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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.11.2002 - 1 U 264/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18714
OLG Karlsruhe, 20.11.2002 - 1 U 264/01 (https://dejure.org/2002,18714)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2002 - 1 U 264/01 (https://dejure.org/2002,18714)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2002 - 1 U 264/01 (https://dejure.org/2002,18714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 122, 179, 307, 309, 663; RBerG Art. 1, §§ 1, 5; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Fehlgeschlagene Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1223
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung …

    So ist es - anders als die Revisionserwiderung meint - auch hier: Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 20. November 2002 (WM 2003, 1223, 1225) einen inhaltsgleichen Geschäftsbesorgungsvertrag derselben Beauftragten gemäß Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG für erlaubnisfrei erachtet und sich dabei vor allem auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 145, 265 ff. berufen.
  • OLG Brandenburg, 08.09.2003 - 3 U 117/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der persönlichen Haftung und die …

    Bei einem derart umfassenden, das eigentliche Bauvorhaben mit einschließenden Aufgabenkreis ist es gerechtfertigt, die Bauerrichtung als den Hauptzweck und die Rechtsbesorgung als den Nebenzweck des Baubetreuers anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe, WM 2003, 1223, 1225).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Pflicht zur Offenlegung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen dem Wert des Anlageobjekts und dem Finanzierungsaufwand führt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Anlegers ausgehen muss (vgl. BGH WM 2003, 61, 62; OLG Karlsruhe, WM 2003, 1223, 1227).

    Im Übrigen hat der zur Entscheidung in Banksachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss vom 24. Juni 2003 (XI ZR 467/02; Bl. 2234f. GA) in einer Parallelsache, die ebenfalls eine Beteiligung an dem hier streitgegenständlichen Immobilienfonds zum Gegenstand hatte und über die das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 20. November 2002 (WM 2003, 1223ff.) entschieden hat, zu erkennen gegeben, dass er den in diesem Rechtsstreit angesprochenen Rechtsfragen keine grundsätzliche Bedeutung beimisst.

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 429/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung …

    So ist es - anders als die Revisionserwiderung meint - auch hier: Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 20. November 2002 (WM 2003, 1223, 1225) einen inhaltsgleichen Geschäftsbesorgungsvertrag derselben Beauftragten gemäß Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG für erlaubnisfrei erachtet und sich dabei vor allem auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 145, 265 ff. berufen.
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 428/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung …

    So ist es - anders als die Revisionserwiderung meint - auch hier: Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 20. November 2002 (WM 2003, 1223, 1225) einen inhaltsgleichen Geschäftsbesorgungsvertrag derselben Beauftragten gemäß Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG für erlaubnisfrei erachtet und sich dabei vor allem auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 145, 265 ff. berufen.
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