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   BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03   

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https://dejure.org/2003,1142
BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03 (https://dejure.org/2003,1142)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2003 - IXa ZB 124/03 (https://dejure.org/2003,1142)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03 (https://dejure.org/2003,1142)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Gläubiger einer Lohnpfändung; Notwendigkeit der Beiordnung und Versagung ohne Prüfung des Einzelfalls

  • zvi-online.de

    ZPO § 121 Abs. 2
    Anspruch des Gläubigers auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für Lohnpfändung bei erweiterter Pfändung von Arbeitslohn oder Lohnersatzleistungen

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Lohnpfändung erfordert regelmäßig Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anwaltsbeiordnung für Lohnpfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Urteile, Tag für Tag

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3136
  • MDR 2003, 1245
  • FamRZ 2003, 1547
  • VersR 2004, 1476
  • WM 2004, 441
  • Rpfleger 2003, 591
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 31/09

    Beurteilung der Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des

    Die Notwendigkeit der Beiordnung des Rechtsanwalts hängt danach einerseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers und andererseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie ab (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136 = JurBüro 2004, 42).

    Maßgebend ist die jeweilige Zwangsvollstreckungsmaßnahme, so dass nicht allein darauf abgestellt werden kann, ob die Zwangsvollstreckung insgesamt wenige (dazu BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, aaO) oder erfahrungsgemäß viele rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).

  • BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Prozesskostenhilfebewilligung mit

    Danach hängt die Notwendigkeit der Beiordnung einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers ab (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; BVerfG, WuM 2011, 352).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (IXa ZB 124/03, aaO) ausgeführt, es liege nahe, dass ein juristisch nicht ausgebildeter Antragsteller bei der Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, insbesondere beim Vorhandensein mehrerer Unterhaltsberechtigter, auch mit Hilfe der Rechtsantragstelle häufig kaum in der Lage sein werde, einen korrekten Antrag zu stellen.

  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Dies ist bei den hier in Rede stehenden einfach gelagerten Vollstreckungsmaßnahmen regelmäßig nicht der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, WM 2004, 441 f (Prozesskostenhilfe).
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