schon nach § 138 BGB zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, denn diese Vorschrift enthält gegenüber § 123 BGB eine Sonderregelung (BGH Urteil vom 8. März 1966 - 5 ZR 62/64 - WM 1966, 585, 589).
  • BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67

    Wirksamkeit eines Vertrags über die Verpachtung und den späteren Verkauf eines

  • OLG Naumburg, 13.03.1996 - 5 W 89/95

    Verfügungsbefugnis bei Militärvermögen

  • OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99

    Widerklage; Schadenersatz; Pachtvertrag; Schriftform; Formerfordernis; Notarielle

  • BGH, 23.06.1970 - III ZR 21/68

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Formmangels - Umfang der Formbedürftigkeit

  • BGH, 02.11.1966 - V ZR 108/64

    Bestellung eines Erbbaurechts an Grundstücken - Vermögensabgabe nach dem

  • BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 627/85

    Anspruch eines Fachberaters in der Arbeitsvermittlung oder in der Berufsberatung

  • BGH, 12.04.1984 - III ZR 221/83

    Beurkundung aller rechtlichen Vereinbarungen, die mit einem

  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 258/75

    Anspruch eines Verlagsunternehmens auf Bezahlung und Abnahme von monatlich zu

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - 18 U 168/03

    Erfordernis der notariellen Beurkundung aller nach dem Parteilwillen eine

  • OLG Brandenburg, 05.12.1995 - 6 U 23/95

    Keine rechtliche Einheit zwischen einem Vertrag über die Abgeltung von

  • BGH, 06.12.1967 - V ZR 144/66

    Wirksamkeit eines Vertrages - Verstoß gegen die guten Sitten

  • BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95

    Voraussetzung der Annahme einer Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers -

  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 107/68

    Verkauf eines Grundstücks - Auflassung eines Grundstücks - Bewilligung einer

  • BGH, 04.01.1967 - V ZR 90/65

    Einräumung eines Ankaufsrechts zur Sicherung eines Darlehns - Auffälliges

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