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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,623
BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95 (https://dejure.org/1996,623)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1996 - III ZR 121/95 (https://dejure.org/1996,623)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - III ZR 121/95 (https://dejure.org/1996,623)
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Nichtexistierende Treuhandgesellschaft

§ 179 BGB, unternehmensbezogenes Geschäft

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 179
    Zur Vertreterhaftung bei Handeln für nicht existierende Scheinfirma

  • Prof. Dr. Lorenz

    Falsus procurator, unternehmensbezogene Willenserklärung

  • Wolters Kluwer

    Stellvertretung - Scheinfirma - vollmacht

  • opinioiuris.de

    Nichtexistierende Treuhandgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 179
    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende Scheinfirma

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtsscheinhaftung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung eines VM als vollmachtloser Vertreter, VM, Haftung, Vertreter ohne Vertretungsmacht, Scheinfirma

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1053
  • ZIP 1996, 459
  • MDR 1996, 455
  • WM 1996, 592
  • BB 1996, 503
  • DB 1996, 1915
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95
    Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGHZ 62, 216, 221; 64, 11, 15; 91, 148, 152/153; 92, 259, 268;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl. 1996, § 164 Rn. 2).

    Auf Fälle dieser Art den § 179 BGB auszudehnen und damit dem Gläubiger einen zusätzlichen Schuldner zum Geschäftsinhaber zu geben, besteht kein Grund (vgl. zu diesen Grundsätzen insbesondere BGHZ 91, 148, 153, betreffend die Vertreterhaftung für eine nicht existierende GmbH in Gründung).

  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95
    Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGHZ 62, 216, 221; 64, 11, 15; 91, 148, 152/153; 92, 259, 268;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl. 1996, § 164 Rn. 2).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95
    Bei derartigen unternehmensbezogenen Geschäften geht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, daß der wahre Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - IX ZR 25/94 = NJW 1995, 43, 44 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72

    Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; …

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95
    Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGHZ 62, 216, 221; 64, 11, 15; 91, 148, 152/153; 92, 259, 268;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl. 1996, § 164 Rn. 2).
  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 128/73

    Anwendung der Auslegungsregel bei möglichem Handeln im fremden Namen

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95
    Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGHZ 62, 216, 221; 64, 11, 15; 91, 148, 152/153; 92, 259, 268;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl. 1996, § 164 Rn. 2).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 219/87

    Haftung eines Treuhänders im Rahmen eines Bauherrenmodells

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95
    Die Vorschrift ist vielmehr auch dann entsprechend anzuwenden, wenn jemand im Namen einer nicht vorhandenen Person vertragliche Vereinbarungen trifft, der angeblich Vertretene also gar nicht existiert (BGHZ 105, 283, 285 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95
    In diesem Zusammenhang könnte von Bedeutung werden, ob es sich bei den von V. S. betriebenen Geschäften um verbotene Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes gehandelt hat (vgl. zu dieser Verbotsvorschrift Senatsurteil vom 9. März 1995 - III ZR 55/94 = NJW 1995, 1494, für BGHZ vorgesehen) und ob den Beklagten dies hätte erkennbar sein müssen.
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Abgesehen davon, dass durch die Umfirmierung keine neue juristische Person entstanden ist, geht bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der wahre Unternehmensträger Vertragspartner werden soll (BGH 18. Januar 1996 - III ZR 121/95 - LM BGB § 179 Nr. 20).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Der Unternehmensinhaber wird auch dann aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet, wenn die Gegenpartei den Vertreter für den Unternehmensinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Inhabers hat (BGH, Urteil vom 18.01.1996, III ZR 121/95, NJW 1996, 1054;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 164, Rn 2 mwN; vgl. auch LG Hanau, Urteil vom 31.03.1999, 4 O 1556/98, NJW-RR 2000, 1420).
  • KG, 25.01.2018 - 8 U 58/16

    Geschäftsraummiete: Rückforderung einer zur Abwendung der Zwangsvollstreckung …

    Unerheblich ist auch, wenn der Vertragspartner den Handelnden (zu Unrecht) für den Unternehmensinhaber hält (s. BGH NJW 1996, 1053 unter 3.).
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