Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 2-27 O 455/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- kwag-recht.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung der für eine Fondsbeteiligung gezahlten Beträge Zug um Zug gegen Abtretung der Fondsanteile und Freistellung von den Verpflichtungen aus dem mit der Fondbeteiligung gekoppelten Darlehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 349 ff., 280, 675
Zu Schadensersatzansprüchen gegen eine Bank auf Grund des Rats zu einer Beteiligung an einem Medienfonds unter Verletzung einer Aufklärungspflicht über Rückvergütungen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 2-27 O 455/08
- OLG Frankfurt - 17 U 237/09 (anhängig)
Papierfundstellen
- WM 2010, 75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 27 O 455/08
Diese Verpflichtung, deren Grundlage und Reichweite in den letzten Jahren zunehmend die Rechtsprechung beschäftigt hat (…vgl. BGH, Urt. v. 9.5.2000 = WM 2000, 1441, 1442; BGH, Urt. v. 19.12.2006 = BGHZ 170, 226 ff. = WM 2007, 487;… BGH, Urt. v. 25.9.2007 = BKR 2008, 199 ff.), ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 20.1.2009 (BGH WM 2009, 405) höchstrichterlich ausdrücklich für eine Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fondsbeteiligung anerkannt worden.Der Bundesgerichtshof fordert weiter, dass über das bloße Faktum der zufließenden Rückvergütung hinaus eine Aufklärung über den damit verbundenen Interessenkonflikt erfolgt, um den Kunden in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse der Beklagten richtig einschätzen und beurteilen zu können, ob die Beklagte und ihr Berater die Fondsbeteiligung nur deshalb empfehlen, weil sie selbst daran verdienen (BGH, Beschl. v. 20.1.2009, 1 a) bb) (2) = WM 2009, 405; BGH, Urt. v. 19.12.2006 = BGHZ 170, 226 ff. = WM 2007, 487).
Dies ergibt sich auch aus der bereits zitierten vorangegangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226 ff. = WM 2007, 487), in der eine Pflicht zur eindeutigen Aufklärung hinsichtlich der Höhe der Rückvergütungen und dem Umsatzinteresse der Beklagten statuiert wurde, obwohl der Geschäftsführer der dortigen Klägerin von der Tatsache, dass Rückvergütungen gezahlt wurden, Kenntnis hatte.
- BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07
Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 27 O 455/08
Diese Verpflichtung, deren Grundlage und Reichweite in den letzten Jahren zunehmend die Rechtsprechung beschäftigt hat (…vgl. BGH, Urt. v. 9.5.2000 = WM 2000, 1441, 1442;… BGH, Urt. v. 19.12.2006 = BGHZ 170, 226 ff. = WM 2007, 487;… BGH, Urt. v. 25.9.2007 = BKR 2008, 199 ff.), ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 20.1.2009 (BGH WM 2009, 405) höchstrichterlich ausdrücklich für eine Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fondsbeteiligung anerkannt worden.Der Bundesgerichtshof fordert weiter, dass über das bloße Faktum der zufließenden Rückvergütung hinaus eine Aufklärung über den damit verbundenen Interessenkonflikt erfolgt, um den Kunden in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse der Beklagten richtig einschätzen und beurteilen zu können, ob die Beklagte und ihr Berater die Fondsbeteiligung nur deshalb empfehlen, weil sie selbst daran verdienen (BGH, Beschl. v. 20.1.2009, 1 a) bb) (2) = WM 2009, 405; BGH, Urt. v. 19.12.2006 = BGHZ 170, 226 ff. = WM 2007, 487).
Das ergibt sich auch aus der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.1.2009 (a.a.O.) selbst, in der der Bundesgerichtshof eine Aufklärungspflicht für Beraterverträge, die im Jahre 2001 geschlossen waren, annahm, eine Pflichtverletzung bejahte und Schadensersatzansprüche nicht etwa wegen mangelnden Verschuldens des Beraters im Jahre 2001 ausschloss.
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 27 O 455/08
Der BGH hat ausgeführt (Urteil vom 9.1.2007 = MDR 2007, 792), dass eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden bereits dann zulässig ist, wenn die Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts besteht.
- BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99
Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 27 O 455/08
Das Urteil BGH vom 19.12.2000 = WM 2001, 297 = NJW 2001, 962, betreffe Pflichten aus einem Depotvertrag. - BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06
Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 27 O 455/08
Diese Verpflichtung, deren Grundlage und Reichweite in den letzten Jahren zunehmend die Rechtsprechung beschäftigt hat (…vgl. BGH, Urt. v. 9.5.2000 = WM 2000, 1441, 1442;… BGH, Urt. v. 19.12.2006 = BGHZ 170, 226 ff. = WM 2007, 487; BGH, Urt. v. 25.9.2007 = BKR 2008, 199 ff.), ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 20.1.2009 (BGH WM 2009, 405) höchstrichterlich ausdrücklich für eine Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fondsbeteiligung anerkannt worden. - BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99
Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 27 O 455/08
Diese Verpflichtung, deren Grundlage und Reichweite in den letzten Jahren zunehmend die Rechtsprechung beschäftigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 9.5.2000 = WM 2000, 1441, 1442;… BGH, Urt. v. 19.12.2006 = BGHZ 170, 226 ff. = WM 2007, 487;… BGH, Urt. v. 25.9.2007 = BKR 2008, 199 ff.), ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 20.1.2009 (BGH WM 2009, 405) höchstrichterlich ausdrücklich für eine Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fondsbeteiligung anerkannt worden.
- FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1195/08
Kraftfahrzeugsteuerschuld bei unpfändbarem Kfz keine Masseverbindlichkeit im …
Inwieweit die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Schuldners, der öffentlichen Verkehrsanbindung und des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden ist (BGH vom 28. Januar 2010, VII ZB 16/09, WM 2010, 75 mit weiteren Nachweisen;… vgl. dazu zum Beispiel auch Stöber in Zöller, ZPO , 24. Aufl. 2004, § 811 , Rz. 27 mit weiteren Nachweisen).
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