Rechtsprechung
| BGH, 22.05.1970 - V ZR 79/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kopplung der Erbbauzinshöhe an das Gehalt eines Staatsbeamten (entwicklungsabhängig) - Unterscheidung zwischen dinglich gesichertem Erbbauzins und schuldrechtlich wirksamer Gleitklausel - Anforderungen an einen Verstoß gegen gesetzliche Auslegungsgrundsätze - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1971, 42
- WM 1970, 1048
- DB 1970, 1732
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56
Änderung des Erbbauzinse
Auszug aus BGH, 22.05.1970 - V ZR 79/67
Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu aufgestellt und an denen er auch gegenüber abweichenden Stellungnahmen im Schrifttum festgehalten hat (BGHZ 22, 220; Urteil vom 21. Februar 1970, V ZR 49/67, WM 1970, 582 mit weiteren Nachweisen), können die Partner eines Erbbaurechtsvertrages neben einem für die ganze Vertragszeit fest bestimmten Erbbauzins vereinbaren, daß die Zinshöhe nachträglich unter gewissen Voraussetzungen an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse angepaßt werden solle. - BGH, 19.12.1969 - V ZR 64/68
Einwilligung zur Löschung von eingetragenen Baubeschränkungen - Bestellung von …
Auszug aus BGH, 22.05.1970 - V ZR 79/67
Diese tatrichterliche Auslegung des Erbbaurechtsvertrages ist nicht nur möglich und frei von Rechtsirrtum, sondern der erkennende Senat, der sie, soweit es um den durch Grundbucheintrag gesicherten Teil des Erbbauzinses geht, selbständig und uneingeschränkt nachzuprüfen vermag (Urteil vom 19. Dezember 1969, V ZR 64/68, WM 1970, 193, mit Nachweisen), tritt ihr auch inhaltlich bei. - BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67
Verstoß einer vereinbarten Umsatzbeteiligung gegen § 9 Abs. 2 Satz 1 Verordnung …
Auszug aus BGH, 22.05.1970 - V ZR 79/67
Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu aufgestellt und an denen er auch gegenüber abweichenden Stellungnahmen im Schrifttum festgehalten hat (BGHZ 22, 220; Urteil vom 21. Februar 1970, V ZR 49/67, WM 1970, 582 mit weiteren Nachweisen), können die Partner eines Erbbaurechtsvertrages neben einem für die ganze Vertragszeit fest bestimmten Erbbauzins vereinbaren, daß die Zinshöhe nachträglich unter gewissen Voraussetzungen an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse angepaßt werden solle.
- BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest - …
Daß die Vereinbarungen in § 3 des Erbbauvertrages vom 27. Februar 1959, aus denen der Kläger seinen Anspruch auf erhöhte Erbbauzinszahlung herleitet, nicht der Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO zuwiderlaufen, wonach die Zinshöhe im voraus fest für die ganze Erbbauzeit bestimmt sein muß, hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen; denn das Bestimmtheitserfordernis gilt nur für den durch Grundbucheintrag dinglich gesicherten Erbbauzins und hindert die Vertragspartner nicht, mit schuldrechtlicher Wirkung eine Anpassung der Zahlungsverbindlichkeit an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse zu vereinbaren (BGHZ 22, 220; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048, 1049). - BGH, 19.11.1971 - V ZR 88/69
Voraussetzungen für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages - Einigung über den …
Der Senat hat diese Auffassung in der Entscheidung BGHZ 22, 220 näher begründet und seither in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten (vgl. dazu aus der neueren Zeit etwa die Senatsurteile vom 14. Juli 1971, V ZR 54/70, WM 1971, 1018, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen; vom 5. Februar 1971, V ZR 172/69, WM 1971, 356; vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048). - OLG Hamburg, 07.11.1990 - 4 U 232/89
Bewilligung der Eintragung des ermittelten höheren Erbbauzinses in das Grundbuch; …
Es geht vorliegend nicht um die Frage, ob eine in einem Erbbaurechtsvertrag enthaltene Erhöhungsklausel wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauRVO selbst nicht eintragungsfähig ist (BGH DB 1970, 1732), oder ob eine Vormerkung auf den erhöhten Erbbauzins eingetragen werden kann (BGHZ 22, 220, 223 f. [BGH 28.11.1956 - V ZR 40/56] ; BGH LM § 9 ErbbauRVO Nrn. 3; BGHZ 61, 209, 211 [BGH 13.07.1973 - V ZB 8/73] ; OLG Düsseldorf DNotZ 1976, 539 ff.; KG Rechtspfleger 1976, 244;… Ingenstau, ErbbauRVO, 6. Aufl., § 9 Rdz. 41). - BGH, 06.07.1973 - V ZR 164/71
Einräumen eines Erbbaurechts unter der Bedingung der zügigen Grundstücksbebauung …
Solche Einträge kann das Revisionsgericht selbständig würdigen und gegebenenfalls anders als der Tatrichter auslegen (BGH LM BGB § 242 D Nr. 58; Urteil vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048, 1050). - BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
Abgrenzung einer Schiedsgutachterklausel von einer Schiedsvertragsabrede - …
Diese Auffassung, gegen die auch von der Revision keine Bedenken erhoben werden, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (BGHZ 22, 220; Senatsurteil vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048, 1049).
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