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   OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08   

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OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08 (https://dejure.org/2008,1583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.12.2008 - 17 U 197/08 (https://dejure.org/2008,1583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 17 U 197/08 (https://dejure.org/2008,1583)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 358 Abs. 3, 488 ff., 491, 195, 199 Abs. Nr. 2, 280 Abs. 1
    Haftung der darlehensgewährenden Bank für Täuschung über Mietpool durch Anlagevermittler bei institutionalisierter Zusammenarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung der Finanzierung des Erwerbs eine Immobilie wegen evident arglistiger Täuschung über erzielbare Mietpoolausschüttungen; Berücksichtigung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. Nr. 2; ; BGB § 280 Abs. 1

  • baum-reiter.de PDF

    Eigentumswohnung; Erwerb; Finanzierung; Schadensersatz; vorvertragliche Pflichtverletzung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199 Abs. Nr. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Rückabwicklung der Finanzierung des Erwerbs eine Immobilie wegen evident arglistiger Täuschung über erzielbare Mietpoolausschüttungen; Berücksichtigung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietpool: Haftung der Bausparkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Schadensersatzklagen gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht Karlsruhe urteilt in zwei Fällen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bausparkasse haftet bei Täuschung durch Anlagevermittler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Badenia 2 -, arglistige Täuschung, Anlagevermittler, Mietpoolausschüttung, Rohmiete, Verjährung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung eines ideellen Anteils an einer zu vermietenden Eigentumswohnung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bausparkasse haftet bei Täuschung durch Anlagevermittler -

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglistige Täuschung der Bausparkasse bei Schrottimmobilien über Erträge aus einem Mietpool

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechnung von erzielten Steuervorteilen bei Schadensersatzansprüchen - und kein Ende? (IMR 2009, 1028)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 691
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Dieser Stichtag ist jedoch für den Beginn der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB nicht allein maßgeblich, weil zusätzlich noch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (BGHZ 171, 1, 8 Tz. 23 ff; BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Tz. 30 m.w.N.; Senat, ZIP 2006, 1855).

    Für die Frage, wann der Gläubiger die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners besitzt, kann weitgehend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 Abs. 1 BGB a.F. zurückgegriffen werden (BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, Tz. 32 m.w.N.).

    Hierzu gehört in Fällen unzureichender Aufklärung auch die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Tz. 32 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung des Klägers setzt die Verjährung der hieraus folgenden Ersatzansprüche nicht nur voraus, dass der Kläger bereits vor dem 1.1.2003 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat, aus denen sich ergab, dass er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden war, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Klägerin zuließen (BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Tz. 34 m.w.N.; Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 28).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Wird die auf Jahre hinaus konzipierte steuerwirksame Anlage später im Wege des Schadensersatzes rückabgewickelt, gibt es nach Auffassung des Senats keine Grundlage für eine Vermutung oder Schätzung dahin, dass sich frühere Steuervorteile und spätere Steuernachteile (bei Zufluss der Ersatzleistung) auch nur annähernd entsprechen (BGH NJW 2006, 499 und NJW 2008, 649; ferner BGH, NJW 2008, 2773).

    Schließlich besteht bei einer anderen Entscheidung die Gefahr, dass der Anleger wirtschaftlich besser gestellt würde, als wenn er überhaupt eine Anlage nicht getätigt hätte, weil die steuerrechtliche Lage bei Rückabwicklung der Vermögensanlage keineswegs klar und unumstritten ist (vgl. BGH NJW 2006, 499, 501; BGH, NJW 2008, 2773, Tz. 11).

  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Wird die auf Jahre hinaus konzipierte steuerwirksame Anlage später im Wege des Schadensersatzes rückabgewickelt, gibt es nach Auffassung des Senats keine Grundlage für eine Vermutung oder Schätzung dahin, dass sich frühere Steuervorteile und spätere Steuernachteile (bei Zufluss der Ersatzleistung) auch nur annähernd entsprechen (BGH NJW 2006, 499 und NJW 2008, 649; ferner BGH, NJW 2008, 2773).

    Schließlich besteht bei einer anderen Entscheidung die Gefahr, dass der Anleger wirtschaftlich besser gestellt würde, als wenn er überhaupt eine Anlage nicht getätigt hätte, weil die steuerrechtliche Lage bei Rückabwicklung der Vermögensanlage keineswegs klar und unumstritten ist (vgl. BGH NJW 2006, 499, 501; BGH, NJW 2008, 2773, Tz. 11).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Dieser Stichtag ist jedoch für den Beginn der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB nicht allein maßgeblich, weil zusätzlich noch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (BGHZ 171, 1, 8 Tz. 23 ff; BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Tz. 30 m.w.N.; Senat, ZIP 2006, 1855).

    Die zur Frage der Verjährung darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (BGHZ 171, 1, 11 Tz. 32) hat im Streitfall auch nicht vorgetragen, dass vor dem 1.1.2003 dem Kläger selbst oder seinem Prozessbevollmächtigten, dessen Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis er sich gem. 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste, bereits Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben waren, die eine Aufklärungspflicht der Beklagten unter dem Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des Klägers durch die Vertriebsbeauftragte begründeten.

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung des Klägers setzt die Verjährung der hieraus folgenden Ersatzansprüche nicht nur voraus, dass der Kläger bereits vor dem 1.1.2003 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat, aus denen sich ergab, dass er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden war, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Klägerin zuließen (BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Tz. 34 m.w.N.; Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 28).

    Keinesfalls genügte entgegen der Auffassung der Beklagten für den Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist die aufgrund der Mietpoolabrechnungen gewonnene Kenntnis des Anlegers von der Unrichtigkeit der in Aussicht gestellten Mieteinnahmen und der wirtschaftlich schwachen Ertragslage des Mietpools (BGH, Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 30).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Nach den vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 16.5.2006 ergänzten Grundsätzen zum Aufklärungsverschulden einer kreditgebenden Bank bei steuersparenden Anlagenmodellen wird bei evident unrichtigen Angaben des Vertreibers über ein Anlageobjekt widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat (BGHZ 168, 1, 22 ff., Tz. 50 ff.).

    Vielmehr scheidet der geltend gemachte Rückabwicklungsanspruch des Klägers nicht wegen fehlender Kausalität der Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten für einen ihm im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft entstandenen Schaden aus (vgl. bereits BGHZ 168, 1 Tz. 61).

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Wird die auf Jahre hinaus konzipierte steuerwirksame Anlage später im Wege des Schadensersatzes rückabgewickelt, gibt es nach Auffassung des Senats keine Grundlage für eine Vermutung oder Schätzung dahin, dass sich frühere Steuervorteile und spätere Steuernachteile (bei Zufluss der Ersatzleistung) auch nur annähernd entsprechen (BGH NJW 2006, 499 und NJW 2008, 649; ferner BGH, NJW 2008, 2773).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Zwar muss der Richter bei der Schadensbetrachtung im Rahmen des § 287 ZPO auch in die Zukunft blicken (BGH NJW-RR 2001, 1450).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Die für den Lauf der Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis des Klägers kann daher nicht vor Ende des Jahres 2004 angesetzt werden, als das von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Auftrag gegebene Gutachten vom 27.11.2001 namentlich im Zusammenhang mit dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.11.2004 (15 U 4/01) allgemein bekannt geworden ist.
  • OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07

    Prospekthaftung bei Filmfondsbeteiligung: Haftung des Gründungsgesellschafters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
    Der Senat folgt insoweit den Erwägungen des OLG München, Urt. vom 7.2.2008 - 19 U 3041/07.
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Von dieser Rechtsprechung abzurücken sieht der Senat trotz vereinzelt erhobener Bedenken in der Literatur (Wagner, GWR 2009, 364; Loritz/Wagner, ZfIR 2003, 753, 761 f.; Müller, EWiR 1990, 871, 872; zustimmend: Podewils, ZfIR 2008, 461, 462) und in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG München BeckRS 2008, 04917; OLG Karlsruhe GWR 2009, 68) keinen Anlass.
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

    Grundsätzlich muss sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Senats bei der Rückabwicklung allerdings die erlangten Steuervorteile im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen (OLG Karlsruhe WM 2009, 691 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08

    Haftung des Anlageberaters: Aufklärungspflicht einer Bank über Rückvergütungen

    a) Hinsichtlich der Steuervorteile hat sich der Senat (Urt. v. 30. Dezember 2008, 17 U 197/08, zitiert nach Juris, Tz. 62 f.) der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urt. vom 7.2.2008, 19 U 3041/07, zitiert nach Juris, Tz. 111 ff.) angeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 149/07

    Schadenersatz für verschwiegene Provision

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  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 13/10

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

    Grundsätzlich muss sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Senats bei der Rückabwicklung allerdings die erlangten Steuervorteile im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen (OLG Karlsruhe WM 2009, 691 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 67/09

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

    Grundsätzlich muss sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Senats bei der Rückabwicklung allerdings die erlangten Steuervorteile im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen (OLG Karlsruhe WM 2009, 691 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 12/10

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

    Grundsätzlich muss sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Senats bei der Rückabwicklung allerdings die erlangten Steuervorteile im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen (OLG Karlsruhe WM 2009, 691 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 92/09

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

    Grundsätzlich muss sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Senats bei der Rückabwicklung allerdings die erlangten Steuervorteile im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen (OLG Karlsruhe WM 2009, 691 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 107/09

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

    Grundsätzlich muss sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Senats bei der Rückabwicklung allerdings die erlangten Steuervorteile im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen (OLG Karlsruhe WM 2009, 691 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 118/09

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

    Grundsätzlich muss sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Senats bei der Rückabwicklung allerdings die erlangten Steuervorteile im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen (OLG Karlsruhe WM 2009, 691 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 113/09

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

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