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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1740
BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68 (https://dejure.org/1970,1740)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1970 - IV ZR 1199/68 (https://dejure.org/1970,1740)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1970 - IV ZR 1199/68 (https://dejure.org/1970,1740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Schadensersatz auf Grund der Verletzung eines Maklervertrages - Wesen eines Maklervertrages - Verstoß gegen Treu und Glauben im Rahmen eines Maklervertrages - Anforderungen an den Widerruf eines geschlossenen Maklervertrages - Abgrenzung zwischen ...

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 812 Abs. 2 BGB, § 162 BGB
    Wichtiger Grund, Voraussetzungen für die Begründung eines Umwandlungsdarlehens, Abgrenzung zwischen deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis, Anforderungen an den Widerruf eines geschlossenen Maklervertrages, Verstoß gegen Treu und Glauben, Wesen eines ...

Papierfundstellen

  • WM 1970, 1457
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision - …

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68
    Damit hat er, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich und wirksam vereinbart worden ist, noch keine Pflicht zu verkaufen übernommen (BGH NJW 1967, 1225).
  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68
    Anders wäre es nur, wenn das Anerkenntnis nach dem Willen der Vertragsteile ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Provisionsforderung für die Zukunft eine klare Rechtslage hätte schaffen sollen, da in diesem Fall die Einrede aus ungerechtfertigter Bereicherung ausgeschlossen wäre (BGH NJW 1963, 2317 [BGH 19.09.1963 - III ZR 121/62]).
  • RG, 03.03.1924 - IV 386/23

    Unter welchen Umständen kann die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens …

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68
    Auch wenn man mit der Revision das Vorliegen eines Vergleiches ablehnt und davon ausgeht, daß ein Schuldanerkenntnis abgegeben worden ist (RGZ 108, 105, 107), vermag das weder einen Provisions-, noch im Hinblick auf die Umwandlung einen Darlehensrückzahlungsanspruch der Ehefrau des Beklagten zu rechtfertigen.
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH, Urt. v. 18. September 1970 - IV ZR 1199/68, WM 1970, 1457, 1459; v. 29. September 1975 - III ZR 30/73, WM 1975, 1233 f; v. 24. Oktober 1985 - III ZR 35/85, WM 1986, 50, 51).
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Die Klägerin bleibt deshalb befugt, Befreiung von der abstrakten Verbindlichkeit zu verlangen, soweit dafür ein Grundgeschäft fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 18. September 1970 - IV ZR 1199/68, WM 1970, 1557, 1559; v. 16. April 1991 - XI ZR 68/90, NJW 1991, 2140 f).
  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Umwandlung in Darlehensschuld

    Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen einer kausalen und einer abstrakten Schuldumschaffung (Novation) (BGHZ 28, 164, 166; BGH Urteil vom 18. September 1970 - IV ZR 1199/68 - WM 1970, 1457, 1459).
  • OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06

    Rechtsmissbräuchliche Vollstreckung eines titulierten Anspruchs (abstr. …

    Dies hat zur Folge, dass im Falle des Nichtbestehens bzw. Wegfallens des zur Abgabe des Anerkenntnisses führenden Schuldverhältnisses der anerkannte Leistungsanspruch nicht mehr gerechtfertigt ist und das Anerkenntnis daher wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH NJW-RR 1999, 573; NJW 2000, 2501).Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH WM 1970, 1457; WM 1986, 50; NJW 2000, 2501).
  • OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00

    Einigung über gemeinsame Schulden bei Ehescheidung

    Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH, NJW 2000, 2501, 2502; WM 1970, 1457, 1459; 1975, 1233 f; 1986, 50, 51).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 30/73

    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung - Anforderungen an die …

    Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse können zurückgefordert werden, soweit die Schuld nicht oder nicht in dem Umfang bestanden hat, zu deren Bestärkung oder Ersetzung das abstrakte Leistungsversprechen abgegeben worden ist (BGH Urteil vom 18. September 1970 - IV ZR 1199/68 = WM 1970, 1457, 1459).
  • KG, 06.11.1980 - 2 U 4695/79

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Im übrigen hat der Beklagte durch sein im Prozeß abgegebenes Saldoanerkenntnis, auch wenn dieses nicht schuldumschaffende Wirkung gehabt hat, auf den Einwand, die Klägerin sei zur Zurücknahme der an ihn gelieferten Ersatzteile verpflichtet, verzichtet (…vgl. Steffen, a.a.O. Rdnr. 18; BGH WM 1970, 1457, 1459 und WM 1974, 279, 280).
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