Rechtsprechung
| BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung der Zumutbarkeit der Kostentragung durch die Insolvenzgläubiger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 Abs 1 InsO, § 143 InsO, § 114 Abs 2 ZPO, § 116 S 1 Nr 1 ZPO
Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung der Zumutbarkeit der Kostentragung durch die Insolvenzgläubiger - IWW
§ 133 Abs. 1, § ... 143 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. ZPO, § 116 Satz 2 ZPO, § 114 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 2, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes wegen Unterdeckung der Kosten des Berufungsverfahrens; Zumutbarkeit der Leistung eines Prozesskostenvorschusses durch die Gläubiger
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den Anforderungen an die Zurückweisung eines PKH-Antrages eines Insolvenzverwalters durch das Berufungsgericht
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes wegen Unterdeckung der Kosten des Berufungsverfahrens; Zumutbarkeit der Leistung eines Prozesskostenvorschusses durch die Gläubiger
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe für die Klage des Insolvenzverwalters - und die Berücksichtigung der Kleingläubiger
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter - und die Mutwilligkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3189
- NZI 2018, 581
- WM 2018, 1137
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (29)
- BGH, 19.05.2015 - II ZR 263/14
Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Eine Beurteilung der Zumutbarkeit kann nicht erfolgen, ohne die jeweilige Gläubigerstruktur in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, ZInsO 2015, 1465 Rn. 2 mwN).Rn. 10 Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es keine feste und starre Grenze hinsichtlich der Anzahl der heranzuziehenden Insolvenzgläubiger gibt, die wegen des durch die Gläubigerstruktur bedingten Koordinierungsaufwands von vorne herein die Aufbringung der Kosten durch die wirtschaftlich am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten als unzumutbar erscheinen ließe (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 7;… vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 12; vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, ZInsO 2015, 1465 Rn. 9 mwN).
Dem Beschluss vom 19. Mai 2015 (II ZR 263/14, ZInsO 2015, 1465 Rn. 8) kann Gegenteiliges nicht entnommen werden, denn auch dort beruhte die Annahme der Unzumutbarkeit auf einer wertenden Abwägung aller Gesamtumstände.
Rn. 12 cc) Ebenfalls rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, dass eine Vorschusspflicht einen deutlichen Mehrertrag gegenüber den aufzuwendenden Kosten voraussetzt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 320/04, NZI 2007, 410 Rn. 7;… vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, NZI 2012, 626 Rn. 8; vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, aaO Rn. 2).
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 138/11
Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Die Beurteilung der Zumutbarkeit unterliegt der tatrichterlichen Würdigung des Berufungsgerichts und ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, ZIP 2012, 2275 Rn. 8;… vom 30. November 2016 - XII ZB 335/16, FamRZ 2017, 245 Rn. 13).Wirtschaftlich Beteiligte im Aktivprozess des Insolvenzverwalters sind grundsätzlich alle Gläubiger, die bei einem erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreits wenigstens mit einer teilweisen Befriedigung ihrer Ansprüche aus der Masse rechnen können (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - V ZB 3/92, BGHZ 119, 372, 377; vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, ZIP 2012, 2275 Rn. 16).
Rn. 12 cc) Ebenfalls rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, dass eine Vorschusspflicht einen deutlichen Mehrertrag gegenüber den aufzuwendenden Kosten voraussetzt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 320/04, NZI 2007, 410 Rn. 7; vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, NZI 2012, 626 Rn. 8;… vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, aaO Rn. 2).
Der mögliche Verlust des Vorschusses bleibt bei der Frage, ob dem Gläubiger ein Vorschuss zuzumuten ist, außer Betracht (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, ZIP 2012, 2275 Rn. 9).
- BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Rn. 7 aa) Für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, ist eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich (BGH…, Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 15;… vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9;… vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3; vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5;… vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 9).Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Fall des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009, aaO Rn. 5 mwN;… vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 21. Februar 2017 - II ZR 59/16, NZI 2017, 414 Rn. 2).
Rn. 10 Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es keine feste und starre Grenze hinsichtlich der Anzahl der heranzuziehenden Insolvenzgläubiger gibt, die wegen des durch die Gläubigerstruktur bedingten Koordinierungsaufwands von vorne herein die Aufbringung der Kosten durch die wirtschaftlich am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten als unzumutbar erscheinen ließe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 7;… vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 12;… vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, ZInsO 2015, 1465 Rn. 9 mwN).
- BGH, 25.11.2010 - VII ZB 71/08
Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Beschaffung eines Prozesskostenvorschusses …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Rn. 7 aa) Für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, ist eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich (BGH…, Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 15;… vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9;… vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3;… vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5; vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 9).Rn. 10 Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es keine feste und starre Grenze hinsichtlich der Anzahl der heranzuziehenden Insolvenzgläubiger gibt, die wegen des durch die Gläubigerstruktur bedingten Koordinierungsaufwands von vorne herein die Aufbringung der Kosten durch die wirtschaftlich am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten als unzumutbar erscheinen ließe (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 7; vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 12;… vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, ZInsO 2015, 1465 Rn. 9 mwN).
- BGH, 04.12.2012 - II ZA 3/12
Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Fall des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009, aaO Rn. 5 mwN;… vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2; vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 21. Februar 2017 - II ZR 59/16, NZI 2017, 414 Rn. 2).Er hat bei der zur Beurteilung der Zumutbarkeit im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebotenen wertenden Abwägung neben der zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens aber nicht nur Vollstreckungsrisiken, sondern auch Verfahrensrisiken einzustellen (BGH…, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2; vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11, WM 2013, 2025 Rn. 12;… vom 21. November 2013 - IX ZA 20/13, ZInsO 2014, 79 Rn. 3;… vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 12/13, ZInsO 2014, 2574 Rn. 2, jeweils mwN).
- BGH, 21.02.2017 - II ZR 59/16
Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Prozesskostenvorschusses für …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Fall des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009, aaO Rn. 5 mwN;… vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2; vom 21. Februar 2017 - II ZR 59/16, NZI 2017, 414 Rn. 2).Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017, aaO mwN).
- BGH, 13.09.2012 - IX ZA 1/12
Prozesskostenhilfebewilligung für den Insolvenzverwalter: Fehlende Bereitschaft …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Fall des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009, aaO Rn. 5 mwN; vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 21. Februar 2017 - II ZR 59/16, NZI 2017, 414 Rn. 2).Er hat bei der zur Beurteilung der Zumutbarkeit im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebotenen wertenden Abwägung neben der zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens aber nicht nur Vollstreckungsrisiken, sondern auch Verfahrensrisiken einzustellen (BGH, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11, WM 2013, 2025 Rn. 12;… vom 21. November 2013 - IX ZA 20/13, ZInsO 2014, 79 Rn. 3;… vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 12/13, ZInsO 2014, 2574 Rn. 2, jeweils mwN).
- OLG München, 05.04.2013 - 5 U 1051/13
Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der Leistung eines …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse der Insolvenzverfahren sind zu unterschiedlich (OLG München, ZInsO 2013, 1091, 1092; Hees/Freitag, NZI 2017, 377, 381).Aus den vorstehend dargelegten Erwägungen verbietet es sich allerdings auch insoweit, für die zu erwartende Verbesserung eine Mindestquote festzulegen (vgl. Hees/Freitag, NZI 2017, 377, 382 mwN), mag auch regelmäßig erst bei einem im Falle des Prozesserfolgs erzielbaren Ertrag von deutlich mehr als dem Doppelten des aufzubringenden Vorschusses eine Vorschusspflicht in Betracht kommen (BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2012 - II ZR 13/10 juris Rn. 5;… vom 26. Januar 2012 - IX ZA 102/11 juris Rn. 1; OLG München, ZInsO 2013, 1091, 1092;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 116 Rn. 9; Steenbuck, MDR 2004, 1155, 1157).
- BGH, 14.12.2011 - XII ZA 22/11
Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Die Würdigung, ob den wirtschaftlich Beteiligten nach deren wirtschaftlichen Verhältnissen für eine Prozessfinanzierung wirtschaftlich zumutbar ist (was Voraussetzung des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO ist, vgl. nur BGH Beschluss vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89, NJW 1991, 40, 41; vom 14. Dezember 2011 - XII ZA 22/11, NZI 2012, 192 Rn. 3;… vom 11. Dezember 2012 - XI ZR 253/12, juris Rn. 3), obliegt dem Tatrichter.Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist zu bejahen, wenn der Betrag, den ein Gläubiger auch bei Berücksichtigung des Prozessrisikos bei der Verteilung der Masse zu erwarten hat, denjenigen deutlich übersteigt, den er für die Kosten aufzubringen hat (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - XII ZA 22/11, NZI 2012, 192 Rn. 2).
- BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer …
Auszug aus BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Rn. 21 Der Begriff der Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO knüpft an die Rechtsprechung an, wonach der Staat nicht einen Prozess finanzieren soll, wenn eine selbstzahlende Person, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt, diesen Prozess nicht führen würde (…BT-Drucks. 17/11472, S. 29; BVerfG, NJW 2010, 988, 989). - BGH, 06.12.2010 - II ZB 13/09
Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters
- OLG Karlsruhe, 29.08.2011 - 9 W 13/11
Insolvenzverfahren: Zumutbarkeitskriterien für eine Kostenaufbringung der …
- OLG Hamm, 07.01.1997 - 8 W 43/96
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter; Begriff der …
- BGH, 30.11.2016 - XII ZB 335/16
Betreuung: Voraussetzungen für die betreuungsgerichtliche Genehmigung des …
- BGH, 26.09.2013 - IX ZB 247/11
Insolvenzbeschlag für Sparguthaben aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen
- BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
- BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Bedürftigkeit der …
- BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft - …
- BGH, 07.02.2012 - II ZR 13/10
Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten einer am Gegenstand des …
- BGH, 23.10.2008 - II ZR 211/08
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
- BGH, 09.10.2014 - IX ZA 12/13
Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch den …
- BGH, 21.11.2013 - IX ZA 20/13
Prozesskostenhilfebewilligung für den Insolvenzverwalter: Fehlende Bereitschaft …
- OLG Hamm, 28.11.2006 - 27 W 77/06
Zur den Vorausssetzungen der Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter und zur …
- BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach …
- BGH, 28.02.2007 - IV ZR 320/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit eines …
- BGH, 26.01.2012 - IX ZA 102/11
Folgen der Möglichkeit des Aufbringens des größten Teils der Verfahrenskosten aus …
- BGH, 11.12.2012 - XI ZR 253/12
Voraussetzungen für einen Anspruch eines Insolvenzverwalters auf …
- OLG Hamm, 09.06.2005 - 27 W 41/05
Zumutbarkeit der Beteiligung von Insolvenzgläubigern an der Aufbringung von …
- BGH, 19.07.2018 - IX ZB 24/16
Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit …
Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, WM 2018, 1137 Rn. 7 mwN; st. Rspr.).Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist den Gläubigern ein Vorschuss auf die Prozesskosten nur zumutbar, wenn der zu erwartende Nutzen deutlich größer ist als die aufzubringenden Kosten (BGH…, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, ZIP 2012, 2275 Rn. 8;… vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, ZInsO 2015, 1465 Rn. 2; vom 26. April 2018, aaO Rn. 12; st. Rspr.).
Eine feste Quote, ab der die Kostenaufbringung stets zumutbar ist, kann insoweit wegen der Unterschiedlichkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse der Insolvenzverfahren nicht festgelegt werden (BGH, Beschluss vom 26. April 2018, aaO Rn. 12).
- BGH, 18.07.2019 - IX ZB 57/18
Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskosten
Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko sowie die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 12/13, ZInsO 2014, 2574 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, ZInsO 2018, 1364 Rn. 7 mwN).Rn. 8 aa) Rechtlich zutreffend hat das Berufungsgericht bei solchen Gläubigern eine Zumutbarkeit verneint, deren Anteil an den festgestellten Forderungen einen im Einzelfall ermittelten absoluten Betrag - hier von 20.000 EUR - nicht überschreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018, aaO Rn. 8).
Zudem gibt es keine feste und starre Grenze hinsichtlich der Anzahl der heranzuziehenden Insolvenzgläubiger, die wegen des durch die Gläubigerstruktur bedingten Koordinierungsaufwands von vorne herein die Aufbringung der Kosten durch die wirtschaftlich am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten als unzumutbar erscheinen ließe (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018, aaO Rn. 10).
Rn. 12 (1) Zutreffend weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass regelmäßig erst bei einem im Falle des Prozesserfolgs erzielbaren Ertrag von deutlich mehr als dem Doppelten des aufzubringenden Vorschusses eine Vorschusspflicht in Betracht kommen wird (BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, ZInsO 2018, 1364 Rn. 12 mwN).
- OLG Düsseldorf, 25.05.2023 - 12 W 8/23
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen …
Beurteilungsmaßstab für die Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung ist das fiktive Vorgehen eines nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesenen, verständigen, sich an den wohlverstandenen Interessen der Gläubigergemeinschaft orientierenden Verwalters (BGH, Beschl. v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, NZI 2018, 581, 583 Rn. 21;… v. 06.12.2010 - II ZB 13/09, NZI 2011, 104, 105 Rn. 8).Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (…st. Rspr., zuletzt BGH, Beschl. v. 18.07.2019 - IX ZB 57/18, Rn. 7;… v. 19.07.2018 - IX ZB 24/16, Rn. 8 f.; v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, Rn. 7;… v. 03.05.2017 - IX ZB 63/16, Rn. 2;… v. 21.02.2017 - II ZR 59/16, Rn. 2, alle juris).
Der Wert der Klageforderung ist um einen Risikoabschlag zu vermindern, wenn Prozess- und Beitreibungsrisiken bestehen (BGH, Beschl. v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, Rn. 15 ff. m.w.N.).
Ein festes Verhältnis besteht dabei nicht (BGH, Beschl. v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, Rn. 8 f.).
Damit läge ein deutlich größerer Nutzen vor, denn ein solcher wird regelmäßig bei einem deutlich mehr als doppelten Betrag gegenüber den aufzubringenden Prozesskosten angenommen (BGH, Beschl. v. 28.01.2022 - IX ZR 145/21 Rn. 6; v. 04.03.2021 - IX ZB 17/20, Rn. 16; 18.07.2019 - IX ZB 57/18, Rn. 12; v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, Rn. 12; v. 03.05.2017 - IX ZB 63/16, Rn. 3; v. 16.09.2015 - VIII ZR 17/15, Rn. 6, sämtl.
- OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - 12 W 12/18
Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Eine Vorschusspflicht kommt vielmehr regelmäßig erst bei einem im Fall des Prozesserfolgs erzielbaren Ertrag von deutlich mehr als dem Doppelten des aufzubringenden Vorschusses in Betracht (Anschluss an BGH, Beschl. v. 19.07.2018 - IX ZB 24/16; Beschl. v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17).Eine Vorschusspflicht kommt regelmäßig erst bei einem im Fall des Prozesserfolgs erzielbaren Ertrag von deutlich mehr als dem Doppelten des aufzubringenden Vorschusses in Betracht (BGH, Beschl. v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, ZInsO 2018, 1364, 1365 Rn. 12).
Bei den übrigen Gläubigern handelt es sich um sog. Kleingläubiger, denen eine Prozessführung regelmäßig nicht zuzumuten ist, wenn und soweit sie auch bei erfolgreicher Prozessführung - wie hier - nur mit relativ geringfügigen Erlösen rechnen können (BGH, Beschl. v. 26.04.2018, a.a.O. Rn. 9).
Die Darlegung und ggf. Glaubhaftmachung auch dieser Voraussetzungen obliegt dem Antragsteller (BGH, Beschl. v. 26.04.2018, a.a.O., S. 1366 Rn. 16 f.).
Dann kann eine Rechtsverfolgung aber nicht deswegen mutwillig sein, weil nach Abzug aller mit dem Rechtsstreit verbundenen Risiken und aller Kosten eine nur geringfügige Quotenverbesserung erreicht werden kann (BGH, Beschl. v. 26.04.2018, a.a.O., S. 1366 Rn. 21).
- BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit der …
Hier kommt es darauf an, ob den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, WM 2018, 1137 Rn. 7).Hier kommt es darauf an, ob den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, WM 2018, 1137 Rn. 7).
- BGH, 04.03.2021 - IX ZB 17/20
Versagung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz eines Aktivprozesses des …
In einer anderen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, der zu erwartende Ertrag müsse regelmäßig deutlich mehr als das Doppelte des aufzubringenden Vorschusses betragen (BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, NZI 2018, 581 Rn. 12).Ein Ertrag in dieser Höhe war voraussichtlich selbst dann nicht zu erzielen, wenn man weder ein Verfahrens- noch ein Vollstreckungsrisiko (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018, aaO Rn.16;… vom 19. Juli 2018, aaO Rn. 8) berücksichtigte.
- OLG Saarbrücken, 17.05.2022 - 5 W 24/22
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Prozesskostenhilfe für eine Teilklage …
§ 114 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. ZPO, der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der fehlenden Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung anhängig macht, ist auch bei der Beurteilung des Prozesskostenhilfegesuchs einer Partei kraft Amtes anwendbar, wie sich aus § 116 Satz 2 ZPO ergibt (BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, WM 2018, 1137).Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (…BGH, a.a.O.; Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, WM 2018, 1137;… BT-Drucks. 17/11472, S. 29;… Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO 19. Aufl., § 114 Rn. 30).
Beurteilungsmaßstab für die Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung durch den Insolvenzverwalter ist das fiktive Vorgehen eines nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesenen, verständigen, sich an den wohlverstandenen Interessen der Gläubigergemeinschaft orientierenden Verwalters (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - II ZB 13/09, WM 2011, 269; Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, WM 2018, 1137).
- BGH, 13.02.2025 - IX ZB 27/24
Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für Bundesagentur für Arbeit als …
Rn. 11 Ferner ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn das Beschwerdegericht die Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für einen Gläubiger in tatrichterlicher Würdigung deshalb bejaht, weil der für ihn durch die Prozessführung des Verwalters erzielbare Mehrbetrag unter angemessener Berücksichtigung des Prozess- und Vollstreckungsrisikos voraussichtlich das 3, 2-Fache der aufzuwendenden Mittel beträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, WM 2018, 1137 Rn. 12, 16 f). - OLG Frankfurt, 10.11.2021 - 17 W 19/21
Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Unzumutbarkeit einer Vorschussleistung …
Ein Vorschuss ist den wirtschaftlich beteiligten Gläubigern zuzumuten, die die hierfür erforderlichen Mittel unschwer aufzubringen in der Lage sind und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17 -, Rn. 7, BeckRS 2018, 9372 mwN), wobei die Festlegung auf eine regelhafte bestimmte Mindesterfolgsquote ausscheidet.Indessen wird die Zumutbarkeit nur dann anzunehmen sein, wenn der zu erwartende Ertrag deutlich mehr als das Doppelte des aufzubringenden Vorschusses beträgt (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. März 2021 - IX ZB 17/20 -, Rn. 16, BeckRS 2021; BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17 -, Rn. 12, BeckRS 2018, 9372, jew. mwN).
Kleingläubigern ist eine Prozessführung regelmäßig dann nicht zuzumuten, wenn und soweit sie auch bei erfolgreicher Prozessführung nur mit verhältnismäßig geringfügigen Erlösen rechnen können, wobei sich wegen unterschiedlicher Gläubigerstrukturen und des einzelfallbezogenen Koordinierungsaufwands die Festlegung auf eine bestimmte Quote verbietet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17 - Rn. 10, BeckRS 2018, 9372 mwN).
- OLG Saarbrücken, 03.09.2025 - 3 W 1/25
Vollständigkeit der Aktenführung im Zivilprozess: Unvollständige Digitalisierung …
Beurteilungsmaßstab für die Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung durch den Insolvenzverwalter ist das fiktive Vorgehen eines nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesenen, verständigen, sich an den wohlverstandenen Interessen der Gläubigergemeinschaft orientierenden Verwalters (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, Rn. 21). - OLG Frankfurt, 05.07.2024 - 4 W 13/24
Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für wirtschaftlich Beteiligte
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 A 761/20
- OLG Köln, 14.08.2019 - 7 W 29/19
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH
- OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung des …
- VG Düsseldorf, 11.07.2022 - 29 K 242/22
Prozesskostenhilfe; Einsichtnahme in spruchkörperinterne …
- VG Düsseldorf, 11.07.2022 - 29 K 3037/22
Verwaltungsrechtsweg, Geschäftsverteilungsplan, Spruchkörper, örtliche …
- VG Berlin, 20.11.2018 - 10 K 265.18
Rücknahme von Emissionshandelsberechtigungen: Keine Prozesskostenhilfe für Air …
- VG Düsseldorf, 03.08.2022 - 29 K 4382/22
- VG Düsseldorf, 11.07.2022 - 29 K 1018/22
Prozesskostenhilfe, Einsichtnahme in spruchkörperinterne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 156/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 155/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 168/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 465/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 222/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 154/20
- LG Neuruppin, 11.09.2024 - 6 O 181/24
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