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   BGH, 28.05.1979 - II ZR 217/78   

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BGH, 28.05.1979 - II ZR 217/78 (https://dejure.org/1979,1621)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1979 - II ZR 217/78 (https://dejure.org/1979,1621)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1979 - II ZR 217/78 (https://dejure.org/1979,1621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vorlage einer Abschichtungsbilanz und eines Vermögensverzeichnisses - Ansprüche nach dem Ausscheiden eines Rechtsanwaltes aus einer Sozietät - Anspruch auf Gebühren aus anhängigen Mandaten

Papierfundstellen

  • WM 1979, 1064
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1971 - II ZR 106/68

    Streitigkeit über Verteilung des Restguthabens aus Gewinnanteilen einer

    Auszug aus BGH, 28.05.1979 - II ZR 217/78
    In der Entscheidung des erkennenden Senats, auf die sich das Berufungsgericht lediglich bezieht, ist die Frage, ob eine solche Übung besteht, gerade offen gelassen worden (Urt. v. 27.9.1971 - II ZR 106/68 - LM BGB § 705 Nr. 23).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Entsteht durch die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Abfindungsbeschränkung ein grobes Mißverhältnis zwischen dem vertraglichen Abfindungsanspruch und dem nach dem vollen wirtschaftlichen Wert zu bemessenden Anspruch, wird darin ein Umstand gesehen, durch den das Recht des austrittswilligen Gesellschafters, sich zum Austritt zu entschließen, in unvertretbarer Weise eingeengt wird (Ulmer in Hachenburg aaO. § 34 Rdn. 92; Wiedemann, Gesellschaftsrecht I aaO., § 7 IV 2, Seite 401 f.; ders. Die Übertragung ... aaO. Seite 92; zur Unzulässigkeit der Beschränkung des Kündigungsrechts bei der Personengesellschaft vgl. SenUrt. v. 17. April 1989 - II ZR 258/88, ZIP 1989, 768; v. 24. September 1984 - II ZR 256/83, WM 1984, 1506; SenUrt. v. 28. Mai 1979 - II ZR 217/78, WM 1979, 1064, 1065).
  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Wie der Senat bereits für Anwaltssozietäten ausgesprochen hat, wird der bis zu seinem Ausscheiden am Gewinn beteiligte Sozius durch das Recht, anteilig Mandate mitzunehmen und sich damit die Grundlage für seine weitere Existenz als Anwalt zu erhalten, in der einer Anwaltssozietät angemessenen Weise abgefunden (Urt. v. 28. Mai 1979 - II ZR 217/78, WM 1979, 1064, 1065; vgl. auch Urt. v. 15. Januar 1990 - II ZR 14/89, ZIP 1990, 1200, 1201).
  • BGH, 24.09.1984 - II ZR 256/83

    Wirksamkeit einer Abfindungsklausel nach dem Buchwert

    Das folgt aus § 723 Abs. 3 BGB, der nach § 105 Abs. 2 HGB auch auf die handelsrechtliche Personengesellschaft sowie auf die ordentliche Kündigung unbefristeter Personengesellschaften anwendbar ist (vgl. BGHZ 23, 10, 15; Sen. Urt. v. 28.5.1979 - II ZR 217/78, WM 1978, 1064, 1065).
  • BGH, 13.06.1994 - II ZR 38/93

    Wirksamkeit zur Gründung einer Schutzgemeinschaft durch die Gesellschafter einer

    In anderen Entscheidungen heißt es, die Freiheit des Gesellschafters, sich zu einer Kündigung zu entschließen, dürfe nicht unvertretbar eingeengt werden; das sei der Fall, wenn zwischen Buch- und wirklichem Wert ein erhebliches Mißverhältnis bestehe bzw. wenn der Gesellschafter durch die Art der Abfindung einen unverhältnismäßigen Vermögensnachteil erleide (BGH, Urt. v. 24. September 1984 aaO.; v. 17. April 1989 aaO.; v. 28. Mai 1979 - II ZR 217/78, WM 1979, 1064, 1065).
  • LG Hamburg, 02.09.2016 - 308 O 260/15

    Sozietätsvertrag: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch eines

    Der bis zu seinem Ausscheiden am Gewinn beteiligte Sozius wird regelmäßig durch das Recht, anteilig Mandate mitzunehmen und sich damit die Grundlage für seine weitere Existenz als Anwalt zu erhalten, in der einer Anwaltssozietät angemessenen Weise abgefunden (BGH, NJW 1994, 796/797; BGH WM 1979, 1064, 1065; ZIP 1990, 1200, 1201; BGH ZIP 1995, 833, Rn. 8 = NJW 1995, 1551; BGH BeckRS 2014, 19213 Tz.12).

    Dies ergibt sich aus der bereits zitierten zu §§ 738 ff BGB ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach schwebende Geschäfte bei Ausscheiden eines Anwalts in der Regel vollständig - ohne Beteiligung des Ausscheidenden gemäß § 740 BGB - bei der Kanzlei verbleiben und der bis zu seinem Ausscheiden am Gewinn beteiligte Partner bereits durch das Recht, anteilig Mandate mitzunehmen, in der einer Anwaltssozietät angemessenen Weise abgefunden wird (BGH, NJW 1994, 796/797; BGH WM 1979, 1064, 1065; ZIP 1990, 1200, 1201).

    Dass der Ausscheidende dabei nicht gleichermaßen an den schwebenden Geschäften der Sozietät beteiligt wird, ist unter Berücksichtigung der von § 18.4 und § 19.4 ermöglichten und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als angemessen angesehenen Abfindung des bis zum Ausscheiden am Gewinn beteiligten Ausscheidenden durch anteilige Mitnahme der Mandate (BGH, NJW 1994, 796/797; BGH WM 1979, 1064, 1065; ZIP 1990, 1200, 1201) nicht zu beanstanden (so für einen vergleichbaren Fall auch BGH, BeckRS 2014, 19313 Tz. 9).

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09

    Auseinandersetzung einer Sozietät von Rechtsanwälten hinsichtlich des

    Zwar wird nach der Rechtsprechung des BGH der bis zu seinem Ausscheiden am Gewinn beteiligte Sozius durch das Recht, einen Teil der Mandate mitzunehmen und sich damit die Grundlage für seine weitere Existenz als Anwalt zu erhalten, in der einer Anwaltssozietät angemessenen Weise abgefunden (BGH WM 1979, 1064 f.; NJW 1994, 796 f. Rn. 10; NJW 2000, 2584 f. Rn. 10; NJW 1995, 1551 ff. Rn. 6, jeweils zitiert nach juris; Goette, AnwBl 2007, 637, 643).
  • OLG Celle, 03.01.2007 - 9 U 84/06

    Fehlende ausdrückliche Vereinbarung über den Abschluss eines

    Als angemessene Art der Auseinandersetzung einer von Rechtsanwälten betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt danach die Teilung der Sachwerte und die - rechtlich nicht beschränkte - Möglichkeit der Mitnahme von Mandanten (BGH NJW 1994, 796, 797 im Anschluss an BGH WM 1979, 1064, 1065).

    Insofern ist auch eine Klausel nicht zu beanstanden, durch die - bei gestatteter "Mitnahme" der Mandate - ein Abfindungsanspruch gänzlich ausgeschlossen wird (BGH WM 1979, 1064, 1065 l. Sp.).

  • OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01

    Bewertung des Patientenstamms bei Auseinandersetzung einer Zahnärzte-GbR

    Denn eine Abfindungsregelung, die einen Freiberufler auf die Mitnahme seiner Klientel beschränkt, ist nicht zu beanstanden (BGH, WM 1979, 1064 f.); vielmehr ist es im Regelfall als angemessene Art der Auseinandersetzung der in Form einer BGB -Gesellschaft betriebenen Gemeinschaftspraxis von Ärzten anzusehen, wenn die Sachwerte geteilt werden und die Mitnahme von Patienten rechtlich nicht beschränkt wird (BGH, aaO.).
  • OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07

    Abfindungsausgleich des ausscheidenden Partners einer Rechtsanwaltpartnerschaft;

    Dann tritt im Ergebnis die nach dem oben Ausgeführten sicher zu stellende Kompensation dadurch ein, dass alle (früheren und verbleibenden) Partner sich um die bisherigen Mandanten der Partnerschaft bemühen können und dürfen (was ohnehin im Regelfall als die angemessene Art einer Auseinandersetzung einer Rechtsanwaltssozietät anzusehen ist (Ulmer in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., Rdnr. 67 zu § 738 unter Hinweis auf BGH, NJW 1994, 796 f. und WM 1979, 1064 f.).
  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 38/94

    Anpassung des Tenors eines nach Tatbestandsberichtigung unrichtig gewordenen

    In anderen Entscheidungen heißt es, die Freiheit des Gesellschafters, sich zu einer Kündigung zu entschließen, dürfe nicht unvertretbar eingeengt werden; das sei der Fall, wenn zwischen Buch- und wirklichem Wert ein erhebliches Mißverhältnis bestehe bzw. wenn der Gesellschafter durch die Art der Abfindung einen unverhältnismäßigen Vermögensnachteil erleide (BGH, NJW 1985, 121 = WM 1984, 1306; BGH, NJW 1989, 3272 = LM § 810 BGB Nr. 13 = ZIP 1989, 768; BGH, LM § 662 BGB Nr. 20 (L) = WM 1979, 1064 (1065)).
  • OLG Schleswig, 23.02.2001 - 1 U 25/00

    Sozietätsvertrag - Ausschluss der Beteiligung bei Ausscheiden - Wettbewerbsverbot

  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 225/90
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 61/78

    Anspruch auf Abfindung aus einer dingliche Abtretung - Mangelnde Regelung der

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