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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,680
BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65 (https://dejure.org/1966,680)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1966 - III ZR 171/65 (https://dejure.org/1966,680)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1966 - III ZR 171/65 (https://dejure.org/1966,680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untätigkeitsklagen - Nichtbescheidung eines Widerspruchs - Baulandgerichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 217
    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage vor den Baulandgerichten

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1267
  • MDR 1966, 663
  • WM 1966, 808
  • DB 1966, 1092
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63

    Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern …

    Auszug aus BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65
    Die Pacht er in habe rechtzeitig Widerspruch gegen den ihr am 13 April 1962 zugestellten Umlegungsplan er hoben , der zu dem Vorverfahren vor dem Oberen Umlegungs ausschuß gemäß der Nordrhein-Westfälischen Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes geführt habe In diesem Widerspruchsverfahren sei der Vergleich vom 22« März 1963 geschlossen worden, durch den nach der Ansicht des Oberen Umlegungsausschusses das Widerspruchs verfahren abgeschlossen worden sei Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung sei rechtzeitig gestellt« Dem Begehren der Pächterin liege die Auffassung zugrunde, daß das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen sei Die Pächterin wende sich gegen die Weigerung des Oberen Umlegungsausschusses, nach Abschluß des Vergleiches über ihren Widerspruch zu entscheiden, also gegen eine Untätigkeit des Oberen Umlegungsausschusses, wie sich aus ihrem Antrag vom 14. Januar 1964 an den Oberen Umlegungsausschuß ergebe« Der Antrag sei allerdings mit fristwahrender Wirkung nicht beim Landgericht, sondern gemäß § 157 Abs. 2 BBauG bei der Behörde zu stellen gewesen, deren Entscheidung angegriffen worden sei (BGH, Urt. v. 16. März 1964 III ZR 85/63)o Da eine Untätigkeit des Oberen Umlegungsausschusses gerügt werde, habe der Antrag beim Oberen Umlegungsausschuß angebracht werden können.
  • BAG, 04.11.1963 - 5 AZR 440/62

    Drittschuldner - Einziehungserkenntnisverfahren - Prozeßvergleich - Verstoßes …

    Auszug aus BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65
    So hat sich auch das Oberverv/altungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 5« Dezember 1963 (NJW 1964, 687) dahin entschieden, der Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 157 BBauG brauche nicht notwendig auf die Anfechtung eines Verwaltungsaktes zu gehen, sondern könne auch auf eine Verpflichtung gerichtet sein, wobei auch insoweit nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Baulandgerichte zu entscheiden hätten.
  • RG, 30.10.1928 - II 28/28

    Vergleich; Stille Gesellschaft; Auseinandersetzung; Aufwertung

    Auszug aus BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65
    Läge eine solche irrige Geschäftsgrundlage vor, dann brauchte dies nicht in jedem Palle die Unwirksamkeit des ganzen Vergleichs zur Folge zu haben, vielmehr wäre zu prüfen, wie weit das Pesthalten am Vergleich auf die Erlangung eines sittenwidrigen Vorteils gerichtet wäre (RGZ 122, 200, 203/204; 153, 556),.
  • RG, 28.10.1919 - III 168/19

    Ist der in § 618 BGB. ausgesprochene Grundsatz auf das öffentlichrechtliche …

    Auszug aus BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65
    Erfolglos bleibt die Revision mit ihrer Rüge gegen über der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts, mit der sie ausführt: Die Pächterin habe, nachdem ihr am 3 April 1963 die "Ausfertigung" des Vergleichsprotokolls zugestellt worden sei, mit Schreiben vom 16« April 1963 vorgetragen, der Passus zu Ziffer 4« der Niederschrift sei im diktierten Protokoll nicht enthalten" Dazu habe das Berufungsgericht ausgeführt, weil der Zeuge S | H H I osen Passus in seinen Notizen über den Gang der Verhandlung aufgenommen habe und der Zeuge R f H f t diesen Passus beim Diktat des Ausschußvorsitzenden mitstenografiert habe, sei die Aussage des Zeugen B f H B , Ziffer 4« des Vergleichs sei nicht vorgelesen, widerlegt« Das sei denkgesetzwidrig" Denn wenn der PaBsus nur im Gang der Verhandlung oder im Diktat behandelt worden sei, sei nicht zwangsläufig, daß er auch mit vorgelesen worden sei« Im Gegenteil sei angesichts der "Großzügigkeit" des Vorsitzenden und des Protokollführers ebensogut möglich, daß die Ziffer 4 nicht vorgelesen und genehmigt worden sei« Dann fehle es sogar an einer zureichenden mündlichen Einigung Aus dem Zusammenhang der Ausführungen des Berufungsgerichts ergibt sich, daß dieses zu der Überzeugung gelangt ist, durch die Aussagen der Zeugen und sei erwiesen, daß der Vergleich einschließlich seiner Ziffer 4o vorgelesen und von den Beteiligten genehmigt worden sei, wodurch die gegenteilige Aussage des Zeugen B d widerlegt werde« Biese Beweis Würdigung läßt einen in der Revisionsinstanz beachtlichen Fehler nicht erkennen« insbesondere läßt es keinen Verstoß gegen Benkgesetze erkennen, daß das Berufungsgericht aus den Bekundungen der Zeugen R f l H B und seine Überzeugung gewonnen und die gegenteilige Aussage des Zeugen B I B ? ds damaligen Beistandes der Pächterin, für v/i derlegt gehalten hat« Im übrigen traf die Beweislast da für, daß beim Protokoll eine Fälschung begangen sei, die Pachterin, und selbst Zweifel - die hier aber nicht ein mal Vorlagen - hätten zu ihren Lasten gehen müssen« 5o) Über die Rechtsnatur des Vergleiches hat das Berufungsgericht sich nicht ausgelassen, und für seine Beurteilung zivilrechtliche Vorschriften herangezogen« Nun wird man zwar davon aus zugehen haben, daß ein außergerichtlicher Vergleich, der, wie hier, ein Verwaltungsverfahren abschließt, keinen privatrechtlichen Vertrag daratellt, sondern unter den weiteren Begriff dos öffentliehreohtlichen Vertrages fällt« Bas öffentliche Recht aber unterliegt nicht privatrechtlichen Grundsätzen und Auffassungen« Vorschriften des Privatrechts können daher für Öffentlichrochtliche Rechtsverhältnisse keine Anwendung finden« Sie lassen sich nur insoweit dafür verwenden, als sie einen allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck bringen, der für das öffentliche Recht gleichfalls gilt, der des halb in Ausfüllung einer Lücke des positiven Rechts als ein Bestandteil des öffentlichen Rechts anzuerkennen ist (RGZ 107 9 189; 104, 53a 60; 97, 43? 44).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89

    Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen …

    Ihm stehe - wie der Enteignungsbehörde - eine nicht weisungsgebundene Entscheidungsbefugnis zu, die ihre Grundlage in § 46 Abs. 2 BBauG habe (Senatsurteil vom 17. Februar 1966 III ZR 171/65 - WM 1966, 808).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2021 - 1 U 183/20

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch des Käufers eines vom Dieselskandal …

    Denn dieser käme nur in Betracht, wenn die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und schließlich zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung, EuGH, Urteil vom 05. März 1996 - C-46/93 -, Rn. 51 f. juris = NJW 1966, 1267 f.;… Urteil vom 12. Dezember 2006 - C-446/04 -, Rn. 209 f. juris;… Urteil vom 13. März 2007 - C-524/04 -, Rn. 115 f., juris; BGH…, Urteil vom 17.01.2019 - III ZR 209/17 -, Rn. 22, juris).

    Es ist nicht ersichtlich, dass bei einer Gesamtwürdigung der Umstände unter Berücksichtigung des Ermessensspielraums der Beklagten bei der Umsetzung der Richtlinie die Grenzen des Ermessens offenkundig und erheblich überschritten worden seien (vgl. EuGH, Urteil vom 05.03.1996 - C-46/93 -, Rn. 55 f. juris = NJW 1966, 1267 f.;… Urteil vom 12.12.2006 - C-446/04 -, Rn. 212 f., juris;… Urteil vom 13.03.2007 - C-524/04 -, Rn. 118 f. juris; BGH…, Urteil vom 17.01.2019 - III ZR 209/17 -, Rn. 66, juris).

  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81

    Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen …

    Daher hat der Senat in Baulandsachen auch Verpflichtungsanträge entsprechend § 75 VwGO (Senatsurteil vom 17. Februar 1966 - III ZR 171/65 = NJW 1966, 1267 = LM § 157 BBauG Nr. 5) und Feststellungsanträge (…Senatsurteil vom 25. November 1976 aaO) zugelassen.
  • BGH, 25.11.1976 - III ZR 45/74

    Statthaftigkeit von Feststellungsanträgen im Verfahren vor der Baulandkammer

    Der erkennende Senat hat daher auch bereits eine in einer Baulandsache erhobene Untätigkeitsklage im Sinne des § 75 VwGO als vor den Baulandgerichten statthaft angesehen (LM BBauG § 157 Nr. 5 = NJW 1966, 1267).

    Es würde der Zielsetzung des Bundesbaugesetzes widersprechen und wäre sinnwidrig, wenn in Umlegungs-, Grenzregelungs- und Enteignungsverfahren vor den Gerichten für Baulandsachen zwar Anfechtungs- und Untätigkeitsklagen (Senatsentscheidung in LM BBauG § 157 Nr. 5 = NJW 1966, 1267), nicht aber auch Feststellungsklagen zulässig wären.

  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 185/82

    Ausscheiden von Verkehrs- und Grünflächen aus der Umlegungsmasse

    Ihm steht - wie der Enteignungsbehörde - eine nicht weisungsgebundene Entscheidungsbefugnis zu, die ihre Grundlage in § 46 Abs. 2 BBauG hat (Senatsurteil vom 17. Februar 1966 - III ZR 171/65 = WM 1966, 808).
  • BGH, 27.04.1981 - III ZR 71/79

    Rechtswidrigkeit einer Umlegung; Amtspflichtverletzungen der Mitglieder des …

    Für amtspflichtwidriges Verhalten der Mitglieder des Umlegungsausschusses, eines Organs der Gemeinde (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1966 - III ZR 171/65 = WM 1966, 808, 812 f), hat die Stadt nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG;… Schrödter BBauG 4. Aufl. § 46 Rdn. 3).
  • OLG Köln, 11.07.1988 - 7 U 74/88
    Das OLG müßte dazu alle rechtlichen und tatsächlichen Umstände des Entschädigungsanspruchs prüfen, obwohl ihm eine Entscheidung in der Sache selbst verwehrt wäre (vgl. für das Baulandverfahren: BGH in NJW 66, 1267, 1268 und 83, 1793, 1794).
  • LG Karlsruhe, 07.07.2023 - 16 O 10/22

    Substantiierung der Antragsbegründung und gerichtlicher Prüfungsumfang bei …

    Er ist daher kein modifizierter beschließender Ausschuss, sondern ein eigenes Organ der Gemeinde (vgl. BGH Urteile vom 17.02.1966 - III ZR 171/65, WM 1966, 808, 813; vom 13.12.1990 - III ZR 240/89, BGHZ 113, 139, 141;… vom 20.07.2006 - III ZR 280/05 -, BGHZ 168, 346 Rn. 13).
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79

    Anfechtbarkeit des Umlegungsplans und seiner Bekanntmachung; Wiedereinsetzung in …

    Das Landgericht hat jedoch das Verlangen des Klägers auch als eine zulässige Untätigkeitsklage angesehen (§§ 13 Erste VO d. Hess. LandReg. z. Durchführg. BBauG, § 75 VwGO; s. BGH NJW 1966, 1267), und den Widerspruch sachlich beschieden.
  • LG Karlsruhe, 30.10.2020 - 16 O 11/19

    Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einer …

    Er ist daher kein modifizierter beschließender Ausschuss, sondern ein eigenes Organ der Gemeinde (vgl. BGH Urteil vom 17.2.1966 - III ZR 171/65,WM 1966, 808, 813; Urteil vom 13.12.1990 - III ZR 240/89, BGHZ 113, 139, 141; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 280/05 -, BGHZ 168, 346 Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.1989 - 5 U 91/87

    Schadensersatz wegen Abmarkens; Schadensabwendung durch Gebrauch eines …

  • OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 O 4415/97

    Bescheidung von Anträgen nach § 9 a FStrG;; Vertretungszwang; …

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