Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1991 - X ZR 85/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz - Schadensersatzanspruch - Hauptpflicht - Verzug - Anspruchsvoraussetzung
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 22.06.1990 - 22 U 52/90
- BGH, 06.09.1990 - X ZR 85/90
- BGH, 24.09.1991 - X ZR 85/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 556
- WM 1992, 34
- BB 1993, 2
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.09.1971 - VII ZR 20/70
Rechtsfolgen der Nichterfüllung der Pflicht des Bestellers zum Abruf einer …
Auszug aus BGH, 24.09.1991 - X ZR 85/90
Der von der Kl. gegen den Bekl. geltend gemachte und auf § 326 I 1 BGB gestützte Schadensersatzanspruch setzt u. a. voraus, daß der Bekl. mit einer Hauptleistungspflicht in Verzug gewesen ist (…BGHRBGBB § 326 Abs. 1 - Einreden 1; BGH, NJW 1972, 99;… Palandt-Heinrichs, BGB, 50. Aufl. (1991), § 326 Rdnr. 3b m. w. Nachw.).
- BGH, 16.12.2003 - X ZR 129/01
Pflicht des Softwareherstellers zur Überlassung des Quellcodes; Bestimmung des …
Selbst wenn man mit dem Berufungsgericht davon ausginge, daß weitergehende Vereinbarungen zum Leistungsumfang nicht getroffen worden sind, so schuldete der Beklagte die Erstellung eines Datenverarbeitungsprogramms, das dem Stand der Technik bei einem mittleren Ausführungsstandard entspricht (Sen.Urt. v. 24.09.1991 - X ZR 85/90, CR 1992, 543). - OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 3/97
Rechtsnatur eines Vertrages über die Erstellung einer Individual-Software; Umfang …
Dieser besteht in einer Softwarelösung entsprechend dem Stand der Technik bei einem mittleren Ausführungsstandard (vgl. BGH NJW-RR 1992, 556, 557 = CR 1992, 543, 544; LG Köln CR 1994, 624, 625; vgl. hierzu auch Schaub, CR 1993, 329, 331), mag eine solche nach dem Vertragsschluß auch noch einer näheren Konkretisierung bedürfen (vgl. OLG Düsseldorf CR 1993, 361, 362). - KG, 27.04.1994 - 24 W 7352/93
Richterliche Gestaltung bei Weigerung der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich …
Danach können beispielsweise die Wohnungseigentümer die Nutzung der ausgewiesenen Stellplätze durch Lastkraftwagen und Wohnwagen durch Mehrheitsbeschluß untersagen (OLG Hamburg WM 1992, 34).
- OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92
Leistungsbeschreibung durch den Besteller einer EDV-Konfiguration - "EDV für die …
Da die Beklagte ihr Wünsche nicht in der geschilderten Weise präzisiert hat, schuldete die Klägerin ein Ergebnis, das dem Stand der Technik bei einem mittleren Ausführungsstandard entsprach (Junker a.a.O. 829 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 1992, 556 = CR 1992, 543). - OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
Grundstückskaufvertrag: Rücktritt wegen Nichtleistung von Wohngeld
aa) Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit, dass der Gläubiger nur dann gem. § 326 Abs. 1 BGB a.F. zurücktreten kann, wenn sich der Schuldner mit einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptleistungspflicht in Verzug befindet (st. Rspr. RG, vgl. nur RGZ 53, 161, 164; 57, 105, 110; BGH, Urt. v. 30.9.1971 - VII ZR 20/70, NJW 1972, 99; Urt. v. 24.9.1991 - X ZR 85/90, WM 1992, 34, 36; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 Rdn. 7; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Auf. - BGH, 27.04.1995 - X ZR 75/93
Lieferung von speziell auf die Belange eines Betriebes zugeschnittener …
Bei solchen Sachverhaltsgestaltungen ist Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB anzuwenden (…vgl. z.B. Urt. v. 03.11.1992 - X ZR 83/90, WM 1993, 561; Urt. v. 24.09.1991 - X ZR 85/90, WM 1992, 34;… zuletzt Urt. v. 28.06.1994 - X ZR 95/92, nicht veröffentlicht). - OLG Düsseldorf, 10.06.1992 - 19 U 23/91 d. Red.: Vgl. zum Themenkreis Pflichtenheft BGH CR 1992, 543.
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