Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1977 - III ZR 13/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündbarkeit eines Darlehensvertrages wegen Anhebung des Zinsfußes - Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen durch den Übernehmer einer Darlehensverbindlichkeit - Behandlung einzelner Vertragabreden als allgemeine Geschäftsbedingungen - Änderungskündigung zur Beendigung ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 37
- WM 1977, 834
- DB 1977, 1595
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 28.06.1977 - III ZR 13/75
Das gilt auch für notariell beurkundete Verträge (BGHZ 62, 251, 253; BGH WM 1975, 26 und 409, 410).Der Anwendungsbereich der Darlehensverträge geht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus, so daß auch diese Voraussetzung einer Revisibilität nach § 549 ZPO erfüllt ist (BGH LM ZPO § 549 Nr. 15; BGHZ 62, 251, 254).
- BGH, 15.01.1970 - III ZR 212/66
Vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrages - Folgen einer vorzeitigen …
Auszug aus BGH, 28.06.1977 - III ZR 13/75
Es hängt aber von dem Willen der Vertragspartner ab, ob eine Tilgungsabrede eine Zeit für die Rückzahlung bestimmen und damit eine Kündigung ausschließen oder ob sie nur das Mindestmaß der Tilgung festlegen soll (Senatsurteil WM 1970, 402 m.w.Nachw.). - BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer …
Auszug aus BGH, 28.06.1977 - III ZR 13/75
Sie unterliegen derselben Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), weil die für diese entwickelten Kriterien (vgl. die Zusammenstellung bei Mattern WM 1974, 762 und neuestens BGH WM 1977, 287) auf sie zutreffen.
- BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85
Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag
Für die Kündigung ist dies allgemein anerkannt (…vgl. z. B. Staudinger/Dilcher aaO Rdn. 34 m. Nachw.;… Soergel/Siebert aaO Rdn. 37;… BAG Urt. vom 27. Juni 1968, 2 AZR 329/67, NJW 1968, 2878; BGH Urt. vom 28. Juni 1977, III ZR 13/75, LM Nr. 4 zu § 609 BGB;… Urt. vom 4. April 1973, VIII ZR 47/72, WM 1973, 694). - BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84
Auslegung einer Zinsänderungsklausel
Das ist insofern der Fall, als ein Bedürfnis der Banken anzuerkennen ist, ihre Darlehensbedingungen, insbesondere den Zinssatz, den wechselnden und bei Vertragsabschluß meist nicht überschaubaren künftigen Refinanzierungsmöglichkeiten anzupassen (…Wolf in Wolf/Horn/Lindacher aaO § 9 Rn. D 9, L 63;… Brandner in Ulmer/Brandner/Hensen aaO Anhang zu §§ 9-11 Rdn. 282;… Graba in Schlosser/Coester-Waltjen/Graba, AGBG, 1977, § 9 Rn. 99;… Staudinger/K. Schmidt aaO § 246 Rn. 71 f.;… MünchKomm/Kötz aaO § 9 AGBG Rn. 48; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Juni 1977 - III ZR 13/75 = LM Nr. 4 zu § 609 BGB unter 5;… differenzierend: Graf von Westphalen in Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner aaO Bd. III Darlehensvertrag Rdn. 5).Das setzt voraus, daß sie die Bank nicht nur (unter noch zu erörternden Bedingungen) zur Erhöhung des Zinssatzes berechtigen, sondern unter bestimmten Umständen, z. B. bei sinkendem Zinsniveau und Verbesserung der Refinanzierungskonditionen, auch zur Herabsetzung des dem Kunden berechneten Zinssatzes verpflichten (…Staudinger/K. Schmidt aaO § 246 Rn. 72;… Canaris aaO;… Wolf in Wolf/Horn/Lindacher aaO § 9 Rn. D 9;… Graf von Westphalen in Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner aaO Bd. III Darlehensvertrag Rn. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Juni 1977 aaO unter 5 a).
- BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84
Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines …
Da es sich bei der betreffenden Vertragsklausel nicht um eine individuelle Willenserklärung handelt, deren Auslegung durch das Berufungsgericht im Revisionsrechtszug nur eingeschränkt nachgeprüft werden könnte, sondern um einen Bestandteil der Allgemeinen Kreditbedingungen der Klägerin, kann das Revisionsgericht sie frei auslegen (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1977 - III ZR 13/75 = WM 1977, 834).Ein Darlehensgläubiger ist nach Treu und Glauben verpflichtet, auf die ihm bekannten, erkennbaren oder aus der eingegangenen rechtsgeschäftlichen Beziehung zu schließenden Interessen seines Schuldners hinlänglich Rücksicht zu nehmen; der Schuldner eines langfristigen Darlehens kann deshalb erwarten, daß der Gläubiger ein ihm eingeräumtes ordentliches Kündigungsrecht nicht ohne ernstlichen Anlaß ausübt (Senatsurteile vom 28. Juni 1977 - III ZR 13/75 = WM 1977, 834 und vom 18. Dezember 1980 - III ZR 157/78 = WM 1981, 150).
"Gefahr im Verzuge" ist nach dem Sinn dieser Vertragsbestimmung - die das Revisionsgericht sowohl im Hinblick auf das Fehlen einer Auslegung durch das Berufungsgericht (vgl. BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] m.w.Nachw.) als auch als Bestandteil der Allgemeinen Kreditbedingungen der Klägerin (Senatsurteil vom 28. Juni 1977 aaO) frei auslegen kann - nur gegeben, wenn besondere Umstände es für die Klägerin nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, wenigstens die Dreimonatsfrist der Nr. 4 Abs. 1 einzuhalten.
- OLG Brandenburg, 17.05.2018 - 5 U 59/17
Darlehensrückzahlung - Kündigung Kreditvertrag
Eine Laufzeit- oder Tilgungsvereinbarung spricht regelmäßig gegen ein unbefristet gewährtes Darlehen (…vgl. BGH WM 1981, 150 Erman/Saenger, BGB, vor § 488 Rz. 11), es sei denn, die Parteien haben die Raten nur als Mindesttilgung vereinbart, ein Kündigungsrecht aber weiterhin vorgesehen (…MüKoBGB/Berger § 488 Rz. 225; BGH WM 1977, 834, juris Tz. 28).Das Darlehen wäre daher auch dann nicht fällig, wenn man entgegen der hier vertretenen Auffassung nicht von einem Ausschluss des freien Kündigungsrechts durch die vereinbarte annuitätische Tilgung ausgeht, sondern nur von einer Beschränkung des Kündigungsrechts durch das Erfordernis eines "ernstlichen Anlasses" oder "nachvollziehbarer sachlicher Erwägungen" (vgl. BGH WM 1977, 834, juris Tz. 32;… Staudinger/Mülbert BGB § 488 Rz. 367 mwN.).
- BGH, 14.07.1983 - III ZR 176/82 Die darlehensrechtlichen Fragen, die der Fall aufwirft, sind in der Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend geklärt (vgl. Senats urteile vom 28. Juni 1977 - III ZR 13/75 = WM 1977" 834; vom 10. November 1977 - III ZR 39/76 = WM 1978, 234;vom 19. September 1979 - III ZR 93/76 WM 1979, 1176 und vom 18. Dezember 1980 - III ZR 157/78 = WM 1981, 150 " ZIP 1981, 144).
Die Klägerin hatte ernstlichen Anlaß (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. Juni 1977 aaO) zur Kündigung, nachdem im Januar 1981 eine andere Bank aus einer Grundschuld in Höhe von 100.000 DM gegen die Beklagte vorgegangen war und diese mit Schreiben vom 11.Februar 1981 um eine Umschuldung hatte nachsuchen müssen.
- BGH, 21.05.1987 - III ZR 38/86
Kündigung einer mit der Gewährung eines Hypothekendarlehens verbundenen …
Bei einem langfristigen Hypothekendarlehen ist jeder Darlehensgläubiger ohnehin gemäß § 242 BGB verpflichtet, bei der Ausübung eines ihm eingeräumten ordentlichen Kündigungsrechts auf die ihm erkennbaren Interessen des Schuldners Rücksicht zu nehmen und von seinem Recht nicht ohne ernstlichen Anlaß Gebrauch zu machen (Senatsurteil vom 28. Juni 1977 - III ZR 13/75 = WM 1977, 834, 835 zu 5 c). - BGH, 14.07.1977 - III ZR 106/75
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Rückzahlung des …
Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Juni 1977 (III ZR 13/75) ausgesprochen hat, müssen Darlehensgläubiger bei der Ausübung des Kündigungsrechts auf die ihnen bekannten, erkennbaren oder aus der eingegangenen rechtsgeschäftlichen Beziehung zu schließenden Interessen ihrer Schuldner hinlänglich Rücksicht nehmen. - BGH, 21.12.1988 - III ZR 236/87
Verstoß gegen Treu und Glauben bei Kündigung eines Darlehensvertrages - …
Allerdings ist bei einem langfristigen Hypothekendarlehen der Darlehensgläubiger gemäß § 242 BGB verpflichtet, bei der Ausübung eines ihm eingeräumten ordentlichen Kündigungsrechts auf die ihm erkennbaren Interessen des Schuldners Rücksicht zu nehmen und von seinem Recht nicht ohne ernstlichen Anlaß Gebrauch zu machen (Senatsurteile vom 28. Juni 1977 - III ZR 13/75 - WM 1977, 834, 835 und vom 21. Mai 1987 - III ZR 38/86 - WM 1987, 921).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".