Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz aus Dienstvertrag - Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Möglichkeit eines Widerspruchs durch Nichtbeimessung einer unmittelbaren Rechtswirkung eines schriftlichen Schuldbekenntnisses durch das ...
Papierfundstellen
- WM 1968, 1329
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66
Da nach seiner Überzeugung auf Grund dieser Aussage feststeht, was die Vertragsparteien tatsächlich gewollt haben, erübrigt sich eine weitere Vertragsauslegung (BGHZ 20, 109, 110 [BGH 23.02.1956 - II ZR 207/54]; BGH LM BGB § 133 (Gf) Nr. 2). - BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53
Kündigung eines Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66
Unter diesen Umständen konnte das Berufungsgericht ohne weiteres davon ausgehen, die Klage sei auf Grund eines Beschlusses nach § 46 Nr. 8 GmbHG erhoben worden, zumal der Beklagte etwas anderes auch gar nicht behauptet hatte (vgl. BGHZ 12, 337, 339 [BGH 24.02.1954 - II ZR 88/53]; BGH WM 1968, 96). - BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65
Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten …
Auszug aus BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66
Unter diesen Umständen konnte das Berufungsgericht ohne weiteres davon ausgehen, die Klage sei auf Grund eines Beschlusses nach § 46 Nr. 8 GmbHG erhoben worden, zumal der Beklagte etwas anderes auch gar nicht behauptet hatte (vgl. BGHZ 12, 337, 339 [BGH 24.02.1954 - II ZR 88/53]; BGH WM 1968, 96). - RG, 16.02.1918 - V 132/17
Unzulässigkeit eines Vorlegungseides
Auszug aus BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66
Da auch das Berufungsgericht zu dieser Überzeugung gelangt ist, entfiel ein Vorlagebeweis nach den §§ 425 ff ZPO (RGZ 92, 222, 225).
- OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
Kündigung des Kontokorrentkredits bei Duldung der Kontoüberziehung nur nach …
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, die nach der Satzung einzeln zur Geschäftsführung und Vertretung berufen sind, so kann jeder Geschäftsführer eine Ausweitung des Kredits, für den er sich verbürgt hat, im Innenverhältnis von seiner Zustimmung abhängig machen (BGH NJW 1996, 3205; BGH WM 1968, 1329). - BGH, 24.09.1996 - IX ZR 316/95
Wirksamkeit einer Zweckerklärung für Bürgschaften eines GmbH-Geschäftsführers
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, die nach der Satzung einzeln zur Geschäftsführung und Vertretung berufen sind, so kann jeder Geschäftsführer eine Ausweitung des Kredits, für den er sich verbürgt hat, im Innenverhältnis von seiner Zustimmung abhängig machen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Mai 1968 - II ZR 43/66, WM 1968, 1329). - OLG Jena, 08.08.2000 - 8 U 1387/98
Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses für die Bestellung eines …
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- BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72
Behandlung unaufklärbarer Fehlbeträge bei unzulänglicher Buchführung - …
Diese Voraussetzung braucht bei einer Klage der von ihrem Gesellschafter als Geschäftsführer vertretenen Einmann-GmbH, die hier ursprünglich die Klage erhoben hatte, nicht ausdrücklich vorgetragen zu werden (BGH, Urt. v. 13. Mai 1968 - II ZR 43/66, WM 1968, 1329). - BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter …
Einer der Ausnahme fälle, bei denen es auf einen formellen Gesellschafterbeschluß nicht ankommt und die Klagvoraussetzung nicht ausdrücklich vorgetragen zu werden braucht, ist nicht gegeben (dazu BGH, Urteile v. 4.12.67 - II ZR 91/65 und v. 13.5.68 - II ZR 43/66 = WM 1968, 96, 97 und 1329). - OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 40/01 Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, die nach der Satzung einzeln zur Geschäftsführung und Vertre-tung berufen sind, so kann jeder Geschäftsführer eine Ausweitung des Kredits, für den er sich verbürgt hat, im Innenverhältnis von seiner Zustimmung abhängig machen (BGH NJW 1996, 3205; BGH WM 1968, 1329).
- BGH, 17.03.1969 - II ZR 211/67
Wechselübergabe als Sicherheit - Rüge der fehlenden Beweisaufnahme bei fehlender …
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 13.5.68 - II ZR 43/66, insoweit in WM 1968, 1329 nicht abgedr.), bindet eine vorsorglich getroffene, aber bis zum Abschluß der mündlichen Verhandlung nicht mehr durchführbare Beweisanordnung nach § 272 b ZPO das Gericht nicht in dem Sinne, daß es den einmal vorgesehenen Beweis unter allen Umständen, selbst auf Kosten einer Verzögerung des Rechtsstreits, erheben müßte, obschon die Partei sonst keinen Anspruch auf eine Beweisaufnahme gehabt hätte; denn damit würde der Zweck des § 272 b ZPO, das Verfahren zu beschleunigen, ins Gegenteil verkehrt.
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