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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2565
BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63 (https://dejure.org/1965,2565)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1965 - Ib ZR 137/63 (https://dejure.org/1965,2565)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1965 - Ib ZR 137/63 (https://dejure.org/1965,2565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Würdigung einer Wendung in einem Bestätigungsschreiben in rechtlich gebotener Weise unter Berücksichtigung der Verhandlungen und im Zusammenhang mit dem Gesamtinhalt des Schreibens - Weigerung der Auslieferung eines Spediteurs wegen Zurückbehaltungs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1966, 115
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart

    Auszug aus BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63
    Diesem Schreiben habe die Klägerin nicht unverzüglich widersprochen, so daß ihr Schweigen als Zustimmung zu gelten habe (BGHZ 7, 187).

    Es kann somit dahinstehen, ob - wie die Revisionsbeklagte meint - bei einer abweichenden Auslegung sich das Bestätigungsschreiben inhaltlich so weit von den Vereinbarungen des Vortages entfernen würde, daß die Beklagte vernünftigerweise nicht mit einem Einverständnis der Empfängerin habe rechnen können und daß daher das Schweigen der Klägerin nicht als Zustimmung gewertet werden dürfe (BGHZ 7, 187, 192 [BGH 24.09.1952 - II ZR 305/51]; 40, 42, 44) [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62].

  • BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches …

    Auszug aus BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63
    Es kann somit dahinstehen, ob - wie die Revisionsbeklagte meint - bei einer abweichenden Auslegung sich das Bestätigungsschreiben inhaltlich so weit von den Vereinbarungen des Vortages entfernen würde, daß die Beklagte vernünftigerweise nicht mit einem Einverständnis der Empfängerin habe rechnen können und daß daher das Schweigen der Klägerin nicht als Zustimmung gewertet werden dürfe (BGHZ 7, 187, 192 [BGH 24.09.1952 - II ZR 305/51]; 40, 42, 44) [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62].
  • RG, 20.06.1905 - II 605/04

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Erklärung nach § 326 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63
    Aus seiner Herleitung aus dem Grundgedanken von Treu und Glauben folgt, daß sich seine Ausübung in den von Treu und Glauben gezogenen Grenzen halten muß (vgl. auch die verwandte Regelung der Einrede des nichterfüllten Vertrages: § 320 Abs. 2 BGB); es darf nach allgemeiner Ansicht nur so weit ausgedehnt werden, wie es für den Sicherungszweck erforderlich ist, also bei teilbaren Gegenständen nur auf einen entsprechenden Teil; es kann ganz versagt werden, wenn die Gegenforderung nur geringfügig ist und durch seine Ausübung ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen würde oder wenn eine genügende anderweitige Sicherheit besteht (RGZ 61, 128, 133; 85, 133, 138; 136, 19, 26; HGHRR 1927 Nr. 791; JW 1935, 505; Warneyer 1920 Nr. 10; Recht 1923 Nr. 489; BGH JR 1952, 473; OLG Cello NJW 1953, 1470, 1472 [OLG Celle 22.05.1953 - 4 U 25/53];… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 15 zu § 273;… Ratz in HGB RGRK 2. Aufl. Vorbem. 9 vor § 369 und Anm. 57 zu § 369;… Schlegelberger-Schröder HGB 4. Aufl. Anm. 46 zu § 369;… Palandt BGB 23. Aufl. Anm. 5 c zu § 273).
  • BGH, 14.04.1958 - III ZR 189/56

    Einziehung im Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63
    Als solches ergreift es, wie aus der Regelung in §§ 1222, 1230, 1257 EGB zu ersehen ist, ohne Rücksicht auf die Höhe der zu sichernden Forderung das ganze eingelagerte Gut (vgl. BGHZ 27, 69, 71) [BGH 14.04.1958 - III ZR 189/56] und nicht etwa nur einen zur Sicherung der Forderung ausreichenden Teil.
  • RG, 12.06.1914 - III 47/14

    Zurückbehaltungsrecht in bezug auf ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63
    Aus seiner Herleitung aus dem Grundgedanken von Treu und Glauben folgt, daß sich seine Ausübung in den von Treu und Glauben gezogenen Grenzen halten muß (vgl. auch die verwandte Regelung der Einrede des nichterfüllten Vertrages: § 320 Abs. 2 BGB); es darf nach allgemeiner Ansicht nur so weit ausgedehnt werden, wie es für den Sicherungszweck erforderlich ist, also bei teilbaren Gegenständen nur auf einen entsprechenden Teil; es kann ganz versagt werden, wenn die Gegenforderung nur geringfügig ist und durch seine Ausübung ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen würde oder wenn eine genügende anderweitige Sicherheit besteht (RGZ 61, 128, 133; 85, 133, 138; 136, 19, 26; HGHRR 1927 Nr. 791; JW 1935, 505; Warneyer 1920 Nr. 10; Recht 1923 Nr. 489; BGH JR 1952, 473; OLG Cello NJW 1953, 1470, 1472 [OLG Celle 22.05.1953 - 4 U 25/53];… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 15 zu § 273;… Ratz in HGB RGRK 2. Aufl. Vorbem. 9 vor § 369 und Anm. 57 zu § 369;… Schlegelberger-Schröder HGB 4. Aufl. Anm. 46 zu § 369;… Palandt BGB 23. Aufl. Anm. 5 c zu § 273).
  • RG, 10.03.1932 - VIII 458/31

    1. Kann der Ehemann nach Beendigung der allgemeinen Gütergemeinschaft, die …

    Auszug aus BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63
    Aus seiner Herleitung aus dem Grundgedanken von Treu und Glauben folgt, daß sich seine Ausübung in den von Treu und Glauben gezogenen Grenzen halten muß (vgl. auch die verwandte Regelung der Einrede des nichterfüllten Vertrages: § 320 Abs. 2 BGB); es darf nach allgemeiner Ansicht nur so weit ausgedehnt werden, wie es für den Sicherungszweck erforderlich ist, also bei teilbaren Gegenständen nur auf einen entsprechenden Teil; es kann ganz versagt werden, wenn die Gegenforderung nur geringfügig ist und durch seine Ausübung ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen würde oder wenn eine genügende anderweitige Sicherheit besteht (RGZ 61, 128, 133; 85, 133, 138; 136, 19, 26; HGHRR 1927 Nr. 791; JW 1935, 505; Warneyer 1920 Nr. 10; Recht 1923 Nr. 489; BGH JR 1952, 473; OLG Cello NJW 1953, 1470, 1472 [OLG Celle 22.05.1953 - 4 U 25/53];… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 15 zu § 273;… Ratz in HGB RGRK 2. Aufl. Vorbem. 9 vor § 369 und Anm. 57 zu § 369;… Schlegelberger-Schröder HGB 4. Aufl. Anm. 46 zu § 369;… Palandt BGB 23. Aufl. Anm. 5 c zu § 273).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2016 - 14 U 65/16

    Ansprüche aus Lagervertrag

    Eine Pflicht zur teilweisen Freigabe besteht nur in Ausnahmefällen, wenn die Berufung auf das Pfandrecht mit § 242 BGB nicht mehr vereinbar erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1965 - Ib ZR 137/63 -, Rz. 30, juris;… Heymann, HGB, 2. Aufl., § 475b Rdnr. 1 m.w.N., juris).

    Allerdings darf die Klägerin - und darin ist der Beklagten Recht zu geben - den Zeitraum der weiteren Einlagerung nicht unbegrenzt hinausschieben und damit für eine stetige Ausweitung des Ersatzanspruchs sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1965 - Ib ZR 137/63 -, Rz. 32, juris).

    Zudem konnte sich die Klägerin nicht nur auf ein Zurückbehaltungsrecht, sondern auf das sehr viel stärkere Pfandrecht, dass ein Recht zum Besitz gewährt, berufen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. November 1965 - Ib ZR 137/63 -, Rz. 24, 30, juris).

  • BGH, 13.01.1994 - IX ZR 2/93

    Anforderungen an die formularmäßige Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit

    Er ergibt sich bereits aus der Sicherungsabrede (vgl. BGHZ 110, 241, 246 [BGH 09.02.1990 - V ZR 200/88];… BGH, Urt. v. 30. Mai 1960 - VII ZR 257/59, WM 1960, 855, 856, insoweit in BGHZ 32, 357 n. abgedr.; v. 4. Oktober 1965 - VII ZR 185/63, WM 1966, 13, 15; v. 3. November 1965 - Ib ZR 137/63, WM 1966, 115, 118; v. 10. Juni 1983 - V ZR 252/80, WM 1983, 961, 963; v. 8. Dezember 1989 - V ZR 53/88, WM 1990, 423, 424;… Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung 2. Aufl. III § 37 IV 2 (S. 438);… MünchKomm-BGB/Eickmann, 2. Aufl. § 1191 Rdnr. 81;… Erman/Räfle, BGB 9. Aufl. § 1191 Rdnr. 25;… Scholz/Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung 6. Aufl. Rdnr. 230; Huber, Die Sicherungsgrundschuld 1965 S. 180;… Gaberdiel, Kreditsicherung durch Grundschulden 5. Aufl. Rdnr. 13.62;… Wolf, Festschrift Baur S. 147, 164; Derleder JuS 1971, 90, 92).
  • BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 334/79

    Erstreckung einer Grundschuld auf einen Fuhrpark als Grundstückszubehör - …

    Ein rechtsmißbräuchliches Verhalten ist daher ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht schon dann anzunehmen, wenn der Pfandgläubiger nichts anderes tut, als an seiner vom Gesetz gewährten Rechtsposition festzuhalten (BGH Urt. vom 3. November 1965 - Ib ZR 137/63 = WM 1966, 115, 118).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 45/94

    Nachweis haftungsbegründender und haftungsausfüllender Umstände im Rahmen eines …

    Die vorerwähnte Klausel erfaßt nur materielle Nachteile, die, wie der Wortlaut ("sonstige Schäden") erkennen läßt, nicht auf in der Nr. 1 der Vorschrift geregeltem Verlust oder Beschädigung des übergebenen Speditionsgutes beruhen (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1965 - Ib ZR 137/63, WM 1966, 115, 118;… Koller, Transportrecht, 3. Aufl., § 54 ADSp Rdn. 5).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 46/94

    Geldersatz für den Verlust von Speditionsgut - Haftungshöchstgrenzen nach den …

    Die vorerwähnte Klausel erfaßt nur materielle Nachteile, die, wie der Wortlaut ( "sonstige Schäden" ) erkennen läßt, nicht auf in der Nr. 1 der Vorschrift geregeltem Verlust oder Beschädigung des übergebenen Speditionsgutes beruhen (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1965 - Ib ZR 137/63, WM 1966, 115, 118;… Koller, Transportrecht, 3. Aufl., § 54 ADSp Rdn. 5).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 47/94

    Geldersatz für den Verlust von Speditionsgut - Haftungshöchstgrenzen nach den …

    Die vorerwähnte Klausel erfaßt nur materielle Nachteile, die, wie der Wortlaut ( "sonstige Schäden" ) erkennen läßt, nicht auf in der Nr. 1 der Vorschrift geregeltem Verlust oder Beschädigung des übergebenen Speditionsgutes beruhen (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1965 - Ib ZR 137/63, WM 1966, 115, 118;… Koller, Transportrecht, 3. Aufl., § 54 ADSp Rdn. 5).
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