Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1970 - II ZR 161/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Natürliche Personen - Juristische Personen - Ablaufhemmung - Nicht voll Geschäftsfähiger - Analogie - Vertretungsmacht - Vollmacht
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BGB § 206
Verjährung der Ansprüche nicht vertretener juristischer Personen
Papierfundstellen
- VersR 1971, 276
- WM 1971, 350
- BB 1971, 369
- DB 1971, 1158
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15
Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und …
Allenfalls in besonders krass liegenden Fällen, in denen sich der Dienstverpflichtete gegenüber dem anderen Teil grob unanständig verhalten hat, kann es gerechtfertigt sein, dem Vergütungsanspruch den Arglisteinwand entgegenzuhalten (vgl. BGHZ 55, 274, 279; 36, 323, 327; Urteil v. 14.12.1970 - II ZR 161/68, WM 1971, 350, 352). - BGH, 09.01.2024 - II ZR 65/23
GmbH: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlage vor …
Rn. 21 cc) Dass der Kläger den Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators gegen die bereits im Handelsregister gelöschte E. Holding in unverjährter Zeit am 17. Februar 2017 gestellt hat, erfüllt ebenso wenig einen Hemmungstatbestand; insbesondere scheidet eine Hemmung der Verjährung wegen höherer Gewalt gemäß § 206 BGB aus (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1970 - II ZR 161/68, WM 1971, 350, 351 zu § 203 Abs. 2 BGB aF und zu § 206 BGB aF). - OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 5 U 15/24
Wirksame Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung …
Nur dann, wenn der Gegenanspruch auf einem erheblichen Verstoß des Gläubigers gegen Pflichten beruht, die außerdem in einem inneren Zusammenhang mit seinem Anspruch stehen, greift die Einrede durch (…vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 10.02.2021 - 4 U 18/20, BeckRS 2021, 2113; BGH, Urt. v. 14.12.1970 - II ZR 161/68, juris;… BGH, Urt. v. 7.1.1971 - II ZR 23/70, juris). - BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87
Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein …
Allenfalls in besonders kraß liegenden Fällen, in denen sich der Dienstverpflichtete gegenüber dem anderen Teil grob unanständig verhalten hat, kann es gerechtfertigt sein, dem Vergütungsanspruch den Arglisteinwand entgegenzuhalten (vgl. BGHZ 55, 274, 279; 36, 323, 327; Sen. Urt. v. 14.12.1970 - II ZR 161/68, WM 1971, 350, 352). - BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Erhebung der Verjährungseinrede bei arglistiger Täuschung über die Entstehung des …
Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74].
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