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| BGH, 14.11.1991 - III ZR 145/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Autohändler - Abweichung von Weisungen - Weitergabe eines Schecks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280, § 667, § 675
Haftung des Kfz-Händlers für weisungswidrige Weitergabe des Kaufpreisschecks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Haftung eines Kfz-Händlers wegen weisungswidriger Scheckweitergabe
Verfahrensgang
- LG Münster, 23.08.1989 - 2 O 142/89
- OLG Hamm, 28.05.1990 - 2 U 208/89
- BGH, 14.11.1991 - III ZR 145/90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 904
- MDR 1992, 228
- WM 1992, 538
- BB 1992, 729
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84
Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - III ZR 145/90
Wie schon das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, trifft jedoch für das Vorliegen und die Höhe eines auszugleichenden Vorteils die Darlegungs- und Beweislast die Beklagte (BGHZ 94, 195, 217) [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84]; sie muß substantiiert einen höheren Vorteil behaupten. - BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86
Ausfertigung einer Fristverlängerung ohne Angabe des neuen Fristendes
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - III ZR 145/90
In seinem Urteil vom 18. März 1987 - IV a ZR 20/86 - WM 1987, 663 - hat der Bundesgerichtshof eine dahingehende Würdigung der Einlösung eines unter einem vergleichbaren Vorbehalt übersandten Schecks nur deshalb abgelehnt, weil die Empfängerin des Schecks sowohl vorher als auch gleichzeitig "die Klägerin nicht darüber im Unklaren gelassen (hatte), daß sie deren Antrag zum Abschluß eines Treuhandvertrages nicht annehmen wollte".
- OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
Haftung der Sozien eines Rechtsanwalts
Wäre die Herausgabepflicht auf bestimmte Gegenstände gerichtet - etwa auf bestimmte Wertpapiere -, so wäre Unmöglichkeit i. S. von § 280 BGB eingetreten (BGH WM 1992, S. 538, 539;… Münchener Kommentar/Seiler, BGB, 3. Aufl., § 667 Rdnr. 23), woraus neben ihm die Beklagte auf Schadensersatz haften würde. - OLG Bamberg, 13.11.2006 - 4 U 390/05 der Streithelferin 2 (an die Klägerin abgetretene) Ansprüche aus einem Treuhandverhältnis (BGH NJW 1992, 904 [BGH 14.11.1991 - III ZR 145/90]; NJW 2002, 2458; BGH NJW-RR 2004, 121 [BGH 30.10.2003 - III ZR 344/02] ) zustünden,.
- OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 19/98
Gerichtliche Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs auf Grundlage der Regeln über …
Ist ihm die Herausgabe unmöglich, so haftet er bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dem Auftraggeber auf Schadensersatz (vgl. dazu: BGH NJW-RR 1993, 926 und WM 1992, 538, 539; Staudinger-Wittmann, BGB, 13. Bearbeitung, § 667 Rd. 17;… MüKo-Seiler, BGB, 3. Aufl., § 667 Rd. 23).
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