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Weitere Entscheidung unten: LG Itzehoe, 06.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6239
OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08 (https://dejure.org/2009,6239)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.04.2009 - 14 U 1037/08 (https://dejure.org/2009,6239)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. April 2009 - 14 U 1037/08 (https://dejure.org/2009,6239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages: Angemessene Frist bei Einstellung der Zinszahlungen; Bezifferung des Restschuldbetrages

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 498 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 3; BGB § 498 Abs. 1 S. 1
    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 498 Abs. 1 Satz 1, § 314 Abs. 3, § 626 Abs. 2
    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags wegen Zahlungsverzugs in angemessener Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages durch den Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers innerhalb angemessener Frist; Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB direkt oder entsprechend bei der einzelfallabhängigen Bestimmung der Frist; Pflicht zur Bezifferung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1801
  • MDR 2009, 737
  • WM 2009, 1744
  • WM 2009, 1745
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.07.1999 - 11 U 21/99

    Inhalt der Anforderung zur Restschuld-Zahlung nach § 12 VerbrKrG

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Hiermit ist nicht vereinbar, § 626 Abs. 2 BGB trotzdem zum Maßstab oder als Anhaltspunkt für die Angemessenheit heranzuziehen (…so Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 23 und OLG Köln, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 14 nach juris).

    Der Darlehensgeber ist also nicht zu einer u. U. komplizierten Berechnung der Restschuld bei noch bestehender Ungewissheit, ob es überhaupt zur Kündigung kommt, gezwungen (OLG Köln, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 10 u. 11 nach juris; OLG Oldenburg…, Urteil vom 2.6.2003, Az. 15 U 29/03, DAR 2003, 460/461, Rn. 5 nach juris;… Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 18) Soweit das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 17.01.1995 (Az. 24 U 81/94, WM 1995, 1530, 1532) zur gleich lautenden Vorschrift im Verbraucherkreditgesetz in einem nicht entscheidungserheblichen obiter dictum eine andere Ansicht vertreten hat, geschah dies ohne weitere Begründung und mit der einschränkenden Formulierung, dass "(aber streitig) wohl zusätzlich die im Kündigungsfall verlangte Restschuld zu benennen" sei.

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    § 626 Abs. 2 BGB ist hier nicht anzuwenden, da es sich bei dieser starren Ausschlussfrist um eine Sonderregelung für Dienstverträge handelt, die sich nicht auf andere Vertragsverhältnisse übertragen lässt (BGH, Urteil vom 26.09.1996, Az. I ZR 194/95, BGHZ 133, 331 ff., Rn. 30 u. 43 nach juris).
  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 32/84

    Voraussetzungen der vorzeitigen Rückforderung eines Darlehens - Voraussetzungen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Dies gilt auch für Darlehensverträge (BGH, Beschluss vom 12.7.1984, Az. III ZR 32/84, WM 1984, 1273, Rn. 3 nach juris).
  • OLG Oldenburg, 02.06.2003 - 15 U 29/03

    Schadensersatzanspruch nach vorzeitiger Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzug …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Der Darlehensgeber ist also nicht zu einer u. U. komplizierten Berechnung der Restschuld bei noch bestehender Ungewissheit, ob es überhaupt zur Kündigung kommt, gezwungen (OLG Köln…, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 10 u. 11 nach juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 2.6.2003, Az. 15 U 29/03, DAR 2003, 460/461, Rn. 5 nach juris;… Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 18) Soweit das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 17.01.1995 (Az. 24 U 81/94, WM 1995, 1530, 1532) zur gleich lautenden Vorschrift im Verbraucherkreditgesetz in einem nicht entscheidungserheblichen obiter dictum eine andere Ansicht vertreten hat, geschah dies ohne weitere Begründung und mit der einschränkenden Formulierung, dass "(aber streitig) wohl zusätzlich die im Kündigungsfall verlangte Restschuld zu benennen" sei.
  • OLG Dresden, 29.08.2006 - 8 U 1112/06

    Kündigung; Dauerschuldverhältnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und darauf an, ob infolge zögerlichen Verhaltens des Kündigenden schutzwürdige Belange des Kündigungsgegners beeinträchtigt sind, etwa weil dieser auf den unveränderten Fortbestand des Darlehensvertrages vertraut hat und vertrauen durfte (OLG Dresden, Urteil vom 29.8.2006, Az. 8 U 1112/06, Rn. 3 u. 4 nach juris und Staudinger/Kessal-Wulf, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1995 - 24 U 81/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Der Darlehensgeber ist also nicht zu einer u. U. komplizierten Berechnung der Restschuld bei noch bestehender Ungewissheit, ob es überhaupt zur Kündigung kommt, gezwungen (OLG Köln…, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 10 u. 11 nach juris; OLG Oldenburg…, Urteil vom 2.6.2003, Az. 15 U 29/03, DAR 2003, 460/461, Rn. 5 nach juris;… Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 18) Soweit das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 17.01.1995 (Az. 24 U 81/94, WM 1995, 1530, 1532) zur gleich lautenden Vorschrift im Verbraucherkreditgesetz in einem nicht entscheidungserheblichen obiter dictum eine andere Ansicht vertreten hat, geschah dies ohne weitere Begründung und mit der einschränkenden Formulierung, dass "(aber streitig) wohl zusätzlich die im Kündigungsfall verlangte Restschuld zu benennen" sei.
  • KG, 12.05.2010 - 24 U 43/09

    Immobilienfinanzierungskredit: Außerordentliches Kündigungsrecht der Bank bei …

    Welche Frist angemessen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen, wobei gemäß § 242 BGB die beiderseitigen Interessen abzuwägen sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 2009, 737 Rdn.26 nach juris; JurisPK/Weth, 4.Aufl., § 314 Rdn.36, jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2019 - 4 U 63/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Rn. 34 dd) Die Richtigkeit der vorstehenden Bewertung zeigt zudem ein Vergleich mit den in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Beendigung von Dauerschuldverhältnisses durch andere Gestaltungsrechte - als durch Widerruf - angestellten Überlegungen zur (noch) zulässigen Zeit, die ein danach Berechtigter bewusst zuwarten darf, bevor dem Gegner, der mit der Vertragsbeendigung bereits rechnen muss, dagegen die Berufung auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) zugestanden wird; diese Zeiträume werden jedenfalls wesentlich kürzer als auf - die bis zur weiteren Rechtsverfolgung seitens der Klägerin hier in Rede stehenden - 2 Jahre und 3 Monate bemessen (vgl. insbesondere zu Darlehensverträgen OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2009 - 14 U 1037/08, juris Rn. 26 f.; OLG Dresden…, Urteil vom 29.08.2006 - 8 U 1112/06, juris Rn. 4; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 10 U 73/10
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist eine fristlose Kündigung zwar nicht innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, insbesondere ist die Zweiwochenfrist nach § 626 II BGB nicht allgemein anwendbar (OLG Nürnberg MDR 2009, 737 juris-Rn 26).
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 39/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7143
LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 39/09 (https://dejure.org/2009,7143)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 06.08.2009 - 7 O 39/09 (https://dejure.org/2009,7143)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 06. August 2009 - 7 O 39/09 (https://dejure.org/2009,7143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • archive.org (Kurzinformation, weggefallen)

    Lehman-Zertifikate

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Zertifikaten Geld verloren - Risikofreudiger Anleger erhält von der Bank keinen Schadenersatz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erwerb von Lehman Brothers-Zertifikaten

  • weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
  • finanzmarkt-recht.de (Kurzinformation)

    Bank gegenüber risikobereiten Lehman-Anleger nur eingeschränkt aufklärungspflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman Brothers-Zertifikaten abgewiesen - Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman Brothers-Zertifikaten abgewiesen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung eines Anlageberatungsvertrages; Verletzung eines Beratungsvertrages durch ein sogenanntes "Kick-Back-Geschäft"

Besprechungen u.ä.

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kein Schadenersatz wegen Erwerb von Lehmann Brothers-Zertifikaten

Papierfundstellen

  • WM 2009, 1745
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09

    Lehman-Zertifikate: Zweites Urteil

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 39/09
    Das Landgericht Hamburg hat sowohl in seinem Urteil vom 23. Juni 2009 (WM 2009, 1282) als auch in seinem Urteil vom 1. Juli 2009 (WM 2009, 1363) die Auffassung vertreten, dass die Beratungspflicht auch die Aufklärung darüber umfasse, welche Handelsspanne für die streitgegenständlichen Zertifikate verwirklicht werde.
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 39/09
    Der Anspruch der Bankkunden auf eine an seinen Interessen ausgerichtete Beratung könne in Fällen gefährdet sein, in denen die beratende Bank zu einer Anlage rate, aus deren Vertrieb sie über die ausgewiesenen und damit offen gelegten Gebühren hinaus eine Beteiligung an dem erzielten Verkaufsumsatz erlangen wolle (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 = WM 2001, 297).
  • LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09

    Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 39/09
    Das Landgericht Hamburg hat sowohl in seinem Urteil vom 23. Juni 2009 (WM 2009, 1282) als auch in seinem Urteil vom 1. Juli 2009 (WM 2009, 1363) die Auffassung vertreten, dass die Beratungspflicht auch die Aufklärung darüber umfasse, welche Handelsspanne für die streitgegenständlichen Zertifikate verwirklicht werde.
  • LG Kassel, 01.10.2009 - 6 O 533/09

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung von Anlagevermittlungsprovisionen; …

    Auf den Totalverlust durch eine Insolvenz der damals viertgrößten Investmentbank der Welt musste er nicht explizit hinweisen, da dieses Risiko nicht absehbar und damals rein theoretischer Natur gewesen ist (siehe nur jüngst LG Itzehoe, Urteil vom 06.08.2009, 7 O 39/09).

    Selbst der fehlende Hinweis auf eine übliche und angemessene Provision verstößt daher nicht gegen Beratungspflichten (ähnlich LG Itzehoe, Urteil vom 06.08.2009, 7 O 39/09).

  • AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen einer …

    Im Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung als objektgerecht auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Entscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (vgl. LG Hamburg v. 10.07.2009, 329 O 44/09; LG Itzehoe vom 06.08.2009, 7 0 39/09).

    Über diesen möglicherweise entstehenden Interessenkonflikt muss die Bank ihren Kunden aufklären (LG Hamburg vom 23.06.2009, 310 O 4/09; vom 01.07.2009, 325 O 22/09; LG Itzehoe vom 06.08.2009, 7 O 39/09).

  • OLG Oldenburg, 25.02.2010 - 8 U 10/10

    Umfang der Hinweispflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung beim Erwerb …

    Es gab auch für fachkundige Berater im Mai 2007 keine spezifischen Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten, ein Bonitätsrisiko oder eine Insolvenz der Investmentbank L… (vgl. LG Stuttgart WM 2009, 1697 ff.; LG Schweinfurt WM 2009, 1696 f.; LG Itzehoe WM 2009, 1745 ff.).
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