Rechtsprechung
| BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vermieter - Mieter - Kündigung - Freistehende Wohnung - Allgemeiner Wohnungsmarkt
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14 Abs. 1 ; BGB § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3, § 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 3 a.F.
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Alternativwohnung; Rechtsmissbrauch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Mietrecht; Anbietpflicht hinsichtlich einer nicht zur Vermietung vorgesehenen leerstehenden Wohnung
Verfahrensgang
- AG Köln, 16.09.1992 - 213 C 39/92
- LG Köln, 31.03.1993 - 10 S 347/92
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 435
- WM 1994, 563
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Ferienwohnungen
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Hat der Eigentümer sich entschlossen, weitere Immobilien nicht dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen, sondern anderweit zu nutzen, muß der Richter dies akzeptieren (vgl. BVerfGE 81, 29 ). - BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Sie müssen die Entscheidung des Eigentümers über seinen Bedarf grundsätzlich achten (vgl. BVerfGE 79, 292 ). - BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Das grundgesetzlich geschützte Eigentum gewährt seinem Inhaber das Recht, die Sache zur Grundlage eigenverantwortlicher Lebensgestaltung zu machen und sie so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für nützlich hält (vgl. BVerfGE 52, 1 ).
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91
Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG durch gerichtlichen Eingriff in …
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu bisher nicht Stellung genommen (und zwar auch nicht in der Entscheidung BVerfGE 85, 214). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Es unterliegt der alleinigen, sich aus dem Eigentumsrecht ergebenden Befugnis des Vermieters zu bestimmen, welchen Wohnbedarf er für sich und seine Angehörigen als angemessen ansieht (vgl. BVerfGE 68, 361 ). - OLG Karlsruhe, 27.01.1993 - 3 REMiet 2/92
Mietrecht; Eigenbedarf; Alternativwohnung
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Das Bestehen einer solchen Pflicht ist einfachrechtlich umstritten (vgl. aus jüngerer Zeit den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe, DWW 1993, S. 40 f.).
- BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 311/02
Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf …
Bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs ist zwar grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, wie er eine ihm gehörende Wohnung nutzen will, zu respektieren (vgl. auch BVerfG NJW 1994, 435). - BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92
Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …
Er hat grundsätzlich allein darüber zu entscheiden, welche Wohnungen aus seinem Bestand er für eine Vermietung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt vorsieht und welchen Wohnbedarf er für sich selbst und seine Angehörigen als angemessen ansieht (vgl. BVerfG…, Urteil vom 14. Februar 1989, a.a.O. S. 304 f.; Beschluß vom 23. November 1993 - 1 BvR 904/93 - NJW 1994, 435 (436)).Mit der Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken begibt sich der Eigentümer nicht endgültig dieser Befugnis (vgl. BVerfG…, Urteil vom 14. Februar 1989, a.a.O., S. 304; Beschluß vom 23. November 1993, a.a.O. S. 436).
Die Gerichte haben vielmehr seine Entscheidung über den eigenen Wohnbedarf in der Regel zu achten (vgl. BVerfG…, Urteil vom 14. Februar 1989, a.a.O. S. 305; Beschluß vom 23. November 1993, a.a.O. S. 436) und "sind ... nicht berechtigt, ihre Vorstellung von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Vorstellungen und der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. November 1993, a.a.O. S. 436).
- BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 276/02
Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf …
Bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs ist zwar grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, wie er eine ihm gehörende Wohnung nutzen will, zu respektieren (vgl. auch BVerfG NJW 1994, 435).
- LG Köln, 29.07.2016 - 10 S 15/16
Kurzfristige Zwischenvermietung ist trotz Eigenbedarfskündigung zulässig!
- AG Köln, 08.02.2013 - 205 C 3/12
Keine Alternativwohnung angeboten: Eigenbedarfskündigung unwirksam!
Rn. 26 Auch die vom Kläger ins Felde geführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.11.1993 (BVerfG, NJW 1994, 435) führt nicht zu einer anderen Beurteilung. - AG Köln, 16.12.2015 - 221 C 282/15
Vermieter muss auch "ungeeignete" Alternativwohnung anbieten!
Rn. 13 Bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs ist zwar grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, wie er eine ihm gehörende Wohnung nutzen will, zu respektieren (s. auch BVerG NJW 1994, 435). - KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung
Dies ist dann der Fall, wenn ein verantwortungsbewußter, wirtschaftlich denkender Hauseigentümer vernünftigerweise ebenso handeln würde, der wirtschaftliche Aufwand für eine technische Neuerung also in einem vertretbaren Verhältnis zum Erfolg steht und sich in absehbarer Zeit amortisiert (ständige Rechtsprechung des Senats wie auch anderer Oberlandesgerichte; vgl. Senat NJW-RR 1994, 1358 = WM 1994, 563 = WE 1995, 58 = DWE 1994, 159 = GE 1994, 1387 = KGR Berlin 1994, 171). - VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
Landgerichtliche Auffassung zur fehlenden Verpflichtung des Vermieters zum …
- AG Köln, 18.12.2014 - 209 C 349/14
Eigenbedarfskündigung nach Weitervermietung einer freien Alternativwohnung?
Bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs ist zwar grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, wie er eine ihm gehörende Wohnung nutzen will, zu respektieren (vgl. auch BVerfG NJW 1994, 435). - VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des rechtlichen …
Rechtsmissbräuchlich verhält sich der Vermieter nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht, wenn er eine freie Wohnung im selben Haus nicht anbietet, die nicht weiterhin vermietet werden soll (vgl. BGH, NJW 2003, 2604; OLG Karlsruhe, WuM 1993, 105 f.; BVerfG, NJW 1990, 309 und NJW 1994, 435 f.; vgl. darüber hinaus zum Zeitpunkt einer gegebenenfalls bestehenden Anbietpflicht BGH, NJW 2003, 2604 ). - AG Gießen, 28.04.2011 - 48 C 180/10
Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters: Rechtsmissbrauch?
- AG Stuttgart, 11.07.2003 - 30 C 600/03
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