Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1963 - VIII ZR 129/62 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mittelbarer Stellvertreter - Stellvertretung - Rechnung eines Dritten - Alleinige Berechtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 164
Rechtsstellung des mittelbaren Stellvertreters
Papierfundstellen
- WM 1964, 179
- DB 1964, 403
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57
Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen
Auszug aus BGH, 11.12.1963 - VIII ZR 129/62
Bas .berührt jedoch seine 'Stellung'nach außen nicht (BGHZ 31, 258. . 264).
- BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80
Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des …
Dementsprechend ist es allgemeine Auffassung, daß ein "Strohmann" aus abgeschlossenen Geschäften persönlich haftet (BGH, WM 1964, 179;… Staudinger-Dilcher, BGB, 12. Aufl., Vorb. § 164 Rdnr. 50;… Erman-Brox, BGB, 7. Aufl., Vorb. § 164 Anm. 21), selbst wenn der Geschäftspartner von der Strohmanneigenschaft Kenntnis hatte (OLG Hamburg, MDR 1972, 237;… RGRK, 12. Aufl., Vorb. § 164 Rdnr. 2). - BGH, 06.12.1994 - XI ZR 19/94
Abschluß und Abwicklung von Börsentermingeschäften über einen …
Der Abschluß eines solchen Auftragsverhältnisses entspricht dem Sachvortrag des Klägers; er ist zudem für das Strohmanngeschäft typisch, bei dem der Strohmann regelmäßig wie ein mittelbarer Stellvertreter im eigenen Namen, jedoch als vom Hintermann Beauftragter im fremden Interesse und für fremde Rechnung handelt (BGHZ 31, 258, 266 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1963 - VIII ZR 129/62, WM 1964, 179;… Soergel/Leptien aaO. vor § 164 Rdn. 39 ff.;… MünchKomm-Schramm aaO. vor § 164 Rdn. 24). - OLG München, 14.10.2004 - 19 U 4033/04
Rechtsfolgen der Zahlung des Mietzinses durch einen Dritten; Anforderungen an …
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- BGH, 15.03.1990 - III ZR 131/89
Abtretung des Zuschlagsanspruchs durch einen vermögenslosen Schuldner
Er sollte für die Beklagte in der Zwangsversteigerung bieten und das von ihm erworbene Recht aus dem Meistgebot vereinbarungsgemäß an die Beklagte abtreten, um so ihr den Erwerb des Erbbaurechts aus Mitteln des zu diesem Zweck von ihr aufgenommenen Kredits zu ermöglichen (Treuhandschaft im weiteren, uneigentlichen Sinne; vgl. insoweit RGZ 133, 84, 87; BGH Urteile vom 30. Oktober 1959 - IV ZR 69/59 = WM 1960, 325, 326 und vom 11. Dezember 1963 - VIII ZR 129/62 = WM 1964, 179).Die Beklagte hätte auch in einem Konkurs des Vaters kein Aussonderungsrecht nach § 43 KO geltend machen können (vgl. BGH Urteil vom 11. Dezember 1963 - VIII ZR 129/62 = WM 1964, 179;… Kilger KO 15. Aufl. § 43 Anm. 7, 9 und Kuhn/Uhlenbruck KO 10. Aufl. § 43 Rn. 10 h, jeweils m.w.Nachw.).
- OLG Brandenburg, 01.04.1999 - 2 U 106/95
Anspruch auf unentgeltliche Überlassung von Grundstücken; Einordnung von …
Dementsprechend ist es allgemeine Auffassung, daß ein Strohmann aus abgeschlossenen Geschäften persönlich haftet, selbst wenn der Geschäftspartner von der Strohmanneigenschaft Kenntnis hatte (BGH WM 64, 179). - OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06
Ansprüche aus Strohmannabrede zur Unternehmenstätigkeit
Entsprechend dieser Interessenlage ist es typischer Inhalt der Strohmannabrede, dass der Hintermann der Berechtigte ist, dem im Innenverhältnis zu dem seinen Weisungen unterliegenden Strohmann die aus dem Strohmanngeschäft zufließenden Einnahmen zustehen (vgl. dazu etwa BGH WM 1964, 179; NJW 1995, 727 f.;… Schramm in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., Vor § 164 Rdn. 27;… Soergel-Leptien, BGB, 13. Aufl., Vor § 164 Rdn. 37). - OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 266/98
Streit um den Anspruch eines Konkursverwalters gegen einen Gesellschafter auf …
Das hatte zwar eigene Verpflichtungen der Beklagten und ihrer Mitgesellschafterin im Außenverhältnis zur Folge, begründete aber im Verhältnis zu den Zeugen eine Weisungsgebundenheit entweder aufgrund konkludent geschlossenen Treuhandvertrages oder von Gesetzes wegen nach § 665 BGB (vgl. BGHZ 31, 258; WM 1964, 179; NJW 1992, 2023). - OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft
Denn bei einem - ernsthaft gewollten - "Strohmann-Geschäft" sind die Erklärungen des Strohmannes diesem und nicht etwa dessen Hintermann zuzuordnen (vgl. BGH, WM 1964, 179; 1981, 1332, 1333; 1995, 189). - BGH, 14.01.1969 - VI ZR 191/67
Annahme einer treuhänderischen Abtretung - Anspruch auf Rückübertragung der …
Wie in ständiger, zu Gewohnheitsrecht erstarkter Rechtsprechung angenommen wird, unterliegt der treuhänderisch übertragene Gegenstand im Konkurse des Treuhänders der Aussonderung, da er lediglich formaljuristisch dem Treuhänder zusteht, materiell und wirtschaftlich aber zum Vermögen des Treugebers gehört (BGHZ 11, 37, 41; BGH Urteile vom 7. April 1959 - VIII ZR 219/57 - WM 1959, 686, 687; vom 11. Dezember 1963 - VIII ZR 129/62 - WM 1964, 179; Kuhn in WM 1964, 998, 1005).
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