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Rechtsprechung
   KG, 11.09.2001 - 4 U 475/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11069
KG, 11.09.2001 - 4 U 475/00 (https://dejure.org/2001,11069)
KG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 4 U 475/00 (https://dejure.org/2001,11069)
KG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 4 U 475/00 (https://dejure.org/2001,11069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 138, 166, 609 a. F., 823 Abs. 2, § 826; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, §§ 6, 9 Abs. 3, § 12; HWiG §§ 1, 5; RBerG Art. 1 § 1; StGB § 263
    Verstoß eines Treuhandvertrags gegen das Rechtsberatungsgesetz und seine Auswirkungen auf vom Treuhänder abgeschlossene Darlehensverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276; RBerG Art. 1 § 1
    Aufklärungspflichten des Kreditinstitutes im Rahmen eines Bauherrenmodells; Wirksamkeit des Darlehensvertrages bei Verstoß des Treuhandvertrages gegen das RBerG

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 22 O 316/90
  • KG, 11.09.2001 - 4 U 475/00

Papierfundstellen

  • WM 2002, 493
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 115/05

    Widerruf eines Haustürgeschäfts betreffend den Erwerb eines Anteils an einer …

    So kann es liegen, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projektes über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt ist oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. BGH NJW 2005, 664; WM 2004, 521, 523; BGH WM 2004, 417, 418; BGH WM 2004, 172, 173; BGH NJW 2004, 154, 156; BGH WM 2003, 1710, 1713; BGH WM 2003, 1370, 1372; BGH ZIP 2003, 984, 986; BGH ZIP 2003, 22, 24; BGH BB 2000, 2224, 2225; KG WM 2002, 493, 497 m. w. N.).

    Denn das Kreditinstitut durfte voraussetzen, dass die Beklagten wie jeder andere Anleger die für die Werthaltigkeit, Rentabilität und Durchführbarkeit des Vorhabens maßgeblichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hatten (vgl. BGH WM 1990, 920 ; BGH WM 1991, 85 ; BGH WM 1992, 216 ; KG WM 2002, 493, 497; OLG Dresden WM 2003, 1802, 1807).

  • OLG Brandenburg, 08.09.2003 - 3 U 117/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der persönlichen Haftung und die …

    Derartige Aufklärungs- und Hinweispflichten kommen im Einzelfall nur in Betracht, wenn sich die Bank nicht auf ihre Rolle als Kreditgeber beschränkt, sondern in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Rollen anderer Projektbeteiligter übernimmt, die Bank einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Prospekts hinzutretenden Gefährdungstatbestand schafft, die Bank sich in Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder die Bank in Bezug auf die speziellen Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und sie diesen Wissensvorsprung auch erkennen kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 373, 374; WM 2000, 1245, 1246; WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1687, 1688; NJW 2003, 2088, 2090; OLG Karlsruhe, WM 2001, 1210, 1213; KG WM 2002, 493, 497; Senatsurteil vom 15.01.2003 - 3 U 68/02).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.2002 - 7 U 145/00

    Unerlaubte Rechtsbesorgung bei Kreditgewährung für Immobilienerwerb oder …

    Bei einer wertenden Gesamtbeurteilung, die die Interessenlage der Beteiligten, die grundsätzliche Risikoverteilung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer hinsichtlich der Verwendung des Kredits sowie letztlich auch mögliche volkswirtschaftliche Auswirkungen in die Überlegungen mit einbezieht, ist danach nicht von einer Nichtigkeit des Darlehensvertrages wegen Beteiligung der Beklagten an der unerlaubten Rechtsberatung der Geschäftsbesorgerin/Treuhänderin auszugehen (im Ergebnis ebenso: KG, WM 2002, 493, 496; OLG München, WM 2002, 500, 501 f.).
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