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Rechtsprechung
   OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10052
OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02 (https://dejure.org/2003,10052)
OLG München, Entscheidung vom 20.05.2003 - 23 U 4260/02 (https://dejure.org/2003,10052)
OLG München, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 23 U 4260/02 (https://dejure.org/2003,10052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zvi-online.de

    AufG §§ 1, 3, 4, 11
    Gläubigerbenachteiligung durch wertausschöpfende Belastungen eines Grundstücks bei Übertragung an Ehefrau des Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer als "freiwilliger Zugewinnausgleich" bezeichneten Übertragung von Immobilien; Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer wertausschöpfenden Belastung eines Grundstücks; Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen der wertausschöpfenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AnfG § 1
    Gläubigerbenachteiligung durch Belastung eines Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 1044
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 245/06

    Wahrung der Anfechtungsfrist durch Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz

    Daher sind derartige Leistungen als unentgeltliche Zuwendungen anzusehen (…BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - IX ZR 429/97, ZIP 1999, 316, 317; OLG München WM 2004, 1044, 1045;… Huber, AnfG 10. Aufl. § 4 Rn. 35;… HK-InsO/Kreft, 4. Aufl. § 134 Rn. 12;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 134 Rn. 36;… Jaeger/Henckel, InsO § 134 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05

    Gläubigeranfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei unentgeltlichen …

    Maßgeblich ist nicht der nominale Wert der Grundpfandrechte, sondern nur der Betrag, in welchem die schuldrechtlichen Forderungen noch tatsächlich valutieren (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188; OLG München WM 2004, 1044).

    Dem OLG München ist darin zu folgen, dass für den Zeitpunkt einer wertausschöpfenden Belastung durch Grundpfandrechte auf den Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlungen, nicht aber auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen ist (vgl. OLG München WM 2004, 1044).

    Würde man für den Zeitpunkt der wertausschöpfenden Belastung auf den Zeitpunkt der mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess abstellen, könnte sich der Anfechtungsgegner durch nachträgliche Belastungen des Grundstücks der Anfechtungsklage entziehen, was den Anwendungsbereich des Anfechtungsgesetzes deutlich einengen würde, worauf das OLG München (WM 2004, 1044) zu Recht hingewiesen hat.

    Diese Belastungen soweit sie bei der Grundstücksübertragung nicht vorhanden waren, muss der Beklagte beseitigen oder Wertersatz leisten (vgl. OLG München WM 2004, 1044).

  • BFH, 10.11.2020 - VII R 55/18

    Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

    Dies gilt auch für den Nießbrauch zugunsten des S (obwohl dieser vor Erlass der Einspruchsentscheidung im August 2017 bestellt wurde), weil diese Belastung von ihm bzw. ihm zurechenbar von seiner gesetzlichen Vertreterin begründet wurde (vgl. etwa Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 20.05.2003 - 23 U 4260/02, Zeitschrift für Verbraucherinsolvenzrecht 2003, 650;… Huber, AnfG, a.a.O., § 1 Rz 41, m.w.N.).
  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

    Denn die einmal eingetretene Gläubigerbenachteiligung kann nicht durch spätere Umstände - vor Vollendung der Vermögensverschiebung durch Eigentumsübertragung - wieder beseitigt werden (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Mai 2003 23 U 4260/02, ZVI 2003, 650, WM 2004, 1044).

    Als erzielbarer Wert ist im Zweifel der Verkehrswert des Grundstücks zugrunde zu legen (MünchKommAnfG-Kirchhof, 2012, § 11 Rz 124;… Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Aufl., § 11 Rz 43; OLG München, Urteil in ZVI 2003, 650, WM 2004, 1044).

  • LG Tübingen, 24.05.2005 - 1 O 2/05

    Anfechtungsrecht: Ausstattung als unentgeltliche anfechtbare Zuwendung und …

    Eine unentgeltliche Leistung in diesem Sinne liegt damit vor, wenn kein Rechtsanspruch auf die Leistung bestand und keine Gegenleistung erbracht wurde (BGHZ 113, 393; BGHZ 71, 61; OLG München WM 2004, 1044;… Hess/Weis, Anfechtungsrecht, § 4 AnfG, Rn. 3).

    Dementsprechend wird von der weitaus überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - darunter auch Vertreter der Ansicht, die eine Anfechtbarkeit von Ausstattungen i.S.d. § 1624 BGB ablehnt (…Huber, AnfG, 9. A. 2000, § 4 Rn. 23;… Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. A. 2000, § 134 Rn. 24) - davon ausgegangen, dass sog. ehebedingte Zuwendungen unentgeltliche Zuwendungen i.S.d. Anfechtungsrechts und damit anfechtbar sind (BGHZ 71, 61; OLG München WM 04, 1044;… MK-InsO-Kirchhof, 2002, § 134, Rn. 37).

  • OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 2 U 262/11

    Benachteiligung der Gläubiger im Zwangsversteigerungsverfahren durch Übertragung …

    Daß eine Gläubigerbenachteiligung bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung festgestellt werden kann, schließt es nicht aus, daß sie schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., OLGR 2007, 561 ff.; OLG München, WM 2004, 1044).
  • FG Hessen, 09.11.2011 - 3 K 1122/07

    Anfechtung einer Grundstücksübertragung durch Duldungsbescheid: Keine …

    Ansonsten hätte es der Anfechtungsgegner in der Hand, durch nachträgliche Belastung der ihm übertragenen Sache die Anfechtungsmöglichkeit des Gläubigers entfallen zu lassen (Urteil vom 20.05.2003 23 U 4260/02, WM 2004, 1044).
  • LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08

    Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundvermögen; Übertragung des hälftigen …

    Für Anfechtungen außerhalb des Insolvenzverfahrens (§ 1 Abs. 1 AnfG) kann jedoch nichts anderes gelten, zumal tatbestandlich dieselben Voraussetzungen zu erfüllen sind (BGH ZEB 1985, 372, 373; OLG München OLGR 1997, 33; WM 2004, 1044; FG Berlin EFG 2004, 961; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188;… Huber, a. a. O., § 4 Rdnr. 35).

    Gerade der Umstand, dass in dem notariellen Übertragungsvertrag die ehebedingte Zuwendung ausdrücklich als "schenkweise" erfolgt bezeichnet worden ist, belegt das Fehlen einer Gegenleistung für die Übertragung (vgl. OLG München WM 2004, 1044, 1045 für den Fall eines "freiwilligen" Zugewinnausgleichs).

  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2338/17

    Wertersatz bei Weiterveräußerung des anfechtbar Erlangten

    Denn ein Anspruch des FA auf Beseitigung vom Kläger vorgenommener Belastungen der Grundstücke setzte voraus, dass der Kläger - anders als hier - als Eigentümer zur Duldung der Zwangsvollstreckung in die Grundstücke verpflichtet ist (unselbständiger Anspruch, vgl. Wilhelm/ Wilhelm, ZIP 1999, 267, 273; Huber, EWiR 2004, 361; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14. Juli 1981 VII R 49/80, BFHE 133, 501, BStBl II 1981, 751).
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