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| BGH, 04.03.1964 - VIII ZR 214/62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- casebooks.eu (Auszüge)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 1021
- MDR 1964, 494
- WM 1964, 491
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.02.1995 - V ZR 222/93
Anpassung des Erbbauzinses wegen erheblicher oder wesentlicher Änderung der …
Der Bundesgerichtshof hat - worauf im Senatsurteil vom 24. April 1992 (NJW 1992, 2088) hingewiesen worden ist - bei ähnlich wie hier nur allgemein umschriebenen Gleitklauseln, so im Falle der Anknüpfung an eine "erhebliche" oder "wesentliche" Änderung der Lebenshaltungskosten, für ein Anpassungsverlangen als ausreichend erachtet, wenn sich die Verhältnisse in einer Größenordnung von 14 % verändert haben (Urt. v. 4. März 1964, VIII ZR 214/62, WM 1964, 491, 492; Senatsurt.v. 6. Oktober 1967, V ZR 141/64, WM 1967, 1248, 1249). - BGH, 24.04.1992 - V ZR 52/91
Anpassung des Erbbauzinses bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen …
Demgemäß hat der Bundesgerichtshof bei ähnlich wie hier nur allgemein umschriebenen Klauseln (so etwa im Falle der Anknüpfung an eine "erhebliche" oder "wesentliche" Veränderung) für ein Anpassungsverlangen als ausreichend erachtet, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse auf der Grundlage des jeweils vom Tatrichter angewendeten Bezugsmaßstabes in einer Größenordnung von über 14 % verändert haben (Urt. v. 4. März 1964, VIII ZR 214/62, WM 1964, 491, 492; Senatsurt. v. 6. Oktober 1967, V ZR 141/64, WM 1967, 1248, 1249). - OLG Hamburg, 11.09.1991 - 4 U 89/91
Wirksamkeit einer einseitigen Verlängerungsoption im gewerblichen Mietevertrag - …
Zwar kann eine erhebliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch dann eingetreten sein, wenn die Währung stabil geblieben ist und die allgemeinen Lebenshaltungskosten sich nicht erheblich geändert haben (BGH NJW 1964, 1021).
- BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
Schiedsvertrag und Schiedsgutachtenabrede
Der erkennende Senat hat bereits in seinem von dem Berufungsgericht angeführten Urteil vom 4. März 1964 - VIII ZR 214/62 (IM BGB § 157 (A) Nr. 17 = NJW 1964, 1021 = WM 1964, 491) zu erkennen gegeben, daß er zu der Bejahung dieser Frage neigt. - BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69
Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung - …
Vor allem aber handelt es sich bei der Findung geeigneter Maßstäbe für die Anpassung von Erbbauzinsen auf Grund von Vertragsklauseln, die so allgemein gefaßt sind wie hier, um eine schwierige tatsächliche Frage, die die Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten fordert oder doch als vertretbar erscheinen läßt; für ihre Beantwortung lassen sich allgemeine Regeln nicht aufstellen, sie hängt vielmehr von den jeweiligen besonderen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. an bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs: hinsichtlich der Bodenpreise einerseits die Senatsurteile vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561 und vom 10. November 1967, V ZR 105/65, LM ErbbauVO § 9 Nr. 3, andererseits die Senatsurteile vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, vom 13. Februar 1970, V ZR 63/67, WM 1970, 353, und vom 5. Februar 1971, V ZR 75/70; hinsichtlich der Miet- und Wohnungskosten die genannten Senatsurteile vom 18. Oktober 1968 und 13. Februar 1970 sowie das Senatsurteil vom 14. März 1969, V ZR 174/65; hinsichtlich der Lebenshaltungskosten das Urteil vom 4. März 1964, VIII ZR 214/62, NJW 1964, 1021 und - für einen Grundstücksverkauf auf Rentenbasis - das Senatsurteil vom 22. Januar 1969, V ZR 44/67; wegen der Lohn- und. - BGH, 10.11.1967 - V ZR 105/65
Begriff der"grundlegenden Veränderungen der "Wirtschaftsverhältnisse" - …
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob zwischen 1951 und 1961/62 nicht auch in dem von der Revision genannten allgemeinen Sinne eine grundlegende Veränderung der Wirtschaftsverhältnisse stattgefunden hat (vgl. dazu Urteil vom 19. Juni 1962, VI ZR 100/61, NJW 1962, 2147 und Urteil vom 4. März 1964, VIII ZR 214/62, NJW 1964, 1021). - BGH, 17.09.1969 - VIII ZR 13/68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4. März 1964 - VIII ZR 214/62 - LM BGB § 157 (A) Nr. 17 = WM 1964, 491 beruft sich die Revision für ihre Auffassung zu Unrecht.
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