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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1956 - II ZR 25/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,3937
BGH, 19.03.1956 - II ZR 25/55 (https://dejure.org/1956,3937)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1956 - II ZR 25/55 (https://dejure.org/1956,3937)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 (https://dejure.org/1956,3937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Vertragsstatut des HVV, stillschweigende Rechtswahl, Indizien, Handelsbrauch, maßgeblicher Rechtskreis bei grenzüberschreitenden HVV, Konkurrenzverbot, Interessenwahrnehmungspflicht, Anscheinsbeweis für entgangenen Gewinn, Auskunftsanspruch des U bei Verletzung des ...

Papierfundstellen

  • WM 1956, 598
  • DB 1956, 473
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53

    Geltung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter - …

    Auszug aus BGH, 19.03.1956 - II ZR 25/55
    Sie steht im Einklang mit der bereits in einem früheren Urteil niedergelegten Auffassung des Senats (BGH MDR 1954, 606).
  • BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53

    Erfüllungsort der Geldleistung bei Pflicht zur Stellung eines Akkreditivs, …

    Auszug aus BGH, 19.03.1956 - II ZR 25/55
    Zumindest liegt darin ein starkes Beweisanzeichen für den dahingehenden Willen der Parteien, demgegenüber die von der Revision hervorgehobene Tatsache, daß der Tätigkeitsbereich der Klägerin als Importagentin in Uruguay lag, in ihrer Bedeutung zurücktritt (BGH WM 1955, 1588).
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für …

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob bereits die Vertragsparteien bei Abschluß des Vertrages eine stillschweigende Vereinbarung über die Anwendung des deutschen Rechts getroffen haben oder ob eine derartige Vereinbarung erst im Laufe des Rechtsstreits zwischen den Prozeßparteien zustande gekommen ist; auch eine nachträgliche Einigung über das anzuwendende Recht ist wirksam und beachtlich (BGH, Urteile vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 - WM 1976, 598;vom 7. März 1962 - VIII ZR 9/61 - NJW 1962, 1345;vom 7. Mai 1969 - VIII ZR 142/68 - WM 1969, 772;vom 9. Februar 1977 - VIII ZR 149/75 - WM 1977, 478 undvom 26. November 1980 - VIII ZR 261/79 = NJW 1981, 1156).
  • BGH, 24.11.1989 - V ZR 240/88

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Sie wird gestützt durch das jedenfalls gewollte spanische Formstatut, welches hier als Indiz für die Wahl des Vertragsstatuts gesehen werden kann, die Lage des Grundstücks (vgl. RGZ 63, 18, 20 f; OLG Köln, IPRspr 1974, Nr. 15; OLG Celle RIW/AWD 1988, 137 f) und den Umstand, daß in erster Instanz von beiden Parteien erklärt worden ist, sie gingen von der Anwendung spanischen Rechts aus (vgl. BGH Urt. v. 19. März 1956, II ZR 25/55, WM 1956, 598 f;…Urt. v. 30. März 1976, VI ZR 143/74, NJW 1976, 1581 f;… OLG Celle, aaO, 138).
  • BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 90/57

    Wettbewerbsverbot des HV, Interessenwahrnehmungspflicht, Pflicht zur Einholung …

    Hiergegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGH Urteil vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 - zu Abschn. I).

    Hieraus kann sich für ihn auch ohne ein vertraglich festgelegtes Wettbewerbsverbot die Verpflichtung ergeben, eine Konkurrenzvertretung zu unterlassen (vgl. BGH Urt. v. 19. März 1956 - II ZR 25/55 - S. 7 ff., Betrieb 1956, 473) oder gar mit einer eigenen Produktion zu dem Geschäftsherrn in Wettbewerb zu treten.

  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78

    Einheitliches Kaufgesetz

    Dabei mag dahinstehen, ob im Rahmen des Art. 3 EKG - so wie bei der nachträglichen Vereinbarung des Schuldstatuts nach deutschem Internationalem Privatrecht, die u.U. schon in der beiderseitigen Berufung der Parteien im Prozeß auf eine bestimmte nationale Rechtsordnung liegen kann (BGH Urteile vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 = WM 1956, 598 und vom 17. Januar 1966 - VII ZR 54/64 = WM 1966, 140; Senatsurteil vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 = WM 1970, 885, 886; zum ganzen - teilweise kritisch - Pfister AWD 1973, 440 ff) - für einen nachträglichen Ausschluß des Einheitskaufrechts zugunsten eines unvereinheitlichten nationalen Rechts - etwa unter dem übergreifenden Gesichtspunkt, daß das Einheitskaufrecht den Parteien nicht aufgezwungen werden soll - überhaupt Raum ist; denn hier fehlt es schon an einem hinreichend deutlichen Verhalten vor oder während des Rechtsstreits, aus dem eine stillschweigende Vereinbarung im Sinne des Art. 3 Satz 2 EKG hergeleitet werden könnte.
  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten …

    Verwahrte sich hiernach L... mit der Begründung, "er werde seinen Bedarf automatisch bei der Klägerin hereinholen", dagegen, daß die Klägerin die Zubilligung des Alleinverkaufsrechtes von einer jährlichen festen Mindestabnahmemenge an Deutschlanddecken abhängig mache, so verstieß L... gegen die ihm aus der Geschäftsverbindung mit der Klägerin treffenden Treuepflichten, wenn er die Beklagte zur Herstellung eines verwechslungsfähigen, jedoch billigeren Konkurrenzerzeugnisses veranlaßte in der Absicht, hierfür gleichfalls den Alleinvertrieb zu übernehmen (…über die sich aus laufender Geschäftsverbindung ergebenden besonderen Treuepflichten vgl. Schlegelberger 3. Aufl. § 347 HGB Anm. 11;… über stillschweigende Wettbewerbsverbote Baumbach/Duden HGB 2. Aufl. Üb. § 1 Anm. 7; s. auch BGH in Betrieb 1956, 473 zur Frage der Übernahme der Vertretung eines Wettbewerbsunternehmens durch einen Handelsvertreter; über die Enthaltungspflicht bei ausschließlichen Vertriebslizenzen an unter Sonderschutz stehenden Gegenständen vgl. Lüdecke/Fischer, Lizenzverträge S. 462 ff E 23).
  • BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56

    Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers

    Insoweit liegt die Sache hier anders als in den Fällen, die durch die Urteile des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1955 - I ZR 195/53 - WM 1955, 1588, des II. Zivilsenats vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 - und des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1957 - VIII ZR 315/56 - entschieden sind und in denen in dem übereinstimmenden Prozeßverhalten der Parteien ein starkes Beweisanzeichen für ihren Willen erblickt worden ist, daß sie ihre Rechtsbeziehungen bei Abschluß des Vertrages der deutschen Rechtsordnung unterstellen wollten.
  • BGH, 07.03.1962 - VIII ZR 9/61

    Nachträgliche Rechtswahl

    Prozeßverfahren eine stillschweigende Vereinbarung über die Anwendung deutschen Rechts trafen (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 17 .Dezember 1957 - VIII ZR 315/56 - S.4; BGH Urt.'v. 19<> März 1956 - II ZR 25/55 - XM BGB Art. 7 ff (Deutsches internationales Privatrecht) Nr. 3 = Betrieb 1956, 473)o Mindestens rechtfertigt ihr Verhalten, dl-Annahme eines entsprechenden mutmaßlichen Parteiwillens, der die sonstigen Umstände, insbesondere auch die Interessenlage der Beklagten, nicht erkennbar entgegenstehen.
  • BGH, 15.03.1962 - VII ZR 217/60

    Anwendbares Recht bei HVV, Schwerpunkt des HVV, Vertragsstatut des HVV

    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidung BGH WM 1956, 598 = LM Nr. 1 zu Art. 7 ff EG BGB (deutsches intern. Privatrecht).
  • BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 15/63

    Verletzung des Handlesvertretervertrags durch den Handelsvertreter - Verzicht auf …

    Solange das Handelsvertreterverhältnis besteht, ist der Handelsvertreter verpflichtet, sich um die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften zu bemühen und hierbei das Interesse seines Geschäftsherrn wahrzunehmen (§ 86 Abs. 1 HGB); auch beim Fehlen einer ausdrücklichen Abrede folgt hieraus die Verpflichtung des Handelsvertreters, sich eines Wettbewerbs zu enthalten, der geeignet ist, die Interessen des Geschäftsherrn zu beeinträchtigen; der Handelsvertreter darf sich deshalb nicht für andere Unternehmer betätigen, soweit diese mit seinem Geschäftsherrn in Wettbewerb stehen; in Zweifelsfällen hat er dessen Zustimmung einzuholen (BGH BB 1954, 647; DB 1956, 473; BB 1958, 425).
  • BGH, 23.03.1964 - III ZR 50/63

    Rechtsmittel

    Jedenfalls kann mit Rücksicht auf den unstreitigen Sachverhalt (Erbfolge nach einem Deutschen in ein in Deutschland belegenes Vermögen) und auf die sonstigen bedenkenfreien Feststellungen des Berufungsgerichts hinsichtlich des Verhaltens der beiden Parteien bei der Abgabe der Erklärung und im Verlaufe des jetzigen Rechtsstreits allein aus den Umständen, daß die Parteien damals amerikanische Staatsangehörige waren, in den USA ihren Wohnsitz hatten und dort die Erklärung in englischer Sprache abgegeben worden ist, nicht zwingend geschlossen werden, daß sie sich dem deutschen Recht nicht unterwerfen wollten, wie die Revision meint (vgl. hierzu auch: LM Art, 7 ff EGBGB Nr. 1 = WM 1956, 598; LM ebenda Nr. 13 = WM 1960, 938; LM ebenda Nr. 17; BGH in WM 1959, 334, BGHZ 19, 110 [BGH 22.11.1955 - I ZR 218/53] ).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 113/55

    - Scholten & Co. -, Holzhandel, Kundenschutz, Bezirksprovision, …

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