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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2039
BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89 (https://dejure.org/1991,2039)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1991 - XI ZR 151/89 (https://dejure.org/1991,2039)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1991 - XI ZR 151/89 (https://dejure.org/1991,2039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung - Aufklärungspflicht bei dem Erwerb von amerikanischen Billigaktien

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1947
  • WM 1991, 667
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen; …

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Beim Vertrieb von Terminoptionen ist eine Aufklärung durch den Vermittler auch über die finanziellen Auswirkungen einer bereits offengelegten Preisgestaltung regelmäßig deshalb verlangt worden, weil der Vermittler die am ursprünglichen Handelsplatz vorgegebene Situation durch ganz erhebliche hinzutretende Gebühren verfälscht hatte und auf diese Weise die Grundlagen eines an sich nicht aussichtlosen Geschäfts entscheidend beeinträchtigt worden waren (vgl. BGH, NJW 1986, 123 (124); NJW-RR 1986, 1292 = WM 1986, 734; vgl. auch Senat, WM 1990, 61; NJW 1991, 1106 (in diesem Heft) = WM 1991, 127 (129)).
  • BGH, 14.03.1988 - II ZR 302/87

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Klageabweisung durch das erstinstanzliche …

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil trägt der Bekl. (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 831 = LM § 539 ZPO Nr. 15 = WM 1988, 1031 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Das brachte schon im Vorfeld der vertraglichen Beziehungen der Parteien die Verpflichtung mit sich, dem Kl. ein zutreffendes Bild von den Chancen und Gefahren der vermittelten Geschäfte zu verschaffen, so daß er sachgerechte Entschlüsse fassen konnte (vgl. BGHZ 80, 80 (82) = NJW 1981, 1266 = LM BörsG Nr. 5; BGH, NJW 1981, 1440 (1441)).
  • BGH, 05.11.1984 - II ZR 38/84

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Warenterminoptionen

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Beim Vertrieb von Terminoptionen ist eine Aufklärung durch den Vermittler auch über die finanziellen Auswirkungen einer bereits offengelegten Preisgestaltung regelmäßig deshalb verlangt worden, weil der Vermittler die am ursprünglichen Handelsplatz vorgegebene Situation durch ganz erhebliche hinzutretende Gebühren verfälscht hatte und auf diese Weise die Grundlagen eines an sich nicht aussichtlosen Geschäfts entscheidend beeinträchtigt worden waren (vgl. BGH, NJW 1986, 123 (124); NJW-RR 1986, 1292 = WM 1986, 734; vgl. auch Senat, WM 1990, 61; NJW 1991, 1106 (in diesem Heft) = WM 1991, 127 (129)).
  • BGH, 06.04.1981 - II ZR 84/80

    Differenzeinwand - Schädigung - Culpa in contrahendo - CIC - …

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Das brachte schon im Vorfeld der vertraglichen Beziehungen der Parteien die Verpflichtung mit sich, dem Kl. ein zutreffendes Bild von den Chancen und Gefahren der vermittelten Geschäfte zu verschaffen, so daß er sachgerechte Entschlüsse fassen konnte (vgl. BGHZ 80, 80 (82) = NJW 1981, 1266 = LM BörsG Nr. 5; BGH, NJW 1981, 1440 (1441)).
  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 141/85

    GmbH-Geschäftsführer - Aufklärungspflichten - Warenterminoptionen - …

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Beim Vertrieb von Terminoptionen ist eine Aufklärung durch den Vermittler auch über die finanziellen Auswirkungen einer bereits offengelegten Preisgestaltung regelmäßig deshalb verlangt worden, weil der Vermittler die am ursprünglichen Handelsplatz vorgegebene Situation durch ganz erhebliche hinzutretende Gebühren verfälscht hatte und auf diese Weise die Grundlagen eines an sich nicht aussichtlosen Geschäfts entscheidend beeinträchtigt worden waren (vgl. BGH, NJW 1986, 123 (124); NJW-RR 1986, 1292 = WM 1986, 734; vgl. auch Senat, WM 1990, 61; NJW 1991, 1106 (in diesem Heft) = WM 1991, 127 (129)).
  • BGH, 09.07.1985 - 1 StR 216/85

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Inhaltliche …

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Soweit der Bekl. daneben ohne nähere Erläuterung auf die Abrufbarkeit von Kursen über das - von der National Association of Securities Dealers unterhaltene - NASDAQ - Computersystem (vgl. dazu Schlüter, NStZ 1986, 179 (180);… im einzelnen Wilson, in: NASDAQ Handbook, 1987, S. 513 ff.) verweist, erweckt er bei besser informierten Kunden den Eindruck, sie profitierten von der höheren Kurswahrheit dieses Systems.
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 182/88
    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Beim Vertrieb von Terminoptionen ist eine Aufklärung durch den Vermittler auch über die finanziellen Auswirkungen einer bereits offengelegten Preisgestaltung regelmäßig deshalb verlangt worden, weil der Vermittler die am ursprünglichen Handelsplatz vorgegebene Situation durch ganz erhebliche hinzutretende Gebühren verfälscht hatte und auf diese Weise die Grundlagen eines an sich nicht aussichtlosen Geschäfts entscheidend beeinträchtigt worden waren (vgl. BGH, NJW 1986, 123 (124); NJW-RR 1986, 1292 = WM 1986, 734; vgl. auch Senat, WM 1990, 61; NJW 1991, 1106 (in diesem Heft) = WM 1991, 127 (129)).
  • BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01

    Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

    Soweit der erkennende Senat gewerbliche Vermittler sogenannter Penny Stocks als verpflichtet angesehen hat, ihre Kunden schriftlich über Verlustrisiken aufzuklären, diente dies insbesondere der Korrektur eines durch schriftliches Informationsmaterial erweckten falschen Eindrucks (Senat, Urteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89, WM 1991, 667, 668).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 6 U 96/06

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Vermittlung von Kapitalanlagen

    Die Aufklärung kann wirksam nur schriftlich erfolgen, weil der typischerweise unerfahrene Käuferkreis nur durch eine schriftliche Belehrung ein zutreffendes Bild von solchen Gefahren gewinnen kann (BGH, NJW 1991, 1947 f.).

    Der Vortrag des Beklagten zu 1.), er gehe davon aus, Herr W. habe sämtliche Risiken eines Investments in Aktien der SGBI mit dem Kläger erörtert, stellt sich zum einen als bloße Vermutung dar, zum anderen wäre diese mündliche Aufklärung ungenügend, weil sie nur schriftlich erfolgen kann (BGH, NJW 1991, 1947 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051).

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91
    Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83; Senatsurteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 = WM 1991, 667) Einspruch ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden und damit zulässig.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 257/06

    Aufklärungspflichten eines zur Wahrnehmung von spekulativen Börsenterminen …

    Diese Aufklärung muss dabei, will sie ihren Zweck nicht verfehlen, grundsätzlich schriftlich und darf nicht ausschließlich fernmündlich erfolgen (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1992, 1879, 1880; BGH NJW-RR 2004, 203, 204 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 270/00

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im Wege eines zweiten …

    Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83; BGH, Urteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 - NJW 1991, 1947) Einspruch ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden.
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99

    Ankauf und Verkauf von Wertpapieren; Vermittlung; Aufklärung über die Risiken von …

    Bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen wie etwa im Handel mit Terminoptionen oder bei O-Markt-Geschäften muß die Aufklärung grundsätzlich schriftlich erteilt werden (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1994, 997) und Umstände, die den Anlagezweck gefährden können, so herausstellen, daß sie auch von einem flüchtigen Leser wahrgenommen werden (vgl. BGH NJW 1994, 997).

    Für O-Markt- und ähnliche Geschäfte, für die der Bundesgerichtshof ausdrücklich an diese Rechtsprechung angeknüpft hat (vgl. BGH NJW 1991, 1947, 1948), kann nichts anderes gelten, so daß auch die Beklagte zu 1. weiterhin der Pflicht zur schriftlichen Aufklärung unterliegt.

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 39/06

    Zur Wirksamkeit ausländischer Schiedsabreden - Erstreckung der Abgeltungsklausel …

    Dem Kläger stand zwar ursprünglich gegen die Beklagte gemäß Artikel 40 Abs. 1 EGBGB, §§ 826, 830 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens nebst Zinsen zu, da sie bzw. ihr vertretungsberechtigtes Organ der D. GmbH bei der von dieser bzw. von deren Geschäftsführer vorsätzlich begangenen sittenwidrigen Schädigung des Klägers aufgrund fehlerhafter Aufklärung über die Risiken von Optionsgeschäften (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1992, 1879, 1880; BGH NJW-RR 2004, 203, 204 m.w.Nachw.) durch ihre Mitwirkung als in den USA tätiges Brokerhaus mangels Vorsorge gegen den Missbrauch der Vertragskonstruktion durch die D. GmbH und mangels Überprüfung ihrer Seriösität (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425) vorsätzlich Hilfe geleistet hat.
  • LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 O 408/03

    Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung bei nicht ausreichender Aufklärung …

    Die Aufklärung kann wirksam nur schriftlich erfolgen, weil der typischerweise unerfahrene Käuferkreis nur durch eine schriftliche Belehrung ein zutreffendes Bild von solchen Gefahren gewinnen kann (BGH NJW 1991, 1947 G7.).

    Ungeachtet dessen wäre die behauptete telefonische Aufklärung als wahr unterstellt ungenügend, weil die erforderliche Aufklärung in diesem Bereich wirksam nur schriftlich erfolgen kann (BGH NJW 1991, 1947 G7.; OLG E NJW-RR 2002, 1051).

  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2003 - 21 O 485/02

    Haftung des Vermögensverwalters bei unterlassener Aufklärung über Aktien mit …

    Bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen wie etwa im Handel mit Terminoptionen oder bei OTC-Markt-Geschäften muss die Aufklärung grundsätzlich schriftlich erteilte werden (…vgl. BGH, Urt. v. 11.7. 1988 - II ZR 355/87, BGHZ 105, 108 [110 f.] = MDR 1988, 1030; BGH, Urt. v. 5.3.1991 - XI ZR 151/89, NJW 1991, 1947 [1948];… BGH, Urt. v. 1.2.1994 - XI ZR 125/93, MDR 1994, 472 = NJW 1994, 997) und Umstände, die den Anlagezweck gefährden können, so herausstellen, dass sie auch von einem flüchtigen Leser wahrgenommen werden (…vgl. BGH, Urt. v. 1.2. 1994 - XI ZR 125/93, MDR 1994, 472 = NJW 1994, 997).

    Für OTC-Markt- und ähnliche Geschäfte, für die der BGH ausdrücklich an diese Rechtsprechung angeknüpft hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.3. 1991 - XI ZR 151/89, NJW 1991, 1947 [1948]), kann nichts anderes gelten, so dass auch die Beklagte zu 1) weiterhin der Pflicht zur schriftlichen Aufklärung unterliegt.".

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01

    Erhöhte Aufklärungspflicht des Vermittlers beim Verkauf von Penny Stocks …

    Denn grundsätzlich kann eine Aufklärung wirksam nur schriftlich erfolgen, weil der typischerweise unerfahrene Käuferkreis nur durch eine schriftliche Belehrung ein zutreffendes Bild von solchen Gefahren gewinnen kann (BGH NJW 1991, 1947 (1948)).
  • LG Düsseldorf, 09.11.1999 - 6 O 191/99

    Schadenersatzbegehren auf Grundlage eines Kaufs von amerikanischen Billigaktien …

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 6 U 121/04

    Pflichten eines Vermittlers von ungewöhnlichen Anlagegeschäften

  • LG Düsseldorf, 10.11.2009 - 15 O 234/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im …

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2002 - 17 U 200/01
  • LG Düsseldorf, 29.02.2008 - 15 O 234/06

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit …

  • LG Düsseldorf, 22.03.2006 - 1 O 165/05

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Börsentermingeschäften am OTC- Markt wegen …

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 6 U 101/95
  • LG Köln, 25.10.2011 - 21 O 902/10

    Schadenersatz wegen der Verletzung von Vertragspflichten aus einem …

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2004 - 6 U 195/03
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 6 U 102/02
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2002 - 15 U 167/01
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