Rechtsprechung
| BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung - Mangelhafte Lieferung - Verschulden - Verletzung der Sorgfaltspflicht - Haftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Haftung des Verkäufers wegen schuldhafter Lieferung einer mangelhaften Sache - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftet der Verkäufer von Trockenmörtel für Folgeschäden? (IBR 1994, 315)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 601
- MDR 1994, 670
- VersR 1994, 569
- WM 1994, 1119
- DB 1994, 933
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.05.1969 - IV ZR 615/68
Reinigung des Tanks eines Silofahrzeugs - Verschmutzung des Fahrzeugtanks infolge …
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Zutreffend hat das Berufungsgericht einen Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte in Höhe von 4.201, 18 DM, der sich aus der Befriedigung von Wandelungs-, Minderungs- oder Nachlieferungsansprüchen der Firma W. ergeben könnte, verneint, weil unmittelbar an der Ladung entstandene Schäden gemäß § 11 Nr. 3 AKB von der Versicherung ausgeschlossen sind (BGH, Urteil vom 28. Mai 1969 - IV ZR 615/68 = VersR 1969, 726 unter 3).a) Zwar wäre ein solcher mittelbarer Schaden, der sich als weitere Auswirkung der Beschädigung des beförderten Trockenmörtels darstellt, durch den Gebrauch des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs gemäß § 10 Abs. 1 AKB verursacht und nicht durch § 11 Nr. 3 AKB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 28. Mai 1969 - IV ZR 615/68 aaO; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - IV ZR 243/92 unter 3 a, zur Veröffentlichung bestimmt); daß nach dem Vortrag der Beklagten die Reinigung des Tanks mit einem Besen und nicht mittels eines vom Wagenmotor betriebenen Gebläses erfolgt ist, macht keinen Unterschied, da beides noch zum "Gebrauch" des Fahrzeugs gehört (OLG Frankfurt a. M. VersR 1982, 967 f;… Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 15. Aufl., § 10 AKB Rdnr. 106;… Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 10 AKB Anm. 3 B).
- BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86
Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Weitere Voraussetzung ist allerdings, daß der Schaden des Käufers sich nicht auf den Erhalt der mangelhaften Sache beschränkt - insoweit ist er auf die Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB zu verweisen -, sondern an anderen Rechtsgütern oder an seinem Vermögen eintritt (sogenannter Mangelfolgeschaden, vgl. BGHZ 77, 215, 217; 101, 337, 339 [BGH 16.09.1987 - VIII ZR 334/86]; Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - VIII ZR 49/88 = WM 1989, 575 unter II 4 a, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82
Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Hierfür wäre erforderlich, daß für die Firma W. ein Vertragswille der Klägerin erkennbar war, die Gewähr für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des gelieferten Mörtels zu übernehmen und für die Folgen eines Fehlens dieser Eigenschaften einzustehen (BGHZ 59, 158, 160 f; 87, 302, 305 f; Senatsurteil vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90 = WM 1992, 32 unter II 1 b bb, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92
Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
a) Zwar wäre ein solcher mittelbarer Schaden, der sich als weitere Auswirkung der Beschädigung des beförderten Trockenmörtels darstellt, durch den Gebrauch des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs gemäß § 10 Abs. 1 AKB verursacht und nicht durch § 11 Nr. 3 AKB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (BGH…, Urteil vom 28. Mai 1969 - IV ZR 615/68 aaO; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - IV ZR 243/92 unter 3 a, zur Veröffentlichung bestimmt); daß nach dem Vortrag der Beklagten die Reinigung des Tanks mit einem Besen und nicht mittels eines vom Wagenmotor betriebenen Gebläses erfolgt ist, macht keinen Unterschied, da beides noch zum "Gebrauch" des Fahrzeugs gehört (OLG Frankfurt a. M. VersR 1982, 967 f;… Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 15. Aufl., § 10 AKB Rdnr. 106;… Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 10 AKB Anm. 3 B). - BGH, 28.04.1976 - VIII ZR 244/74
Verkehrssicherungspflicht bei Versendung von unverpackten betriebsbereiten …
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
In diesem Fall wäre die Firma L. hinsichtlich der Durchführung der Lieferung Erfüllungsgehilfe der Klägerin gewesen (vgl. BGHZ 66, 208, 211;… Soergel/Huber, Vor § 433 Rdnr. 12). - BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90
Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Hierfür wäre erforderlich, daß für die Firma W. ein Vertragswille der Klägerin erkennbar war, die Gewähr für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des gelieferten Mörtels zu übernehmen und für die Folgen eines Fehlens dieser Eigenschaften einzustehen (BGHZ 59, 158, 160 f; 87, 302, 305 f; Senatsurteil vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90 = WM 1992, 32 unter II 1 b bb, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79
Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV, …
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Weitere Voraussetzung ist allerdings, daß der Schaden des Käufers sich nicht auf den Erhalt der mangelhaften Sache beschränkt - insoweit ist er auf die Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB zu verweisen -, sondern an anderen Rechtsgütern oder an seinem Vermögen eintritt (sogenannter Mangelfolgeschaden, vgl. BGHZ 77, 215, 217; 101, 337, 339 [BGH 16.09.1987 - VIII ZR 334/86]; Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - VIII ZR 49/88 = WM 1989, 575 unter II 4 a, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71
Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Hierfür wäre erforderlich, daß für die Firma W. ein Vertragswille der Klägerin erkennbar war, die Gewähr für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des gelieferten Mörtels zu übernehmen und für die Folgen eines Fehlens dieser Eigenschaften einzustehen (BGHZ 59, 158, 160 f; 87, 302, 305 f; Senatsurteil vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90 = WM 1992, 32 unter II 1 b bb, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 49/88
Voraussetzungen eines Ges mtwandelungsrechts
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Weitere Voraussetzung ist allerdings, daß der Schaden des Käufers sich nicht auf den Erhalt der mangelhaften Sache beschränkt - insoweit ist er auf die Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB zu verweisen -, sondern an anderen Rechtsgütern oder an seinem Vermögen eintritt (sogenannter Mangelfolgeschaden, vgl. BGHZ 77, 215, 217; 101, 337, 339 [BGH 16.09.1987 - VIII ZR 334/86]; Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - VIII ZR 49/88 = WM 1989, 575 unter II 4 a, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 04.10.1989 - VIII ZR 233/88
Recht auf Wandelung des Kaufvertrages - Fehlerhafte Zusicherung einer Eigenschaft …
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
b) Wie das Berufungsgericht jedoch in zulässiger und damit das Revisionsgericht bindender tatrichterlicher Vertragsauslegung (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1989 - VIII ZR 233/88 = WM 1989, 1894 unter II 1 a m.w.Nachw.) festgestellt hat, rechtfertigt der Tatsachenvortrag der Klägerin die Annahme einer - hier allein in Betracht kommenden - stillschweigenden Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft des Mörtels nicht. - OLG Frankfurt, 07.01.1982 - 16 U 98/81
Verunreinigtes Transportgut; Produktionsschaden; Sonderfahrzeug
- BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94
Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton
Nach gefestigter Rechtsprechung kommt ein solcher Anspruch in Betracht, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers in der Lieferung einer mangelhaften Sache liegt, ihn hieran ein Verschulden trifft und sich der Schaden des Käufers nicht auf den Erhalt der mangelhaften Sache beschränkt, sondern an anderen Rechtsgütern oder an seinem Vermögen eintritt (sogenannter Mangelfolgeschaden, vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - VIII ZR 282/93 = WM 1994, 1119 = NJW-RR 1994, 601 unter II 3 m.w.Nachw.). - BGH, 17.03.1999 - VIII ZR 2/98
Zurückbehaltungsrecht des Käufers einer mangelhaften Sache
Das Berufungsgericht hat indessen verkannt, daß der Beklagten gegen die Klägerin wegen der Lieferung der unstreitig mangelhaften Fertigteilschächte ein eigener Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung (vgl. z.B. Senatsurteile vom 9. Februar 1994 - VIII ZR 282/93 = WM 1994, 1119 unter II 3 und vom 20. März 1996 - VIII ZR 109/95 = WM 1996, 1592 unter II 2 a, jeweils m.w.Nachw.) zustehen kann, den sie dem Kaufpreisanspruch der Klägerin - gegebenenfalls in Verbindung mit § 404 BGB - einrede- oder aufrechnungsweise entgegensetzen kann. - OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 275/93
Haftung des Lieferanten einer Tankanlage mit einer elektronischen …
Rn. 37 Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH VersR 1994, 569 f.) kommt ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen schuldhafter Schlechtlieferung oder -herstellung in Betracht, wenn die Pflichtverletzung des Werkunternehmers in der Lieferung oder Herstellung einer mangelhaften Werkleistung liegt und ihn hieran ein Verschulden trifft.In entsprechender Anwendung des § 282 BGB trifft die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast, daß sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. hierzu zuletzt BGH VersR 1994, 569, 570).
- OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 75/02
Bezugnahme auf eine DIN-Norm keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
Der Schaden, der der Klägerin durch die Verarbeitung des mit Eisensulfid verunreinigten Kieses entstanden ist, gehört auch zu den Mangelfolgeschäden (vergl. BGHZ 77, 215 [218 f]; BGH NJW-RR 1994, 601 [602]). - OLG Oldenburg, 03.07.2007 - 2 U 137/05
Überprüfung v. Auflager der Konstruktion v. Flachdach
Derartige Haftungsschäden sind als entfernte Mangelfolgeschäden anzusehen (vgl. BGH NJW 1969, 838 [BGH 30.01.1969 - VII ZR 139/66] und NJW-RR 1994, 601).
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