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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2747
BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77 (https://dejure.org/1977,2747)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1977 - II ZR 66/77 (https://dejure.org/1977,2747)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1977 - II ZR 66/77 (https://dejure.org/1977,2747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift - Kurze Zusammenfassung des Vorbringens eines Berufungsführers bezüglich einer abweichenden Auffassung gegenüber einem Erstrichter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1977, 941
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77
    Umfaßt die Klage, wie hier, mehrere Punkte, so muß der Berufungskläger zu jedem von ihnen ausführen, warum er das angefochtene Urteil insoweit für fehlerhaft hält (BGHZ 22, 272, 278).
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65

    Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten …

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77
    Diese Vorschrift will den Berufungskläger im Interesse der sorgfältigen Vorbereitung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens dazu zwingen, sein Vorbringen aus dem ersten Rechtszug straff zusammenzufassen und dahin zu prüfen, inwieweit es angesichts der abweichenden Auffassung des Erstrichters noch aufrechterhalten oder ergänzt und dem Berufungsrichter unterbreitet werden soll (Urt. d. BGH v. 4.12.67 - II ZR 91/65 u. v. 15.2.71 - III ZR 188/67, LM ZPO § 519 Nr. 58 u. 61).
  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein …

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77
    Diese Vorschrift will den Berufungskläger im Interesse der sorgfältigen Vorbereitung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens dazu zwingen, sein Vorbringen aus dem ersten Rechtszug straff zusammenzufassen und dahin zu prüfen, inwieweit es angesichts der abweichenden Auffassung des Erstrichters noch aufrechterhalten oder ergänzt und dem Berufungsrichter unterbreitet werden soll (Urt. d. BGH v. 4.12.67 - II ZR 91/65 u. v. 15.2.71 - III ZR 188/67, LM ZPO § 519 Nr. 58 u. 61).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für …

    Andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGHZ 22, 272, 278; BGH, Urt. v. 23.5.1977 - II ZR 66/77, WM 1977, 941 (jeweils zu § 519 ZPO); BAGE 2, 58, 59;… BAG, Urt. v. 24.3.1977 - 3 AZR 232/76, DB 1977, 1369, 1370).

    Soweit die Klage gegen den Beklagten zu 3 auf eigene Ansprüche des Klägers gestützt ist, fehlt es daher an der nach § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO erforderlichen Berufungsbegründung (vgl. dazu BGHZ 22, 272, 278; BGH, Urt. v. 23.5.1977 - II ZR 66/77, WM 1977, 941; vgl. auch oben I 3).

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Gleichwohl muß es in diesem Punkt bei der Abweisung der Klage verbleiben, weil die Klägerin ihre Revision insoweit nicht begründet hat (§ 554 Abs. 1 und 3 Nr. 3 ZPO; vgl. Urt. d. Sen. v. 23.5. 77 - II ZR 66/77, WM 1977, 941 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16

    Arzthaftungsprozess: Streitgegenstand und Operationsdokumentation

    Dass im Falle des Vorliegens mehrerer prozessualer Ansprüche hinsichtlich jedes einzelnen hiervon eine - fristgerechte - Berufungsbegründung nach dem Maßstab des § 520 Abs. 3 ZPO erfolgen muss, um dem Berufungsgericht eine sachliche Prüfung sämtlicher prozessualen Ansprüche zu ermöglichen, steht außer Frage (s. nur BGHZ 22, 272 sowie BGH WM 1977, 941; ebenso BAG NJW 2008, 3372;… Zöller-Heßler, 31. Aufl., Rz. 27, 37 zu § 520 ZPO;… Müller-Rabe, NJW 1990, 283 unter Fehlt es bezüglich einzelner Streitgegenstände an einer solchen Begründung, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BGH, BAG aaO).
  • OLG Oldenburg, 20.01.2009 - 12 U 101/08

    Begriff der Rechnungsprüfung i.S.v.§ 15 Nr. 8 Honorarordnung für Architekten und …

    Betrifft die angefochtene Entscheidung mehre selbständige Ansprüche, muss sich die Berufungsbegründung mit allen Ansprüchen befassen, mit denen der Berufungskläger im ersten Rechtszug unterlegen ist (BGHZ 22, 272 (278); BGH WM 1977, 941; BGH NJW 1993, 1735 (1736); BGH NJW 1998, 602 [BGH 07.10.1997 - XI ZR 233/96] u. 1399;… Wieczorek § 520 Rn. 97;… Zöller-Heßler § 520 Rn. 27).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 225/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerlohn - Maßgeblichkeit des subjektiven …

    Der Bundesgerichtshof hat immer wieder betont, daß die Fälle von schuldhafter Falschinformation, soweit sie nicht durch ein treuwidriges Verhalten des Maklers gekennzeichnet sind, zufriedenstellend unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung zu behandeln sind (BGHZ 36, 323, 327; Urteil vom 3. Juni 1977 - IV ZR 71/76 - WM 1977, 941, 943).
  • BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 114/80

    Verwirkung des Maklerlohnanspruchs wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung …

    Danach verwirkt ein Makler seinen Lohnanspruch, wenn er vorsätzlich, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise so deutlich den Interessen seines Auftraggebers zuwider gehandelt hat, daß er eines Lohnes unwürdig erscheint (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 3. Juni 1977 - IV ZR 71/76 - WM 1977, 941, 943, vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 177/76 - WM 1978, 245 und vom 16. Oktober 1980 - IVa ZR 35/80 - NJW 1981, 280).
  • BGH, 10.06.1981 - VIII ZR 101/80

    Vorliegen einer unzulässigen Abstandsvereinbarung bei Aufgabe einer Wohnung - …

    Der Berufungskläger ist gehalten, sein erstinstanzliches Vorbringen zusammenzufassen und darauf zu überprüfen, inwieweit es angesichts der abweichenden Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts noch aufrechterhalten und dem Berufungsgericht sowie dem Prozeßgegner unterbreitet werden soll (BGH Urteile vom 23. Mai 1977 - II ZR 66/77 = WM 1977, 941; Senatsurteil vom 14. März 1979 - VIII ZR 46/78 = WM 1979, 619).
  • BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 14/88
    Bei teilbarem Streitgegenstand muß sich die Begründung, wie bereits das Kammergericht zutreffend hervorgehoben hat, mit jedem der angegriffenen Teile befassen und ausführen, warum das Urteil insoweit für fehlerhaft gehalten wird, widrigenfalls das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig ist (BGHZ 22, 272, 278; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1967 - II ZR 91/65 - LM § 519 ZPO Nr. 58; Urteil vom 23. Mai 1977 - II ZR 66/77 - WM 1977, 941).
  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 113/87
    Dadurch soll der Berufungskläger im Interesse der sorgfältigen Vorbereitung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens gezwungen werden, sein Vorbringen aus dem ersten Rechtszug straff zusammenzufassen und dahin zu prüfen, inwieweit es angesichts der abweichenden Auffassung des Erstrichters noch aufrechterhalten oder ergänzt und dem Berufungsrichter unterbreitet werden soll (BGH WM 1977, 941).
  • KG, 01.12.1987 - 4 U 1122/87

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Mit einer Stufenklage verbundene Klage …

    Bei teilbarem Streitgegenstand hängt die Zulässigkeit der Berufung hinsichtlich jedes der Anspruchsteile von einer auf ihn bezüglichen Begründung ab (BGH NJW 1957, 424, 425 unter 2; WM 1977, 941), mag sich die Begründung auch nicht mit jedem der dem Berufungsführer nachteilig beurteilten Streitpunkte befassen müssen (BGH NJW 1984, 177, 178 unter I 2 a).
  • LG Hagen, 18.03.2024 - 2 O 10/20
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