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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1992 - IX ZR 229/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3602
BGH, 12.11.1992 - IX ZR 229/91 (https://dejure.org/1992,3602)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1992 - IX ZR 229/91 (https://dejure.org/1992,3602)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1992 - IX ZR 229/91 (https://dejure.org/1992,3602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einrede der mangelnden Prozeßkostensicherheit in der Revisionsinstanz - Zeitpunkt der Geltendmachung der Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung - Rechtsfolgen bei verspätet erhobener Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1021
  • WM 1993, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.04.1981 - VIII ZR 159/80

    Zeitpunkt der Erhebung von Zulässigkeitsrügen

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - IX ZR 229/91
    Die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die in der höheren Instanz nicht mehr zulässig sind, wenn sie in der Vorinstanz schuldhaft nicht erhoben wurden (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, ZIP 1981, 780; Senatsurt. v. 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373, 374).

    Die demnach eingetretene Ausschließungswirkung dauert auch im Revisionsverfahren fort (vgl. RGZ 155, 239, 241 f; BGH, Urt. v. 1. April 1981 aaO;… Stein/Jonas/Grunsky a.a.O. § 566 Rdn. 2).

  • BGH, 23.11.1989 - IX ZR 23/89

    Zulassung der Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - IX ZR 229/91
    Die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die in der höheren Instanz nicht mehr zulässig sind, wenn sie in der Vorinstanz schuldhaft nicht erhoben wurden (…vgl. BGH, Urt. v. 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, ZIP 1981, 780; Senatsurt. v. 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373, 374).

    Dieses Verlangen mußte jedoch seinerseits unter Beachtung der für seine Rechtzeitigkeit maßgeblichen Vorschriften erfolgen (vgl. Senatsurt. v. 23. November 1989, aaO), damit sich auch der Gegner darauf einstellen konnte.

  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 65/61

    Einrede mangelnder Sicherheit im Revisionsverfahren. Streitwert

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - IX ZR 229/91
    Da die Klägerinnen ihre Verpflichtung, wegen der Prozeßkosten Sicherheit zu leisten, bestreiten, ist hierüber aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zwischenurteil zu entscheiden (BGHZ 37, 264, 266).
  • RG, 04.08.1937 - V 53/37

    Kann die inländische Partei in der Revisionsinstanz wegen der ihr hier …

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - IX ZR 229/91
    Die demnach eingetretene Ausschließungswirkung dauert auch im Revisionsverfahren fort (vgl. RGZ 155, 239, 241 f;… BGH, Urt. v. 1. April 1981 aaO;… Stein/Jonas/Grunsky a.a.O. § 566 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 21.03.1994 - 2 U 103/92

    Deutsch-mauretanisches Projekt: Kollisionsrecht, Ermittlung ausländischen Rechts, …

    b) Nachdem der Kläger die Verbürgung der Gegenseitigkeit bei der Freistellung ausländischer Kläger von der Leistung einer Prozeßkostensicherheit belegt hat, bedarf die zuvor erhobene Verspätungsrüge, der der Einwand der mangelnden Prozeßkostensicherheit nach Maßgabe der §§ 529 Abs. 1, 283 Abs. 3 ZPO ausgesetzt ist (BGH NJW 1981, 2646; WM 1993, 355; OLG Frankfurt RIW 1992, 767) keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 18.03.1999 - 18 U 84/98

    Anordnung und Leistung einer Prozesskostensicherheit durch einen Ausländer; Rüge …

    § 112 Abs. 3 ZPO läßt zwar ein Verlangen auf weitere Sicherheitsleistung zu, jedoch nur, wenn die verlangte Sicherheit, die grundsätzlich die Kosten für alle im konkreten Fall möglichen Rechtszüge umfassen soll, nicht ausreicht, nicht hingegen, wenn eine Sicherheitsleistung nur eingeschränkt für eine Instanz beantragt war (…vgl. BGH a. a. O.; so auch Musielak/Ball, ZPO, § 529 Randziffer 9;… Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 529 Randziffer 2; vgl. auch BGH NJW-RR 1990, 378 sowie NJW-RR 1993, 1021; OLG Frankfurt MDR 1992, 188 f.).
  • OLG Hamm, 04.10.1996 - 29 U 108/95

    Parteifähigkeit einer ausländischen (Cayman Islands) Firma

    Im übrigen müßte der Einwand gem. § 529 Abs. 1 S. 2 ZPO wegen unentschuldigter Verspätung unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH NJW 1981, 2646; WM 1993, 355; OLG Frankfurt RIW 1993, 767).Unter diesen Umständen hat der Senat davon abgesehen, über die Einrede nach abgesonderter Verhandlung durchZwischenurteil zu entscheiden.
  • LAG Hessen, 09.02.1998 - 16 Sa 1285/97

    Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der angegriffenen …

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