Rechtsprechung
| BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 3 Abs. 1, Art.14 Abs. 1 ; EGBGB Art. 231 § 8
Verfassungsbeschwerde; Gleichbehandlungsgrundsatz; Eigentumsgarantie; Heilung eines Formmangels; Rückwirkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Art. 231 § 8 EGBGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 13.10.1994 - 7 U 579/94
- BGH, 21.09.1995 - V ZR 278/94
- BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Papierfundstellen
- NJ 1999, 32
- WM 1998, 2025
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Zwar bedarf es stets einer besonderen Rechtfertigung, wenn eine nachträgliche belastende Änderung der bereits eingetretenen Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens ausnahmsweise zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 72, 200 ).Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch ein fehlendes schutzbedürftiges Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 95, 64 ), welches unter anderem dann angenommen werden kann, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren und verworrenen Rechtslage dient (BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ).
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 8 EGBGB hält insbesondere den Anforderungen stand, die sich aus den Regeln über die Rückwirkung von Rechtsnormen in der Ausprägung ergeben, die sie durch Art. 14 Abs. 1 GG erfahren haben (vgl. BVerfGE 95, 64 ).Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch ein fehlendes schutzbedürftiges Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 95, 64 ), welches unter anderem dann angenommen werden kann, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren und verworrenen Rechtslage dient (BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ).
- BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94
Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Nach ihrer Übersiedlung in die Bundesrepublik konnten sie nicht davon ausgehen, ihr früheres Eigentum wegen eines möglichen Formfehlers zurückzuerhalten (vgl. dazu etwa auch BGHZ 130, 231 ), zumal die Vorlage einer nicht vom Notar beglaubigten, sondern mit einem Dienstsiegel versehenen Vollmachtsurkunde bei den siegelführenden staatlichen Organen nach den Erkenntnissen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags der gängigen Verwaltungspraxis entsprach (…vgl. BTDrucks 12/7425, S. 91;… ebenso Göhring, NJ 1994, S. 64 ).Es dürfte viel dafür sprechen, daß in diesem Fall von einem Mangel des Rechtsgeschäfts auszugehen wäre, der in einem inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfaßten staatlichen Unrecht stand, so daß der - vom Verwaltungsgericht im auf Rückübertragung von Gebäudeeigentum und Nutzungsrecht gerichteten Verfahren dem Grunde nach festgestellte - Restitutionsanspruch nach § 1 Abs. 1 Buchstabe c VermG zivilrechtliche Ansprüche ohnehin ausgeschlossen hätte (vgl. dazu BGHZ 130, 231 ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Eine Ungleichbehandlung verstößt aber nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn zwischen zu vergleichenden Personengruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 91, 389 ). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Eine Ungleichbehandlung verstößt aber nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn zwischen zu vergleichenden Personengruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 91, 389 ). - BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Ehegatteneinkommen bei der …
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Eine Ungleichbehandlung verstößt aber nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn zwischen zu vergleichenden Personengruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 91, 389 ). - BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92
Restitution und Vertragsanfechtung
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
In Konsequenz dessen werden die früheren Eigentümer auf die Regelungen des Vermögensgesetzes und seiner Folgegesetze verwiesen, deren Ziel es ist, die schützenswerten Interessen aller Beteiligten zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen (vgl. dazu BVerfGE 95, 48 ). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch ein fehlendes schutzbedürftiges Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 95, 64 ), welches unter anderem dann angenommen werden kann, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren und verworrenen Rechtslage dient (BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ). - BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 13/98
Zur Verfassungsmäßigkeit der Besitzstandsregelung in Art. 237 § 1 Abs. 1 des …
Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 8 EGBGB bewirkten Heilung eines Formmangels nicht um eine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG, sondern um die Rechtsfolge einer Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. auch BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 1998 - 1 BvR 13/98 -).
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag
Damit diente der TV-VZ 2003 auch der Klarstellung einer unklaren Rechtslage, so dass ohnehin kein Vertrauen entstehen konnte (vgl. BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025, zu II 2 a aa (1) der Gründe; Senat 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a bb der Gründe). - BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
Die ist gegeben, wenn ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der begünstigten Rechtslage fehlt (vgl. BVerfG 1. Kammer des 1. Senats 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025). - BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
Das ist ua. dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren oder verworrenen Rechtslage dient (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025 f., zu II 2 a aa (1) der Gründe).
- BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97
Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der …
Diese erst während des Revisionsverfahrens als Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes - WoModSiG - vom 17. Juli 1997 (BGBl I 1823) in Kraft getretene Vorschrift (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. BVerfG ZOV 1998, 341) ist vom Senat zu berücksichtigen (BGHZ 37, 233, 236). - BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 60/06
Ruhegehaltsfähiges Einkommen bei Frühpensionierung
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren Rechtslage dient (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025, zu II 2 a aa (1) der Gründe). - BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04
Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich
Die ist gegeben, wenn ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage fehlt (vgl. BVerfG 1. Kammer des 1. Senats 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025). - BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 82/05
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
Das ist ua. dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren oder verworrenen Rechtslage dient (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025 f., zu II 2 a aa (1) der Gründe). - BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 433/04
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
Das ist ua. dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren oder verworrenen Rechtslage dient (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025 f., zu II 2 a aa (1) der Gründe). - BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 549/04
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
Das ist ua. dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren oder verworrenen Rechtslage dient (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025 f., zu II 2 a aa (1) der Gründe). - BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 150/05
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
Das ist ua. dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren oder verworrenen Rechtslage dient (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025 f., zu II 2 a aa (1) der Gründe). - BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 557/04
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 487/04
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 518/04
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 72/05
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
- LAG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 Sa 1456/10
Unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes hinsichtlich einer Rechtsprechung …
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