Rechtsprechung
| BGH, 07.11.1962 - VIII ZR 190/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 537
Mängel einer Mietsache aufgrund behördlicher Verbote - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1962, 1379
- BB 1962, 1392
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 167/69
Verschaffung eines ungestörten Gebrauchs der Mietsache - Behördliches Verbot als …
Ein behördliches Verbot, ein als Baugrundstück vermietetes Grundstück zu bebauen oder - wie hier - ein Gebot, das auf dem Grundstück befindliche Gebäude abzubrechen, stellt nach ständiger Rechtsprechung einen Sachfehler im Sinne des § 537 Abs. 1 BGB dar, wenn die behördliche Beschränkung des Gebrauchs auf der Beschaffenheit oder der Lage der Mietsache beruht und der Umstand, daß das Grundstück nicht als Baugrundstück benutzt werden kann, von Einfluß auf den Wert des Grundstücks ist (Urteile des erkennenden Senats vom 11. Februar 1958 - VIII ZR 12/57 - LM BGB § 535 Nr. 16 = NJW 1958, 785; vom 7. November 1962 - VIII ZR 190/61 - WM 1962, 1379; vom 10. Juli 1968 - VIII ZR 180/66 - BGHWarn 1968 Nr. 206 = WM 1968, 1307). - AG Brandenburg, 04.11.2024 - 30 C 90/23
Feuchter Keller eines Altbaus kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch …
Rn. 49 Zwar hätte hier eine Kenntnis der Beklagten/Mieter im Sinne von § 536b BGB dann nicht vorgelegen, wenn sie lediglich die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse bei Abschluss des Wohnungsmietvertrages gekannt hätten (BGH, Urteil vom 07.11.1962, Az.: VIII ZR 190/61, u.a. in: BB 1962, Seite 1392). - BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 116/62
- OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 10 U 108/09 Der Senat verkennt nicht, dass die insoweit beweisbelastete (BGH, Urt. v. 7.11.1962, BB 1962, 1392 = WM 1962, 1379 - VIII ZR 190/61) Klägerin nicht konkret behauptet hat, dass der Beklagte bei der Besichtigung des Ladenlokals die beschriebenen Zustände (Obdachlose, Junkies in der Passage, Exkremente, etc.) selbst gesehen hat.
- BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 180/66
Fehlerhaftigkeit einer Pachtsache bei Stilllegung eines Flugbetriebes - Bauverbot …
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß unter den Begriff des Fehlers im Sinne des § 537 Abs. 1 BGB auch solche tatsächliche und rechtliche Umstände fallen können, die wegen ihrer Beschaffenheit und voraussichtlichen Dauer nach der Verkehrsanschauung wertbildend für die vermietete oder verpachtete Sache sind, und daß deshalb beispielsweise, wie in Schrifttum und Rechtsprechung anerkannt ist, ein bestehendes Bauverbot für ein Grundstück, das bebaut werden solle einen solchen Fehler darstellt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 11. Februar 1958 - VIII ZR 12/57 - NJW 1958, 785 und vom 7. November 1962 - VIII ZR 190/61 - BB 1962, 1392; Roquette, das Mietrecht des bürgerlichen Gesetzbuchs, 1966, § 537 Nr. 5). - KG, 14.04.2003 - 8 U 68/02
Gewerberaummiete: Wirksame Beschränkung des Mietminderungsrechts und dessen …
- BGH, 20.01.1983 - V BLw 11/82
Wirksamkeit einer pachtrechtlichen Absprache ohne notarielle Beurkundung - …
Die Rechtsbeschwerde meint, der angefochtene Beschluß sei zur Frage der Beweislast für die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Pächters von Mängeln der Pachtsache im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 539 BGB) von der Entscheidung des BGH vom 7. November 1962, VIII ZR 190/61, WM 1962, 1379, 1380 abgewichen.
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