Rechtsprechung
| BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Untersagung der Führung eines zu Sportwetten genutzten Geschäftslokals; Herstellung einer am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichteten Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten im Land Nordrhein-Westfalen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- heise.de (Pressebericht, 06.09.2006)
Staatliches Glücksspielmonopol auch in NRW verfassungswidrig
- heise.de (Pressebericht, 06.09.2006)
Staatliches Glücksspielmonopol auch in NRW verfassungswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Auch staatliches Glücksspiel-Monopol in NRW verfassungswidrig
- dr-bahr.com (Auszüge)
Auch staatliches Glücksspiel-Monopol in NRW verfassungswidrig
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.07.2004 - 1 L 1189/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - 4 B 1455/04
- BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
- BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2677/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 8
- WM 2006, 1646
Wird zitiert von ... (100) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Rn. 6 3. a) Mit Schreiben vom 11. Januar 2005 sagte die Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin zu, die Ordnungsverfügung bis zur Klärung der Rechtslage im Vergleichsverfahren 1 BvR 1054/01 nicht zu vollziehen.Rn. 7 b) Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - forderte die Behörde die Beschwerdeführerin auf, die Vermittlung von Sportwetten nunmehr endgültig einzustellen.
Rn. 16 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 2006, S. 1261 ff.) grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und inwieweit die damit einhergehenden Beschränkungen gerechtfertigt sein können.
Auch im nordrhein-westfälischen Sportwettengesetz vom 3. Mai 1955 (GV NRW S. 84) fehlt es sowohl in der zum Zeitpunkt des Erlasses der Untersagungsverfügung geltenden, als auch in der aktuellen Fassung durch das Gesetz vom 18. Mai 2004 (GV NRW S. 284) an Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Nordrhein-Westfalen zulässigen Sportwettangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1264 ff.).
Rn. 18 Daher ist grundsätzlich auch das Land Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten nach Maßgabe der Gründe des Urteils vom 28. März 2006 neu zu regeln und einen verfassungsmäßigen Zustand entweder durch eine konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtete Ausgestaltung des Sportwettmonopols oder eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Sportwettangebote durch private Wettunternehmen herzustellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1267).
- BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
Sportwettenvermittlung
Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Rn. 21 Soweit die Behörde unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 das Verbot der Vermittlung und die sofortige Vollziehung der gegenüber dem Beschwerdeführer ergangenen Untersagungsverfügung aufrecht erhält, kann die Beschwerdeführerin im - bereits laufenden - Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO sowohl die Kontrolle der Einhaltung der dies rechtfertigenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -), als auch - sofern es für das Oberverwaltungsgericht entscheidungserheblich ist - eine Klärung der Frage erreichen, welche rechtlichen Wirkungen der aufgrund des Gewerbegesetzes der Deutschen Demokratischen Republik erteilten Erlaubnis zukommt, auf deren Grundlage die von der Beschwerdeführerin vermittelten gewerblichen Sportwetten angeboten werden. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Rn. 14 aa) Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da sie keine Fragen aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
DDR-Erbbaurecht
Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Rn. 13 b) Ein Rechtsschutzinteresse besteht auch nicht deshalb fort, weil anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe oder die Beschwerdeführerin mit einem schweren Nachteil belastet wäre (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 99, 129 ; stRspr). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Rn. 13 b) Ein Rechtsschutzinteresse besteht auch nicht deshalb fort, weil anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe oder die Beschwerdeführerin mit einem schweren Nachteil belastet wäre (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 99, 129 ; stRspr).
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung folgt daraus, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lotterieunternehmen der Länder die Sportwette ODDSET schon seit 1999 im Rahmen dieses Zusammenschlusses in einer gegen Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 43 und 49 EG verstoßenden Weise betrieben haben (vgl. BVerfGE 115, 276 Tz. 2, 5 und 133; zur verfassungswidrigen Rechtslage in einzelnen Bundesländern vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt). - BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07
Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung
Rn. 23 b) Diese grundsätzliche (so ausdrücklich BVerfG - Kammer - Beschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 - Rdn. 16 (nach Juris)) Beurteilung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht ist nicht auf Bayern beschränkt, sondern hat - ersichtlich auch nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts - Bedeutung für alle anderen Bundesländer (so bisher ausdrücklich allerdings erst für die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 4. Juli und vom 2. August 2006 - 1 BvR 138/05 - und - 1 BvR 2677/04; für die Übertragung der Entscheidungsgründe auf alle Bundesländer auch Dietlein K&R 2006, 307, 309). - BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat dies für einzelne Bundesländer im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 ausdrücklich ausgesprochen (vgl. Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil es dem entsprechenden Sportwettenrecht dieser Länder vor und nach dem Inkrafttreten des von sämtlichen Bundesländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrags am 1. Juli 2004 an Regelungen fehlte, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in diesen Ländern zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (BVerfG WM 2006, 1644 Tz. 12; WM 2006, 1646 Tz. 17; MMR 2007, 168 Tz. 8).
Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung des staatlichen Wettmonopols in Bayern für verfassungswidrig, nicht aber für nichtig erklärt hat (BVerfGE 115, 276 Tz. 146; entsprechendes gilt für die anderen Bundesländer, vgl. für Nordrhein-Westfalen BVerfG WM 2006, 1646 Tz. 18).
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschlüsse v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 und v. 29.8.2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006 1930 Tz. 17).Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil es dem entsprechenden nordrhein-westfälischen Sportwettenrecht vor und nach dem Inkrafttreten des von sämtlichen Bundesländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrags am 1. Juli 2004 an Regelungen fehlte, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Nordrhein-Westfalen zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (BVerfG WM 2006, 1646 Tz. 17).
Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung des staatlichen Wettmonopols in Bayern für verfassungswidrig, nicht aber für nichtig erklärt hat (BVerfGE 115, 276 Tz. 146; entsprechendes gilt für Nordrhein-Westfalen, vgl. BVerfG WM 2006, 1646 Tz. 18).
- OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11
Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten
Rn. 72 Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem das Bayerische Staatslotteriegesetz betreffenden Urteil vom 28.03.2006 zu 1 BvR 1054/01 (veröffentlicht u.a. in: BVerfGE 115, 276 - 320; NJW 2006, 1261 - 1267 und juris) ausdrücklich die Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols in Bayern mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG festgestellt (vgl. Zitierung nach juris: Orientierungssätze 1 und 4a) und diese Aussage auch ausdrücklich auf die vom Europäischen Gerichtshof zum Gemeinschaftsrecht formulierten Vorgaben bezogen (…vgl. Urteil vom 28.03.2006, 1 BvR 1054/01, zitiert nach juris: Orientierungssatz 3e und Rn. 144 mit Verweis auf: EuGH Urteil vom 06.11.2003 - C-243/01 - Gambelli u.a. - Slg. 2003, I-13076, Rn. 62) und diese Grundsätze in einer Entscheidung vom 02.08.2006 (Nichtannahmebeschluss, 1 BvR 2677/04, zitiert nach juris Orientierungssatz 2 und Rn. 16-18) ausdrücklich auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen unter Geltung des SportWettenG NW bezogen.Indes hatte es sich auf den Ausspruch der Unvereinbarkeit der Regelung mit dem Grundgesetz beschränkt (vgl.: Urteil vom 28.03.2006 zu 1 BvR 1054/01, zitiert nach juris Rn. 147 und Nichtannahmebeschluss vom 02.08.2006, 1 BvR 2677/04, zitiert nach juris Rn. 17) und gleichzeitig ausdrücklich ausgesprochen, dass das Bayerische Staatslotteriegesetz und das SportWettG NW bis zur verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung durch den Gesetzgeber binnen angemessener Frist bis zum 31.12.2007 (vgl. Urteil vom 28.03.2006, 1 BvR 1054/01, zitiert nach juris: Rn.149, 156; Nichtannahmebeschluss vom 02.08.2006, 1 BvR 2677/04, zitiert nach juris Rn. 18) weiterhin Anwendung finde und folglich das gewerbliche Veranstalten von Wetten und dessen Vermittlung weiterhin als verboten angesehen, was mit Mitteln des Ordnungsrechts unterbunden werden dürfe (…vgl.: Urteil vom 28.03.2006 zu 1 BvR 1054/01, zitiert nach juris Rn. nach juris Rn. 158).
Rn. 89 Diese Grundsätze hatte das Bundesverfassungsgericht einer Entscheidung vom 02.08.2006 (Nichtannahmebeschluss, 1 BvR 2677/04, zitiert nach juris Orientierungssatz 2 und Rn. 16-18) ausdrücklich auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen unter Geltung des SportWettG NW bezogen und dies später nochmals im Beschluss vom 07.12.2006 bestätigt (…Nichtannahmebeschluss, 2 BvR 2428/06, zitiert nach juris Rn. 26)..
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07
Lotterien und Kasinospiele
Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16;… Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil das nordrhein-westfälische Recht keine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleistete (BVerfG, WM 2006, 1646 Rn. 17).
Für Kasinospiele fehlte es ebenso wie für Sportwetten an Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots an den Zielen der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (vgl. BVerfG, WM 2006, 1646 Rn. 17).
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in anderen Bundesländern gleichermaßen zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in den betreffenden Bundesländern vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil es dem jeweiligen Sportwettenrecht vor und nach dem Inkrafttreten des von sämtlichen Bundesländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrags 2004 am 1. Juli 2004 an Regelungen fehlte, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in den einzelnen Ländern zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (BVerfG WM 2006, 1646 Tz. 17).
Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung des staatlichen Wettmonopols in Bayern für verfassungswidrig, nicht aber für nichtig erklärt hat (BVerfGE 115, 276 Tz. 146; entsprechendes gilt für die anderen Bundesländer, vgl. für Nordrhein-Westfalen BVerfG WM 2006, 1646 Tz. 18).
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch …
Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16;… Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil das nordrhein-westfälische Recht keine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleistete (BVerfG, WM 2006, 1646 Rn. 17).
Für Kasinospiele fehlte es ebenso wie für Sportwetten an Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots an den Zielen der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (vgl. BVerfG, WM 2006, 1646 Rn. 17).
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16;… Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil das nordrhein-westfälische Recht keine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleistete (BVerfG, WM 2006, 1646 Rn. 17).
Für Kasinospiele fehlte es ebenso wie für Sportwetten an Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots an den Zielen der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (vgl. BVerfG, WM 2006, 1646 Rn. 17).
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Denn nach den vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen ist zwar das in Nordrhein-Westfalen bestehende staatliche Sportwettenmonopol aufgrund seiner derzeitigen Ausgestaltung mit Art. 12 Abs. 1 GG ebenso unvereinbar wie das Sportwettenmonopol in Bayern (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, WM 2006, S. 1646). - LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 5/11
Schadensersatzanspruch eines Sportwettenvermittlers gegen Land oder Stadt wegen …
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07
Werbung für Glücksspiele im Internet
- OLG Hamm, 14.06.2013 - 11 U 89/11
Haftung der kommunalen Gebietskörperschaften wegen des Verbots der Annahme von …
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3293/07
Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig
- BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04
Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3352/07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten für einen auf Gibraltar ansässigen …
- OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei …
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 13 B 1796/06
Internetwerbung für private Sportwetten kann untersagt werden
- VG Köln, 03.01.2011 - 1 K 3505/07
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung i.R.d. Betreibens des Gewerbes …
- VG Köln, 15.12.2010 - 1 K 3288/07
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung bei Untersagung von Sportwetten; Maßgebliche …
- VG Köln, 14.01.2011 - 1 K 5910/05
Untersagung der Durchführung und Vermittlung von Sportwetten in allen Formen; …
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvR 2450/06
- BVerfG, 10.11.2008 - 1 BvR 2783/06
Vermittlung von Sportwetten
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports …
- VG Köln, 21.09.2006 - 1 K 5910/05
Übergangsweise Anwendbarkeit von europarechtswidrigen Regelungen für ein …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06
Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor …
- VG Köln, 04.07.2007 - 6 L 127/07
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet; …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 11 ME 253/06
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften ohne eine Erlaubnis …
- VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
Sportwetten; Spielsucht; Übergangsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 13 B 1803/06
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3497/06
Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
- VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08
Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig
- VG Aachen, 09.05.2007 - 3 L 160/07
Besondere vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Voraussetzungen für die …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
- VG Wiesbaden, 28.08.2007 - 5 E 953/06
Vermittlung von Sportwetten in Hessen an einen in Österreich lizensierten …
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 91/06
Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften zum Betreiben einer …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2006 - 1 S 122.06
Untersagung des Betriebs von Annahmestellen für Sportwetten ohne Erlaubnis …
- OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 22/11
Passivlegitimation bei Amtshaftungsklagen wegen Ordnungsverfügungen gegen …
- VG Darmstadt, 17.08.2007 - 3 G 846/07
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Amtshaftungsansprüche wegen des Verbots der Veranstaltung bzw. der Vermittlung …
- VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
Bwin darf doch Wetten anbieten
- VG Köln, 21.02.2008 - 1 L 1849/07
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - 1 S 107.06
Sofortige Entfernung eines in einer Gaststätte ohne Erlaubnis deutscher Behörden …
- OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten
- VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
- VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05
Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine …
- VG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 K 5215/05
Keine Genehmigung für Lotterie "Unsere Welt"
- VG Düsseldorf, 25.06.2008 - 3 L 354/08
- VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- VG Düsseldorf, 06.11.2007 - 3 K 162/07
Grenzüberschreitende Vermittlung von Oddset-Sportwetten für einen im EU-Ausland …
- VG Düsseldorf, 03.07.2008 - 3 L 2207/07
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 2885/07
Klagen gegen Verbote privater Sportwetten abgewiesen
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - 1 S 89.06
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Vermittlung von Sportwetten; Notwendigkeit …
- LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
Verstoß eines Ordnungsmittelbeschlusses gegen Gemeinschaftsrecht bei …
- VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
- VG Aachen, 20.12.2007 - 8 K 110/07
Vereinbarkeit des Ausschlusses privater Sportwettenanbieter mit Art. 12 Abs. 1 GG …
- LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
- VG Aachen, 12.08.2008 - 6 L 449/07
Private Vermittlung von Sportwetten bleibt verboten
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 4669/06
Aussetzung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts bei der Untersagung …
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 4832/06
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 1 L 726/07
Voraussetzungen der Statthaftigkeit eines Widerspruchs als erforderliches …
- VG München, 09.10.2008 - M 22 K 07.2833
Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung in einer …
- LG Mönchengladbach, 04.12.2007 - 3 O 211/07
Schadensersatz wegen Schließung eine Wettannahmestelle
- VG Berlin, 17.08.2006 - 35 A 97.05
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der privaten Veranstaltung von Sportwetten
- VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 3 K 2865/07
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 3148/07
Untersagung der Annahme und Vermittlung von privaten Sportwetten
- VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1724/05
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und …
- OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten
- VG Köln, 24.03.2011 - 1 K 4589/07
Verbot von Sportwetten auch auf der Grundlage des aktuell geltenden …
- LG Essen, 27.01.2011 - 4 O 457/09
Schadensersatz des Betreibers einer Sportwettannahme wegen einer …
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 1745/05
Klagen gegen Verbote privater Sportwetten abgewiesen
- VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1731/05
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und …
- VG Minden, 17.10.2006 - 3 L 665/06
Für private Sportwetten darf vorerst weiter geworben werden
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 4766/06
Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bei Vermittlung von Sportwetten ohne die dafür …
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 4545/05
Ordnungsbehördliches Einschreiten gegen die Vermittlung von nicht genehmigten …
- VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06
Verstoß der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht …
- VG Arnsberg, 23.11.2006 - 1 K 2676/04
Nochmals: Sportwetten privater Wettveranstalter
- VG Köln, 07.11.2007 - 1 L 1538/07
- LG Wiesbaden, 12.09.2007 - 1 Qs 26/07
- VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 101/07
Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung des Staatsmonopols für die Veranstaltung von …
- VG Dresden, 04.05.2007 - 14 K 2151/06
Vorläufiger Rechtsschutz; Untersagung; Glücksspiel; Sportwetten; …
- VG Arnsberg, 22.08.2006 - 1 L 633/06
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkungen eines Rechtsbehelfs; …
- VG Arnsberg, 21.08.2006 - 1 L 725/06
Private Sportwettenvermittlung weiterhin zulässig
- VG Saarlouis, 23.11.2006 - 6 F 19/06
Rechtmäßigkeit eines Verbots der Vermittlung von privat veranstalteten …
- VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Zulässigkeit privater Sportwetten (hier: Abänderungsklage wegen Änderung der …
- VG Mainz, 11.12.2006 - 6 L 897/06
Kein Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung gegen private …
- VG Mainz, 12.09.2007 - 6 L 583/07
- VG Aachen, 09.10.2006 - 3 L 551/06
Rechtmäßigkeit einer durch Ordnungsverfügung angeordneten Untersagung der …
- VG Aachen, 21.09.2006 - 3 L 482/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine durch Ordnungsverfügung angeordnete …
- VG Mainz, 14.09.2006 - 6 L 654/06
Sportwetten - Annahmestellen müssen nicht schließen - Privates Wettmonopol in …
- VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07
- VG Arnsberg, 18.08.2006 - 1 L 720/06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".