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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,3681
BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59 (https://dejure.org/1961,3681)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1961 - II ZR 222/59 (https://dejure.org/1961,3681)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1961 - II ZR 222/59 (https://dejure.org/1961,3681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung des § 366 BGB im Kontokorrentverhältnis - Hinreichende Würdigung des Prozesstoffes durch das Gericht - Verletzung des § 286 Zivilprozessordnung (ZPO) durch fehlende Vernehmung eines Sachverständigen - Unbeschränkte Haftung für Saldoforderungen aus einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1961, 1046
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1959 - II ZR 46/59

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch eine Erbengemeinschaft; Bestellung eines …

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59
    Die Revision meint im Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats vom 24. September 1959 (BGHZ 30, 391), eine solche stillschweigende Vollmacht scheide hier aus, weil die Teilungsanordnung nach den Behauptungen der Klägerin unmittelbar nach dem Erbfall, wenn auch nicht durch Vornahme einer wirksamen Teilauseinandersetzung, so doch in tatsächlicher Hinsicht ausgeführt worden sei.

    In dem in BGHZ 30, 391 entschiedenen Fall hatten die Miterben bereits vor dem Nacherbfall vereinbart, das Baugeschäft des Erblassers solle zu diesem Zeitpunkt mit allen Aktiven und Passiven in den Besitz eines Nacherben übergehen und dieser hatte das Geschäft weitergeführt.

  • RG, 27.02.1931 - VII 205/30

    Zur Frage der Gültigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers.

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59
    Das genügt für ein konkretes Rechtsverhältnis im Sinne des § 868 BGB (vgl. RGZ 132, 183, 186).
  • BGH, 19.02.1959 - II ZR 200/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59
    § 366 BGB gilt im Kontokorrentverhältnis nicht (BGH WM 1959, 472).
  • RG, 18.04.1932 - VIII 649/31

    1. Darf eine Bank eine durch Bürgschaft gesicherte Kreditforderung in die …

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59
    Bis zu dieser Höhe haftete die Klägerin, die gemäß § 2058 BGB als Gesamtschuldnerin mit Karl bzw. Winfried E. für den Saldo per 1. April 1952 einzustehen hatte, gemäß § 356 Abs. 2 HGB für die späteren Salden, und zwar für den niedrigsten Zwischensaldo (vgl. RGZ 136, 178, 181).
  • RG, 21.05.1930 - V 136/29

    Sind die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs anwendbar, …

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59
    Es bedarf keiner Erörterung, ob die bei der Anwendung des § 892 BGB für den Erwerb des Eigentums an Grundstücken vom Nichteigentümer anerkannten Grundsätze, nach denen ein Schutz des guten Glaubens des Erwerbers nur bei echten Verkehrsgeschäften, nicht aber z.B. bei der Übertragung des Eigentums durch eine Gesamthandsgemeinschaft auf einen Gesamthänder stattfindet (vgl. RGZ 129, 119), auch bei der Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen heranzuziehen sind.
  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Zahlungen einer Kontokorrentpartei erfolgen nicht zur Tilgung bestimmter Forderungen oder Forderungsteile, sondern bilden Kreditposten des Zahlenden, die erst bei der künftigen Gesamtabrechnung ihre Wirkung ausüben (RGZ 76, 330, 333 f; 87, 434, 438; BGHZ 77, 256, 261; BGH, Urt. v. 10. Juli 1961 - II ZR 222/59, WM 1961, 1046, 1047 unter I; Senatsurt. v. 31. Mai 1983 - IX ZR 43/82, S. 7).
  • BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 207/78

    Vereinbarung eines konkreten Besitzmittlungsverhältnisses - Fehlen einer …

    Der Bundesgerichtshof läßt trotz fehlender Angabe eines Besitzmittlungsverhältnisses im schriftlichen Vertrag stillschweigende Abmachungen ausreichen, die sich aus den Umständen in Verbindung mit der Sicherungsabrede ergeben (BGH Urteile vom 10. Juli 1961 - II ZR 222/59 = WM 1961, 1046, 1048 und vom 26. September 1962 - VIII ZR 113/62 = WM 1962, 1194).
  • BGH, 19.12.1969 - I ZR 33/68

    Klage auf Unzulässigkeitserklärgung einer Zwangsvollstreckung - Auflösung eines …

    Dabei kann sie sich von vornherein nicht auf § 366 BGB berufen, da diese Bestimmung im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses nicht anzuwenden ist (BGH WM 1961, 1046, 1047; 1959, 472, 474; RGZ 87, 434, 438).
  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 164/79

    Bürgenhaftung für Zinseszinsen einer Kontokorrentschuld

    Daß die Auslegungsregel über die Anrechnung von Zahlungen in § 366 BGB im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses nicht anzuwenden ist, ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgeführt worden (BGH Urteile vom 19. Dezember 1969 - I ZR 33/68 = NJW 1970, 560, 561; vom 10. Juli 1961 - II ZR 222/59 = WM 1961, 1046, 1047; vom 19. Februar 1959 - II ZR 200/57 = WM 1959, 472, 474; RGZ 87, 434, 438); denn Zahlungen eines an einem Kontokorrentverhältnis Beteiligten erfolgen nicht zur Tilgung bestimmter Forderungen, sondern bilden Rechnungsposten, die bei der nächsten Saldierung und Abrechnung des Kontokorrents ihre Wirkung ausüben.
  • OLG Hamm, 04.07.1977 - 2 U 56/77

    Höhe und Höchstgrenzen einer Bürgschaftsverpflichtung

    § 367 BGB ist jedenfalls nicht anwendbar (ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs und herrschende Meinung: vgl. BGH WM 1959 S. 472; BGH WM 1961, 1046;… vgl. ferner die Zitate aus Rechtsprechung und Lehre bei HGB-RGRK-Canaris, a.a.O., Anm. 74 zu § 355 HGB).
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