Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1974 - II ZR 38/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Darlehensvereinbarung - Anzeichen des Bestehens einer Gesellschaft zwischen den Eheleuten - Anforderungen an den gemeinschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruch
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Papierfundstellen
- WM 1975, 196
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55
Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 28.11.1974 - II ZR 38/73
Dabei wird bei der Beurteilung, ob der Abfindungsverzicht für den Fall des Vorversterbens der Erblasserin als Schenkung anzusehen ist, zu beachten sein, daß sich der vorliegende Tatbestand von den in BGHZ 22, 186 (194) und BGH WM 1966, 367 (…Urt. v. 20.12.1965 - II ZR 145/64) entschiedenen Fällen in einem wesentlichen Punkt unterschiedet: Die Einlage der Erblasserin, die unter die Abfindungsausschlußvereinbarung fiel, wurde nicht beim Abschluß des Gesellschaftsvertrages erbracht, als der Beklagte seinerseits für den Fall seines Vorversterbens auf eine Abfindung verzichtete, sondern sie wurde in einem späteren Zeitpunkt vereinbart, in dem ihr - soweit nach den bisherigen Feststellungen ersichtlich - keine Gegenzuwendungen des Beklagten gegenüberstanden (…vgl. hierzu Hueck a.a.O., § 14 IV). - BGH, 20.12.1965 - II ZR 145/64
Gesellschaftsvertragliche Nachfolgevereinbarung als Erbvertrag - …
Auszug aus BGH, 28.11.1974 - II ZR 38/73
Dabei wird bei der Beurteilung, ob der Abfindungsverzicht für den Fall des Vorversterbens der Erblasserin als Schenkung anzusehen ist, zu beachten sein, daß sich der vorliegende Tatbestand von den in BGHZ 22, 186 (194) und BGH WM 1966, 367 (Urt. v. 20.12.1965 - II ZR 145/64) entschiedenen Fällen in einem wesentlichen Punkt unterschiedet: Die Einlage der Erblasserin, die unter die Abfindungsausschlußvereinbarung fiel, wurde nicht beim Abschluß des Gesellschaftsvertrages erbracht, als der Beklagte seinerseits für den Fall seines Vorversterbens auf eine Abfindung verzichtete, sondern sie wurde in einem späteren Zeitpunkt vereinbart, in dem ihr - soweit nach den bisherigen Feststellungen ersichtlich - keine Gegenzuwendungen des Beklagten gegenüberstanden (…vgl. hierzu Hueck a.a.O., § 14 IV). - RG, 04.11.1924 - II 183/24
Stellvertretung beim Eigentumserwerb; Zurückbehaltungsrecht
Auszug aus BGH, 28.11.1974 - II ZR 38/73
Ob dieser Anspruch sogleich fällig ist - wie in den Fällen des § 748 BGB (RGZ 109, 167, 171) - oder erst in einem späteren Zeitpunkt fällig werden soll - vorliegend etwa: wenn einer der Ehegatten verstarb, aus sonstigen Gründen aus der Gesellschaft ausschied oder wenn die Bruchteilsgemeinschaften auseinandergesetzt werden -, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
- BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90
Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten
Denn es entspricht im Zweifel dem Willen der Bruchteilseigentümer, daß derjenige Teilhaber einen entsprechenden Erstattungsanspruch hat, der im Einverständnis mit den übrigen Teilhabern Aufwendungen zugunsten der Gemeinschaft - wie etwa die Ablösung von Hypotheken oder Grundschulden - macht (BGH, Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 196, 197; Senatsurteil vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44).In ähnlicher Weise läßt sich aus den Bestimmungen über die Bruchteilsgemeinschaft (§§ 748, 755 BGB) ableiten, daß die Teilhaber für Verbindlichkeiten in Bezug auf den gemeinschaftlichen Gegenstand nach dem Verhältnis ihrer Anteile haften, wenn sich nicht aus einer Vereinbarung oder aus den besonderen Umständen des Falles etwas anderes ergibt (BGH Urteil vom 28. November 1974 aaO.;… BGHZ 87 aaO. S. 269;… Senatsurteil vom 25. November 1987 aaO.).
- BGH, 25.03.2015 - XII ZR 160/12
Gemeinsames Familienwohnheim getrennt lebender Ehegatten: Ausgleichsanspruch …
Damit steht auch die weitere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, nach der es dann, wenn ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft Aufwendungen zur Finanzierung des gemeinschaftlichen Gegenstandes gemacht hat, im Zweifel dem Willen der Beteiligten entspricht, dass der Vorleistende einen anteiligen Erstattungsanspruch gegen die übrigen Teilhaber hat (…Senatsurteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 104/08 - FamRZ 2010, 1542 Rn. 15; vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 677 und vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44; BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 196, 197). - BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Hier lässt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 748, 755 BGB der allgemeine Grundsatz ableiten, dass die Teilhaber für Verbindlichkeiten, die sie in Bezug auf den gemeinschaftlichen Gegenstand eingegangen sind, im Innenverhältnis nach dem Verhältnis ihrer Anteile haften, wenn sich nicht aus einer Vereinbarung oder besonderen Umständen des Falles etwas anderes ergibt (BGHZ 87, 265, 269; vgl. auch BGH, Urt. v. 8. März 1975, II ZR 38/73, WM 1975, 196, 197;… Urt. v. 9. Oktober 1991, XII ZR 2/90; NJW 1992, 114 f.;… Staudinger/Noack, aaO, § 426 Rdn. 56).
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Bruchteilsgemeinschaft, insbesondere den §§ 748, 755 BGB, läßt sich der Grundsatz ableiten, daß die Teilhaber für Verbindlichkeiten, die sie in bezug auf den gemeinschaftlichen Gegenstand eingegangen sind, im Innenverhältnis nach dem Verhältnis ihrer Anteile an dem Gegenstand haften, wenn sich nicht aus einer Vereinbarung oder besonderen Umständen des Falles etwas anderes ergibt (vgl. BGH, WM 1975, 196;… Weber, in: RGRK, § 426 Rdnr. 44). - BGH, 21.07.2010 - XII ZR 104/08
Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen …
Aufwendungen, durch die die Gemeinschaft erst begründet worden ist, fallen ebenso wenig unter § 748 BGB wie solche, die zum Beispiel eine wertsteigernde Veränderung zum Gegenstand haben (Senatsurteil vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44; BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 197;… MünchKomm/K. Schmidt 5. Aufl. § 748 Rdn. 8).Die Ausgleichsverpflichtung - auch unter Ehegatten - ergibt sich dann aus besonderer Vereinbarung (Senatsurteile vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44 und vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 677; BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 1997; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1297; OLG Koblenz NJW 2003, 1675, 1676;… zustimmend Münch-Komm/K. Schmidt aaO § 748 Rdn. 8;… Palandt/Sprau BGB 69. Aufl. § 748 Anm. 1;…Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 303;… kritisch Staudinger/Langhein BGB 2008 § 748 Rdn. 14;… Erman/Aderhold BGB 12. Aufl. § 748 Rdn. 4).
Rn. 21 b) Wann mögliche Ausgleichsansprüche fällig sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 197).
- BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06
Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten
Wie § 748 BGB (dazu BGH, Urt. v. 28. November 1974, II ZR 38/73, WM 1975, 196, 197; RGZ 109, 167, 171;… MünchKomm-BGB/Schmidt, 4. Aufl., § 748 Rdn. 11;… Staudinger/Langhein, BGB [Bearb. 2002] § 748 Rdn. 20) bestimmt sie nicht nur einen Verteilungsmaßstab, sondern gewährt einen Ersatzanspruch. - BGH, 09.10.1991 - XII ZR 2/90
Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen …
c) Macht ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft derartige wertsteigernde Aufwendungen im Einverständnis mit dem anderen Teilhaber, so entspricht es im Zweifel dem Willen der Beteiligten, daß der Teilhaber, der die Aufwendungen zugunsten der Gemeinschaft macht, gegen den anderen Teilhaber einen anteiligen Erstattungsanspruch wie im Falle des § 748 BGB hat (BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 196, 197;… zustimmend MünchKomm/K. Schmidt, aaO. § 748 Rdn. 8;… vgl. auch Soergel/Hadding, BGB 11. Aufl. § 755 Rdn. 2;… ablehnend Staudinger/Huber, aaO. § 748 Rdn. 14). - OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 91/12
Ausgleichsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten wegen Zins- und …
Aufwendungen, durch die die Gemeinschaft erst begründet worden ist, fallen ebenso wenig unter § 748 BGB wie solche, die z.B. eine wertsteigernde Veränderung zum Gegenstand haben, wie hier die Errichtung eines Gebäudes (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1513 ff.; BGH NJW 1992, 114 f.; BGH WM 1975, 196 f.;… Palandt-Sprau, 71. Aufl. 2012, § 748 BGB Rdn. 2 und MüKo-Schmidt, Bd. 5, 5. Aufl. 2009, § 748 BGB, Rdn. 8).Die Ausgleichsverpflichtung ergibt sich dann aus besonderer - konkludenter - Vereinbarung (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1513; BGH NJW 1992, 114 f. und BGH WM 1975, 196 f.).
Rn. 58 Ob dieser Anspruch sogleich fällig ist - wie in den Fällen des § 748 BGB - oder erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden soll - etwa wenn die Bruchteilsgemeinschaft auseinandergesetzt wird - hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGH WM 1975, 196 ff.).
- BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
Hierbei handelt es sich jedoch um einen persönlichen Ausgleichsanspruch des einzelnen Teilhabers (vgl. RGZ 109, 167, 171;… Karsten Schmidt in MünchKomm, BGB, § 748 Rdn. 11 m.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 = WM 1975, 196). - BGH, 03.11.1983 - IX ZR 104/82
Erwerb eines Grundstücks durch Ehegatten - Gemeinschaftlicher Anspruch auf …
Die wegen dieses gemeinschaftlichen Anspruchs begründeten Verbindlichkeiten hatten sie im Innenverhältnis entsprechend §§ 748, 755 BGB, also nach ihren gleichen Anteilen zu erfüllen, soweit nicht aus einer Vereinbarung oder den besonderen Umständen des Falles etwas anderes sich ergab (vgl. BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 = WM 1975, 196;… BGB RGRK/Weber, 12. Aufl. § 426 Rdnr. 44;… im Ergebnis ebenso Staudinger/Huber 12. Aufl. BGB § 748 Rdnr. 18). - OLG Naumburg, 26.05.2015 - 12 U 1/15
Besitz-GbR: Anspruch auf Mitwirkung eines Gesellschafters an einer …
- OLG Köln, 16.12.2008 - 3 U 12/08
Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft an einer Eigentümergrundschuld nach …
- OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 3 Wx 353/97
Ausgleichsanspruch eines veräußernden Wohnungseigentümers gegen die übrigen …
- OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
Zur Frage von Ausgleichsansprüchen nach § 748 BGB zwischen Eheleuten
- VG Sigmaringen, 26.09.2006 - 9 K 2042/05
Streit um Einordnung einer caritativen Stiftung als kirchliche Stiftung.
- OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 5 U 66/08
Gemeinschaft: Anspruch auf Abgabe einer Zweckerklärung für Grundschulden bzw. auf …
- BGH, 28.05.1990 - II ZR 248/89
Zulassung der erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Aufrechnung
- OLG Hamburg, 29.11.1989 - 2 W 91/88
Errichtung von Garagen auf einer einem Erbbaurecht unterliegenden Fläche
- BGH, 04.11.1982 - IX ZR 1/82
Zahlungsanspruch wegen in einer Versteigerung bestehengebliebenen und noch nicht …
- LG Düsseldorf, 28.09.2004 - 4a O 493/03
Patentverwaltungskosten
- BGH, 23.09.1982 - IX ZR 74/81
Nichtannahme der Revision - Anspruch auf Ersatz von während der Ehe getätigten …
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