Rechtsprechung
| BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.; ZGB § 68; FGB § 39
- Wolters Kluwer
Grundstück - Bodenreform - Besitzwechsel - Gesetzliches Verfügungsverbot - Aufhebung - Privatrechtliche Vereinbarung - Eigentumsübertragung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VOBl. für die Provinz Sachsen 1945 Nr. 1 S. 28) Art. VI Abs. 1; DDR: ZGB § 68 Abs. 1 Nr. 1; DDR: FGB § 39; DDR: Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Boden... reform vom 6. März 1990 (GBl. S. 134) § 1 Satz 2
Verordnung über die Bodenreform vom 3. September 1945 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.; ZGB § 68; FGB § 39
Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform
Papierfundstellen
- ZIP 1994, 1222
- MDR 1995, 34
- NJ 1994, 519
- WM 1994, 1940
- Rpfleger 1995, 63
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90
Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht
Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
Familienrecht">234 § 4 EGBGB in Verbindung mit § 39 FGB zugrundegelegt habe (BGHZ 117, 35 ff).Zu Recht hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 117, 35 ff) besondere Umstände verneint, die es rechtfertigen könnten, der Klägerin gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB das Alleineigentum am Hausgrundstück der Parteien zuzusprechen.
Auch soweit die Revision nunmehr vorträgt, die Klägerin habe das Hausgrundstück aufgrund einer staatlichen Wohnraumzuweisung bei Ablauf des 15. März 1990 allein bewohnt, während dem Beklagten durch staatliche Wohnraumzuweisung vom 15. Juli 1982 anderer Wohnraum zugewiesen worden sei, stellt dies keinen triftigen Grund dar, der Klägerin nunmehr auch das Alleineigentum zu übertragen (vgl. BGHZ 117, 35, 49 f).
Denn wenn die anteilslose Eigentumsgemeinschaft der Parteien an dem Bodenreformgrundstück sich nicht schon kraft Gesetzes in hälftiges Bruchteilseigentum umgewandelt hatte, war sie jedenfalls - wie geschehen - auf die Widerklage unter Anwendung der vom erkennenden Senat aufgestellten Grundsätze über die Halbteilung von Grundstücken (BGHZ 117, 35, 42 ff) in eben dieser Weise aufzulösen.
Wie der Senat bereits entschieden hat, besteht aber keine Notwendigkeit, über Vermögensteilung und Zuweisung der Ehewohnung einheitlich zu entscheiden; insbesondere stellt das stärkere Bedürfnis eines Ehegatten nach Nutzung der Ehewohnung keinen triftigen Grund dar, ihm auch das Alleineigentum an dem Grundstück zu übertragen (BGHZ 117, 35, 49).
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
Diese Rechtslage ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 90, 96 f.) auch nach der deutschen Wiedervereinigung anzuerkennen. - BGH, 05.05.1993 - XII ZR 38/92
Wertermittlung bei Ausgleichsanspruch nach Ehescheidung
Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
Familienrecht">234 § 4 Abs. 5 EGBGB auch nach dem Wirksamwerden des Beitritts das für das Beitrittsgebiet bisher geltende Recht maßgebend, da die Parteien, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet hatten und haben, vor diesem Zeitpunkt rechtskräftig geschieden worden sind (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 38/92 - FamRZ 1993, 1048, 1049). - BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
Bestätigungsvertrag
Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
Die an diesem Geschäft Beteiligten haben lediglich die Möglichkeit, dieses nach Wegfall des Verbots erneut vorzunehmen (vgl. auch BGHZ 11, 59, 60). - BezG Gera, 28.06.1993 - 3 T 50/93
Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
Diese Entscheidung war konstitutiv (OG NJ 1970, 249, 250; Strasberg NJ 1970, 251, 252); der Wechsel der Zuordnung vollzog sich außerhalb des Grundbuchs (Barkam ZAP-DDR Fach 27 S. 21 ff Anm. II 2; BezG Gera Rpfleger 1994, 106, 108).
- BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs …
Nachträgliche Gesetzesänderungen können dagegen grundsätzlich keine Änderung des Prüfungsmaßstabs mehr bewirken (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1994 - XII ZR 241/92, WM 1994, 1940, unter I 3 [zu § 134 BGB]). - BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01
Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter …
Bei den im Bereich der ehemaligen DDR liegenden Grundstücken, deren Vererbung in Frage steht, handelt es sich um Grundstücke, die im Grundbuch in Abteilung II als Grundstücke aus der Bodenreform gekennzeichnet sind durch den Eintrag: "Das Grundstück darf nicht verpachtet, veräußert oder verpfändet werden" bzw. "Das Grundstück darf nach Art. VI Ziff. 1 der Verordnung über die Bodenreform vom 6. September 1945 weder ganz noch teilweise veräußert, verpachtet oder verpfändet werden" (vgl. BGH DtZ 1994, 347 f.; BezG Neubrandenburg DtZ 1992, 217).Diese Entscheidung war konstitutiv (BGH DtZ 1994, 347/348), so wie Rechtsgrundlage des Eigentumserwerbs des Neubauern nicht ein Rechtsgeschäft, sondern das von der Kreiskommission bestätigte und den Aufteilungsbeschluss enthaltende Protokoll gewesen war (Art. IV Nr. 8 BRVO; vgl. auch Art. 1 der Verordnung über die Grundbucheintragung der Ländereien, die die Bauern aufgrund der Bodenreform erhalten haben, vom 29.3.1946 der Provinz Sachsen, abgedruckt in der Dokumentensammlung VIZ 1998, 551; danach werden die Neusiedler "gesetzliche Eigentümer des Landes vom Moment der Bestätigung des Beschlusses der Gemeindebodenkommission über die Verteilung des Landes durch die Kreisbodenkommission"; Kahlke NJ 1995, 291/292).
Wer dies war, und ob der tatsächliche Besitzer wirklich nach den Regeln der Besitzwechselverordnungen Eigentümer geworden war, ging jedoch aus dem Grundbuch nicht zuverlässig hervor, da sich Eigentumserwerb und Eigentumswechsel ("Besitzwechsel") außerhalb des Grundbuchs vollzogen und im Grundbuch vielfach nicht (deklaratorisch) verlautbart wurden (vgl. Kahlke NJ 1995, 291/292;… Palandt/Bassenge Art. 233 § 11 EGBGB Rn. 2), außerdem aber auch die Besitzwechselvorschriften für die Bodenreformgrundstücke in vielen Fällen nicht beachtet und Rückführungen in den Bodenfonds unterlassen wurden (BGHZ 136, 283/288; 140, 223/231; DtZ 1994, 347/348;… Staudinger/Rauscher Vorbem. zu Art. 233 §§ 11 - 16 EGBGB Rn. 12).
Sachenrecht">233 55 11 - 16 EGBGB zur sachenrechtlichen Bereinigung der Bodenreform; sie sollen die Eigentumslage an den Bodenreformgrundstücken endgültig klären (BGH DtZ 1994, 347/349;… MünchKomm/Eckert aaO Rn. 11).
- OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Pachtvertrag über eine zwangsverwaltete Immobilie: Aktivlegitimation des …
Denn es ist, wie der Senat bereits im Beschluss vom 9.5.2012 ausgeführt hat, von dem Grundsatz auszugehen, dass es, wenn ein Verbotgesetz aufgehoben wird, bei der Nichtigkeit der Geschäfte bleibt, die gegen dieses Gesetz verstoßen haben (BGH, DtZ 1994, 347, 348;… Wiegner, in: Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl., § 61 Rn. 14).
- OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08
Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung
Ein wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtiges Rechtsgeschäft wird nicht dadurch "geheilt", dass das gesetzliche Verbot später wegfällt (BGH WM 1994, 1940; so inzident auch BGH NJW 2008, 3069 ff., wo es heißt, das Rechtsberatungsgesetz sei zwar am 1. Juli 2008 außer Kraft getreten, es sei aber auf den zu entscheidenden Fall noch anwendbar). - BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 150/06
Rechtsfolgen des Verstoßes einer Mietpreisvereinbarung gegen gesetzliche …
aa) Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, dass ein nichtiges Geschäft auch bei Außerkrafttreten des Verbots grundsätzlich nichtig bleibt (BGH, Urteil vom 1. Juni 1994 - XII ZR 241/92, WM 1994, 1940, unter I 3; BGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641, unter 2 b;… Staudinger/Sack, BGB (2003), § 134 Rdnr. 56 m.w.N.); das gilt auch für teilnichtige Geschäfte. - BGH, 20.09.2002 - V ZR 198/01
Anwendung des Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. b EGBGB
Der Eigentumswechsel ist wirksam geworden, weil die Vereinbarungen jeweils von dem Rat des Kreises bestätigt worden waren (BGH, Urt. v. 1. Juni 1994, XII ZR 241/92, WM 1994, 1940, 1942; OG NJ 1970, 249, 250; Staudinger/Rauscher, EGBGB [1996] Vorbem. zu Art. … - BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen …
In einer solchen Neuverteilung an einen Neubauern mit dem Bundesgerichtshof (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 XII ZR 241/92 ZOV 1994, 387 ) einen Verwaltungsakt im vorstehenden Verständnis zu sehen, ist gerade vor dem Hintergrund der übereinstimmenden und nach dem Vorstehenden zutreffenden Annahmen der Verfahrensbeteiligten gerechtfertigt, zurückgegebenes Bodenreformland sei zunächst wieder in Volkseigentum gefallen; nur mit der Annahme einer hoheitlichen Entscheidung ist nachvollziehbar zu begründen, wie ein Vermögensgegenstand zugunsten des Rechts eines Neubauern aus Volkseigentum (wieder) ausscheiden konnte. - BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen …
Es bedarf dafür vielmehr einer Bestätigung nach § 141 BGB (BGHZ 11, 59, 60; BGH, Urt. v. 1. Juni 1994 - XII ZR 241/92, ZIP 1994, 1222, 1224;… Urt. v. 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641, 642), an der es hier fehlt. - OLG Naumburg, 28.02.1995 - 7 U 80/94
Rechtsnatur von Bodenreformgrundstücken
Sachenrecht">233 § 12 EGBGB [BGH, ZIP 1994, 1222 ; OLG Naumburg - 1. Zivilsenat -, OLG-NL 1995, 2, 3, nicht rechtskräftig, Az. beim BGH - V ZR 230/94 - LG Chemnitz, AgraR 1994, 196; LG Dresden, VIZ 1994, 484, 485; Staudinger-Rauscher, Art. …Sachenrecht">233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 a EGBGB scheidet aus, da der darin Berechtigte am 22. Juli 1992 gelebt haben muss, so dass eine Übertragung eines Eigentumsrechtes im Wege der Universalsukzession erst bei zeitlich nachfolgenden Todesfällen in Betracht kommt [so BGH, ZIP 1994, 1222, 1224 zu Art. …
- BGH, 26.11.1999 - V ZR 34/99
Zuweisung von Grundstücken aus der Bodenreform an eine LPG
An der Vermutung des Eigentums der Beklagten ändert sich nicht dadurch etwas, daß ein rechtsgeschäftlicher Erwerb von Grundstücken aus der Bodenreform bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl. I, 134) am 16. März 1990 ausgeschlossen war, die Übertragung des Eigentums an ihnen durch Verwaltungsakt erfolgte (BGH, Urt. v. 1. Juni 1994, XII ZR 241/92, ZIP 1994, 1222, 1223; OG NJ 1954, 704, 705; 1963, 287, 288; BG Magdeburg, NJ 704, 705; Radloff, NJ 1947, 85, 86) und die Eintragung der LPG daher nur verlautbarend erfolgt sein kann. - OLG Jena, 17.12.1998 - 1 U 390/97
Bodenreformland und LPG
- BGH, 26.03.1998 - V ZR 232/97
Rechte des nicht zuteilungsfähigen Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform
- BGH, 20.09.2002 - V ZR 198/01
- OLG Brandenburg, 20.12.1995 - 1 U 22/95
Erbrecht; Bodenreformland
- OLG Rostock, 19.09.1995 - 4 U 207/94
Bodenreformland
- OLG Rostock, 14.05.1995 - 4 U 190/94
Voraussetzungen des Grundbuchberichtigungsanspruchs; Anspruch auf …
- OLG Celle, 12.05.1995 - 4 U 261/94
Unmöglichkeit nach Grundstücksveräußerung
- OLG Naumburg, 28.03.1995 - 1 U 157/94
Bestandskraft des Interimseigentums nach Art. 233 § 11 EGBGB
- OLG Brandenburg, 26.09.1996 - 5 U 32/96
Anspruch eines Bundeslandes auf unentgeltliche Auflassung eines …
- OLG Naumburg, 16.12.1997 - 9 U 649/97
Anspruch auf unentgeltliche Auflassung von Grundstücken von ehemaligen …
- VG Potsdam, 28.09.1995 - 1 K 1455/93
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Prüfung der tatbestandlichen …
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